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Neue und bessere Hilfsmittel für gesetzlich Versicherte – wirklich für jeden?

Was ist neu?

Das Gesetz schreibt den gesetzlichen Kassen vor, spätestens alle 5 Jahre inhaltliche Anpassungen am Hilfsmittelkatalog vorzunehmen. Ende 2018 war diese Frist zuletzt abgelaufen. Jetzt wurde der neuen Katalog veröffentlicht. Und parallel dazu gelten neue Regelungen für die Verschreibung von Hilfsmitteln.

Zu Hilfsmitteln gehören unter anderem

  • Gehhilfen, sogenannte Rollatoren
  • aber auch spezielle Stützvorrichtungen, die einem Patienten das Laufen verbessern oder überhaupt erst ermöglichen.

Hier gab es Anpassungen, die auf Grundlage von verbesserten und leichteren Materialien und Produktionsweisen Einzug in den Katalog gefunden haben. So gelten jetzt Höchstgrenzen für Rollatoren bis maximal 10 kg Gewicht. Schwerere Geräte wurden aus dem Katalog gestrichen.

Verbessert wurde auch der Zugriff auf modernere Therapiemethoden, wie außen angebrachte Prothesen für ganz oder teilweise Gelähmte und sogenannte Exo-Skelette. Für diese Formen der Hilfsmittel waren bisher die Zugänge für Kassenpatienten deutlich eingeschränkter. Die Zuzahlungen waren teilweise drastisch. Wenn Patienten nicht ausreichend über Zusatzversicherungen abgesichert waren, mussten sie zum Teil auf weniger effektive Alternativen zurückgreifen oder viel Geld selbst investieren.

Für die Erkrankten bedeuten die neuen Regelungen, dass alle der Diagnose entsprechenden Hilfsmittel erst im Katalog geprüft werden müssen, bevor zuzahlungspflichtige Therapie-Geräte verschrieben werden dürfen. Der Arzt oder die ausgebende Apotheke müssen das dokumentieren. Auch auf die Passgenauigkeit des verschriebenen Hilfsmittels muss deutlich und ausdrücklich hingewiesen werden.

Für Patienten bedeutet der neue Hilfsmittelkatalog in vielen Fällen eine Verbesserung ihrer Möglichkeiten, ohne, dass sie über die Versicherungsprämie hinaus weitere Zuzahlungen leisten müssen. Für die Kassen wird eine verbesserte Transparenz bei der Vergabe von Hilfsmitteln erwartet.

Sehhilfen nicht umfassend abgedeckt

Nach wie vor sind allerdings nicht alle Hilfsmittel zuzahlungsfrei im Katalog gelistet. Für viele Sehhilfen fehlen auch trotz vordefinierter Indikation passende Produkte. Das bedeutet: Die Kasse zahlt gar nichts dazu oder nur einen Basisanteil, der nicht die gesamten Kosten deckt. Individuelle Wünsche bei den Gläsern und Gestellen, wie bestimmte Materialien oder Eigenschaften, müssen vom Patienten immer noch selbst gezahlt werden.

Zahnersatz

Zahnprothesen müssen nach wie vor über Zuzahlungen durch den Patienten mitfinanziert werden. Daran ändert auch der neue Katalog nichts. Hier gelten pauschale Beteiligungen der Kasse. Die Kosten für Implantate werden grundsätzlich praktisch nicht voll gedeckt.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Der neue Hilfsmittelkatalog ist seit Februar 2019 gültig. Für bestehende Hilfsmittel gilt ein Bestandsschutz. Neuverschreibungen müssen allerdings nach den neuen Regelungen vorgenommen werden. Bei Anrecht auf eine Neuverschreibung eines Hilfsmittels lohnt sich die Prüfung für den Patienten. Möglicherweise kann er ein verbessertes Produkt erhalten, für das er bisher eine Zuzahlung hätte leisten müssen.

Wo finde ich den aktuellen Hilfsmittelkatalog?

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung stellt den aktuellen Katalog auf seiner Homepage bereit. Hier können Versicherte selbst anhand Ihres Bedarfs nach Therapiemitteln und Hilfsmitteln recherchieren. Die Verschreibung kann jedoch nicht ohne ärztliche Beratung erfolgen.

Wie kann ich Zusatzkosten abfangen?

Da nach wie vor in einigen Bereichen keine ausreichende Deckung der Kassen für Hilfsmittel oder Therapie-Unterstützung gegeben ist, bestehen für Patienten teilweise drastische Kostenrisiken. Besonders die Risiken im Bereich von Sehhilfen und von Zahnersatz lassen sich in günstigen Zusatzversicherungen kontrollieren. Auch gezielte Zusatzversicherungen bei besonders schweren Erkrankungen oder nach Unfällen können einen kostengünstigen Weg bedeuten, unvorhersehbare Kosten durch gesundheitliche Einschränkungen zu regulieren.