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Ende der privaten Krankenversicherung?

SPD und CDU regieren gemeinsam – und haben auch gemeinsame Reformen im Gesundheitswesen im Koalitionsvertrag vereinbart.

Aber diese Reformen treten auf der Stelle, was die grundlegende Neuordnung der Beitragsverteilung angeht.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit einiger Zeit die anteiligen Beiträge der Arbeitgeber eingefroren. Beitragserhöhungen gehen damit auf Kosten der Versicherten selbst. Die SPD will diesen Zustand beenden – die CDU mit Verweis auf Belastungen der Wirtschaft, beibehalten. Mittelfristig will die SPD als allgemeine Verbindlichkeit in der Krankenversicherung die sogenannte Bürgerversicherung einführen. So berichtet die Frankfurter Allgemeine online.

Vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit und damit verbundenen Versicherungsfreiheit will die CDU jedoch am Versicherungsmodell festhalten. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stellt §178b klar:

„Bei der Krankheitskostenversicherung haftet der Versicherer im vereinbarten Umfang für die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen […]“ (§178b VVG, Abs. 1)

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden damit festgeschrieben und liegen auch darüber. Die Versicherungsleistungen sind ebenfalls per Gesetz nachhaltig angelegt:

„Die Krankenversicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann, ist unbefristet. […]“ (§178a VVG, Abs. 4).

Trotzdem soll auch nach Willen der CDU hier dauerhaft nachgesteuert werden. Derzeit regelt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Honorarabrechnung für Leistungen, die der privaten Krankenversicherung angetragen werden. Das Werk ist seit 30 Jahren nicht reformiert, die letzte gesetzgeberische Erweiterung datiert aus 2001.

Die SPD lehnt Reformen ab und blickt auf die Bürgerversicherung

Aber so einfach ist es nicht. Will die SPD die paritätische Leistung der Krankenkassenbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder einführen, muss die CDU zustimmen. Im Koalitionsvertrag ist dazu keine eindeutige Regelung getroffen.

Will die CDU aber Reformen bei der GOÄ, wird sie die Mehrbelastung der Arbeitgeber inkauf nehmen müssen, damit die SPD zustimmt.

Die Bewertung der Reform bei der GOÄ wird allgemein als Anlage auf lange Frist beschrieben

Damit entscheidet sich wahrscheinlich noch in der laufenden Legislaturperiode, welche Auswirkungen die Reformen auf die privaten Krankenversicherer haben werden.

Aber größere Schwierigkeiten dürfte die Weiterversicherung der bisher privat Versicherten bereiten. Hier müssten umfangreiche Übergänge erdacht werden und vertragliche Leistungen zugesichert. Zumindest der mittelfristige Fortbestand der privaten Krankenversicherung dürfte damit so schnell nicht gekippt werden.