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Beitragsschulden GKV-Versicherter steigen

Die Beitragsschulden gesetzlich Versicherter betragen aktuell 4,48 Milliarden Euro. Die „Rheinische Post“ berichtet von einem jährlichen Schuldenwachstum bei GKV-Versicherten. Im Jahr 2011 lagen die Rückstände noch bei etwa einer Milliarde Euro.


Selbständige mit geringem Einkommen sind betroffen

Zu Rückständen kommt es bei Selbstzahlern, bei denen die Krankenkassenbeiträge nicht direkt vom Lohn oder Gehalt einbehalten werden. In der Regel handelt es sich bei den säumigen Zahlern um Selbständige mit einem geringen Einkommen. Auch Personen, die nicht über einen Hartz-IV-Bezug abgesichert sind, geraten mit ihren Beiträgen in Rückstand. Zudem berichtet die „Rheinische Post“ von Versicherten, die ins Ausland ziehen, sich jedoch nicht bei ihrer Krankenkasse abmelden.


Übernahme bestimmter Leistungen ist Pflicht

Für die gesetzlichen Versicherungen gibt es seit 2007 eine Versicherungspflicht, das heißt, sie müssen ihre Mitglieder auch absichern, wenn keine Beiträge gezahlt werden. Wer mit zwei Monatsbeiträgen in Rückstand gerät, bei dem ruhen die Leistungsansprüche. Bestimmte Behandlungen wie die Früherkennung von Krankheiten oder Akutfälle sind jedoch ausgenommen – in diesen Fällen wird also auch bei rückständigen Beiträgen behandelt. Das gilt auch für Behandlungen während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes.

Im Jahr 2013 waren die Schulden der GKV-Versicherten auf rund zwei Milliarden Euro angestiegen. Damals sorgten vor allem die hohen Säumniszuschläge in Höhe von fünf Prozent monatlich dafür, dass der Schuldenberg enorm anstieg. Zum 1. August 2013 sorgte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ für einen Erlass der Beitragsschulden. Versicherten, für die Versicherungspflicht bestand, die sich aber bis zum Termin nicht in einer Krankenkasse angemeldet hatten, wurden die aufgelaufenen Beiträge erlassen. Darüber hinaus sorgt der Gesetzgeber für eine Reduzierung des Säumniszuschlags auf einen Prozent.


Anteil Privatversicherter im Notlagentarif steigt

Die „Rheinische Post“ berichtet, das Bundesgesundheitsministerium beobachte den Anstieg der Beitragsrückstände. Besonders für die Solidargemeinschaft haben die hohen Rückstände Folgen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sehen hier auch die Politik in der Pflicht. So betont der GKV-Spitzenverband, für einen Versicherten, der nicht zahle, gäbe es keine Lösung, wenn es seites des Staates eine Versicherungspflicht gäbe. In diesen Fällen müsse der Staat diejenigen unterstützen, die nicht zahlen könnten. Genaue Angabe über die Anzahl der Versicherten, die ihre Beiträge nicht aufbringen können, gibt es dem Bericht der Zeitung zufolge nicht. Bei Privatversicherten lag die Anzahl der Versicherten, die in den Notlagentarif wechseln mussten, weil sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen konnten bei 114.000 Versicherten im Jahr 2015. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 lag der Wert noch bei 96.000 Versicherten.