Neue Wahlfreiheit für Beamte in der Privaten
Hamburg machte es vor. Und der Landtag in Thüringen will als nächstes die Wahlfreiheit für Beamte in der Krankenversicherung einführen. Bislang zahlt der jeweilige Dienstherr – der Bund oder das einzelne Bundesland – je nach Sachlage zwischen der Hälfte oder bis zu zwei Dritteln der Gesundheitskosten für Beamte. Die restlichen Kosten werden meist in einer privaten Krankenversicherung abgedeckt. Zwar konnten sich Beamte auch bisher theoretisch gesetzlich versichern. Sie hätten dann aber den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil gezahlt.
Hamburg zahlt seit kurzem diesen Anteil zur gesetzlichen Krankenversicherung dazu, wenn Beamte sich darüber absichern. Derzeit trifft das in dem Stadtstaat auf etwa 1.000 Beamte zu. Auch in anderen Bundesländern wird dieses Modell diskutiert.
Thüringen hat konkrete Vorschläge dazu: Ab 2020 steigt das Land in die Beteiligung an den Beiträgen ein.
Die thüringische Finanzministerin Taubert sagte dazu: Die Entscheidung, sich gesetzlich oder wie bisher privat zu versichern, müssen Beamte bei Berufseinstieg einmalig und unwiderruflich treffen.
Was bedeutet die neue Regelung?
Die Ausweitung der staatlichen Beteiligung an den Gesundheitskosten für Beamte auch in einer gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet das Ende der privaten Monopolstellung. Bisher hatten Beamte in einer sogenannten Restkostenversicherung ihren Eigenanteil abgesichert und waren damit bei Leistungen für Privatpatienten durch deutlich niedrigere Beiträge bessergestellt. Dieser Beitragsvorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung soll nun teilweise reduziert oder sogar umgekehrt werden.
Dennoch wird das Modell nicht für alle vorteilhaft sein. Vor allem der Leistungsvorteil gegenüber den Privaten könnten vielen Beamten auch höhere Beiträge wert sein. Davon abgesehen rechnete Taubert selbst vor: Ab einer monatlichen Besoldung von 2.700 Euro und einem Kind könne die Versicherung über die Kasse 170 Euro weniger kosten, als im Vergleich zur Privaten. Allerdings trifft das auf viele Lehrer nicht zu, die einen Großteil der Landesbeamten stellen.
Auf wen trifft die Versicherungsfreiheit zu?
Die Wahlfreiheit soll ab 2020 für alle neu eingestellten Beamten gelten und für diejenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits in der Gesetzlichen versichert sind.