Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Bei einer längeren Krankheit erhalten gesetzlich Versicherte ein Krankengeld, wenn sie wegen einer Erkrankung länger als sechs Wochen ausfallen und nicht arbeiten können. Für Privatversicherte gilt diese Regelung nicht, sie müssen mit der Zusatzversicherung eine eigene Vorsorge treffen.
Den Verdienstausfall bei Krankheit absichern
Die Krankentagegeldversicherung ist eine zusätzliche Vorsorge, mit der Privatversicherte sich gegen einen Verdienstausfall absichern.
Sinnvoll ist die Krankentagegeldversicherung vor allem für Freiberufler und Selbständige, die bei einer Arbeitsunfähigkeit direkt von einem Verdienstausfall betroffen sind.
Angestellte erhalten zunächst eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers, nach sechs Wochen endet die gesetzliche Lohnfortzahlung jedoch.
Höhe und Beginn des Krankentagegeldes
Als Privatversicherter vereinbaren Sie daher idealerweise ein Krankentagegeld, mit dem Sie Ihren finanziellen Alltag nach Ablauf der Lohnfortzahlung stemmen. Die Zahlungen sollten so hoch sein, dass der monatliche Bedarf abgedeckt. In der Regel sind 80 Prozent des Bruttogehalts zu empfehlen. Üblicherweise startet die Krankentagegeldzahlung ab dem 43. Tag der Erkrankung. Bei Selbständigen und Freiberuflern, die keine Weiterzahlung des Arbeitgebers erhalten, sollten die Zahlungen entsprechend früher einsetzen.