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Grippeschutzimpfung am besten noch im November

Momentan ist die beste Zeit für eine Grippeschutzimpfung. Wer sich jetzt noch für die Impfung entscheidet, kann bis zur ersten Grippewelle einen wirksamen Schutz aufbauen. Vor allem ältere Menschen oder chronisch kranke Patienten sollten sich impfen lassen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeimpfung für Menschen ab 60 Jahren. Darüber hinaus wird Personen mit chronischen Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, Leber- und Nierenkrankheiten oder anderen chronischen Erkrankungen der Grippeschutz empfohlen. Auch Bewohner von Alters- und Pflegeheimen und Personen, die im Haushalt lebende gefährdete Personen anstecken könnten, sollten sich impfen lassen. Für medizinisches Personal oder Mitarbeiter mit erheblichen Publikumsverkehr ist die Impfung ebenfalls sinnvoll.  Auch für Schwangere hat die Ständige Impfkommission eine Impfempfehlung ausgesprochen. Gesunde Schwangere sollten sich jedoch erst im zweiten Schwangerschaftsdrittel impfen lassen.


Keine Impfung bei akuten Infekten

In den letzten Jahren gab es nach der Jahreswende einen deutlichen Anstieg von Grippefällen, so dass eine Impfung im Oktober oder November ratsam ist. Da der Körper zwischen 10 und 14 Tagen benötigt, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen, ist die Impfung zu diesem Zeitpunkt ausreichend. Mit einer fieberhaften Erkrankung oder einer akuten Infektion sollte keine Impfung erfolgen. Die Impfung sollte dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Auch Personen, die gegen einen Bestandteil des Impfstoffs allergisch sind, sollten die Impfung zunächst mit ihrem Arzt besprechen. Besonders bei Allergien gegen Hühnereiweiß ist Vorsicht geboten.


Wann übernehmen die Krankenversicherung die Impfkosten?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Grippeschutzimpfungen für alle Personen, die zu den genannten Risikogruppen gehören. Ob die gesetzliche Krankenkasse auch bei anderen Patienten die Impfkosten trägt, hängt von den Leistungen der Krankenkasse ab. Unter Umständen kommt auch eine Krankenzusatzversicherung für die Impfkosten auf. Auch bei den privaten Krankenversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach den jeweiligen Tarifbedingungen. Einige Betriebe organisieren Grippeschutzimpfungen für ihre Mitarbeiter und lassen die Belegschaft auf Wunsch impfen.