Möglichkeiten für freiwillig Versicherte
Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen, haben verschiedene Möglichkeiten für Ihre Gesundheit vorzusorgen. Sie sind entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert oder entscheiden sich für eine private Absicherung. Für Selbstständige gilt die Wahlfreiheit ebenfalls. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Optionen.
Versicherungsgrenzen für Arbeitnehmer
Angestellte sind in der Regel Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze sind sie in der GKV versicherungspflichtig. Wer hingegen regelmäßig mehr als 59.400 Euro jährlich (Versicherungspflichtgrenze 2018) verdient, ist freiwillig versichert und hat die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. In dem Jahr, in dem das Gehalt eines Arbeitnehmers die festgelegte Grenze überschreitet, kann eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Der Gesetzgeber legt die Versicherungsgrenzen jährlich neu fest. Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden wollen, müssen Sie nicht direkt wechseln, sobald Sie freiwillig versichert sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Monaten haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen.
Freiberufler und Selbständige in der privaten Krankenversicherung
Für die Berufsgruppe der Freiberufler und Selbständigen gelten die genannten Grenzen nicht. Sie haben das Recht sich sofort mit Beginn der selbständigen Tätigkeit bei einem privaten Anbieter zu versichern. Bei einer Existenzgründung bietet das deutliche Vorteile, denn durch die Entscheidung für einen günstigen Tarif lassen sich erhebliche Einsparungen bei den Beiträgen erzielen. Der spätere Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist jederzeit möglich.
Vorteile einer privaten Absicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung richten die Beiträge sich nach dem Einkommen. Wer freiwillig gesetzlich abgesichert ist, zahlt den Höchstbeitrag. Selbständige und Freiberufler zahlen einen Beitrag auf Basis ihres Gesamteinkommens. Dafür stehen beiden Berufsgruppen die Regelleistungen der GKV zur Verfügung. Anders sieht die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung aus: Sie zahlen einen Beitrag, der auf Ihrem Eintrittsalter und den gewählten Leistungen basiert. Kurz: Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie auch tatsächlich beanspruchen und für wichtig halten. Diese stehen Ihnen während der Vertragslaufzeit garantiert zur Verfügung. Kürzungen wie in der GKV gibt es hier nicht. Sie haben die Wahl, ob Sie sich für eine solide Basisabsicherung oder einen Premiumtarif mit einem Rundumschutz entscheiden. Die Anbieter haben verschiedene Tarife in Ihrem Angebot, mit denen Sie sich einen maßgeschneiderten Gesundheitsschutz zusammenstellen.