Die Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung
Als Privatversicherter zahlen Sie die Leistungen zunächst direkt. Über die in Anspruch genommenen Leistungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.
Rechnungen beim Versicherer einreichen
Wenn Sie als Mitglied der privaten Krankenversicherung einen Arzt konsultieren, sich im Krankenhaus behandeln lassen oder Medikamente in der Apotheke kaufen, zahlen Sie dafür zunächst aus der eigenen Tasche. Zusammen mit der Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die einen genauen Überblick über die Leistungen und Behandlungen gibt. Diese Rechnung legen Sie nun Ihrer privaten Krankenversicherung vor und erhalten die verauslagten Beträge zurück.
Beitragsrückerstattung im Blick behalten
Haben Sie einen Tarif mit Beitragsrückerstattung gewählt, erhalten Sie einen Teil Ihrer Prämien zurück, wenn Sie keine Leistungen in einem Versicherungsjahr in Anspruch genommen haben. Unter Umständen ist es daher für Sie günstiger, kleinere Rechnungen selbst zu übernehmen und nicht zur Erstattung einzureichen. Sie profitieren in diesen Fällen weiter von der Beitragsrückerstattung. Das lohnt sich immer dann, wenn die erwartete Rückerstattung höher als der Rechnungsbetrag ausfällt.