Kinder in der privaten Krankenversicherung – Versicherer müssen deutlich auf günstigere Tarife hinweisen
Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse müssen in der privaten Krankenversicherung Kinder separat versichert werden. Dafür bieten die Versicherer besonders günstige Kindertarife an. Erreichen die Kinder die Altershöchstgrenze für den Tarif, wechseln sie in einen regulären Erwachsenen- oder gegebenenfalls in ein Schüler– und Studententarif. Steht ein Wechsel aus Altersgründen an, müssen die Versicherungsanbieter die Versicherungsnehmer ausdrücklich auf günstige Absicherungsmöglichkeit hinweisen. Das bestätigte nun auch das Münchener Oberlandesgericht (OLG).
Versicherer wies auf günstigen Tarif hin – aber nicht deutlich genug
Geklagt hatte eine Mutter, die sich und ihre beiden Kinder privat krankenversichert hatte. Ihre Versicherung wies sie in einem Anschreiben darauf hin, dass ihre Kinder die Altershöchstgrenze für den Kindertarif erreicht hätten und nun als Erwachsene zu versichern wären. Auf einen günstigeren Ausbildungstarif hatte die Versicherung in ihrem Schreiben ebenfalls hingewiesen. Allerdings lediglich ohne jegliche Hervorhebung innerhalb des Anschreibens. Die Folge: die Mutter hatte diese Option nicht zur Kenntnis genommen. Als sie später von dieser Möglichkeit erfuhr, lehnte die Versicherung einen Tarifwechsel ab.
Die Frau klagte und erhielt Recht. Die Richter entschieden, dass ein Hinweis auf einen günstigeren Tarif erfolgen muss und dass dieser auch angemessen grafisch hervorzuheben ist.