Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag
Im Jahr 2016 erhöhen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen den Zusatzbeitrag. Es ergeben sich Zusatzbeiträge von durchschnittlich 1,1 Prozent. GKV-Versicherten, die eine Erhöhung erhalten, steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Zwei Drittel aller gesetzlichen Krankenkassen passen an
Einer Aufstellung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkasse zufolge nehmen etwa zwei Drittel aller gesetzlichen Kassen Erhöhungen vor. Den Zusatzbeitrag müssen Versicherte allein aufbringen, eine Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es hier nicht. Im Schnitt ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozent erhöhte Zusatzbeiträge für GKV-Versicherte. Die genauen Sätze legen die Krankenkassen selbst fest. Dabei kommt es in der Regel vor allem auf die Wirtschaftlichkeit und die finanziellen Reserven der Kassen an. Laut Bundesministerium für Gesundheit verfügen die 123 gesetzlichen Krankenkassen derzeit über rund 15 Milliarden Euro Reserven.
Sonderkündigungsrecht für GKV-Versicherte
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Versicherte bei einer Erhöhung oder der erstmaligen Erhebung des Zusatzbeitrages ein Sonderkündigungsrecht haben. Bei Erhalt eines entsprechenden Schreibens haben GKV-Versicherte die Möglichkeit, bis zum Ende des Monats zu kündigen, in dem der Beitrag erstmals fällig wird. Für freiwillig in der GKV versicherte Mitglieder, die sich für einen Wahltarif entschieden haben, gilt das Kündigungsrecht nicht. Bei einigen Anbietern liegt der Zusatzbeitrag nach Anpassung sogar bei 1,5 Prozent. Übersteigt der Satz den Durchschnittsbeitrag von 1,1 Prozent, sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern günstigere Alternativen aufzuzeigen, die sich durch einen Wechsel ergeben.