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Krankentagegeld – unverzichtbarer Schutz für PKV-Versicherte

Bei längerer Krankheit erhalten angestellte Arbeitnehmer zunächst eine Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers für sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung. Wer Mitglied der privaten Krankenversicherung ist, muss mit einem Krankentagegeldtarif vorsorgen, um bei einer längeren Krankheit nicht ohne Lohnersatleistungen dazustehen.

Höhe des Tagegeldes bestimmen PKV-Versicherte selbst

Idealerweise schließen PKV-Versicherte darum zusammen mit ihrer Krankenversicherung einen Krankengeldtarif ab. In der Regel haben die Anbieter entsprechende Bausteine im Portfolio. Diese Absicherung bietet Ihnen ab dem 43. Krankheitstag den vereinbarten Tagesgeldsatz. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt das Krankengeld bei ungefähr 70 Prozent des letzen Nettoeinkommens. Als Privatversicherter bestimmen Sie die Höhe des Tagegeldsatzes selbst. Idealerweise ist das Tagegeld so hoch, dass Sie den finanziellen Alltag bequem bewältigen können. Sie haben auch die Möglichkeit, einen früheren Zahlungsbeginn festzulegen um finanziell flexibel zu bleiben.

Wichtiger Schutz für Selbständige

Gerade für privatversicherte Selbständige ist der Krankentagegeldtarif unverzichtbar. Sie erhalten keine gesetzliche Lohnfortzahlung. Das Tagegeld sollte daher deutlich vor dem 43. Krankheitstag ausgezahlt werden. Gesetzlich versicherte Selbständige können durch die Zahlung eines Mehrbeitrags das Krankengeld auch in der gesetzlichen Krankenkasse absichern. Hier wird jedoch erst wie bei angestellten Arbeitnehmern auch, nach sechs Wochen gezahlt.