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Beitragserhöhungen PKV – Welche Möglichkeiten haben Versicherte?

Aktuell sorgen viele private Krankenversicherungen mit zum Teil drastischen Beitragserhöhungen für Aufsehen. Versicherte müssen Beitragserhöhungen aber nicht tatenlos hinnehmen. Häufig lassen sich die Beiträge sogar ohne Leistungseinbußen senken.

Erhöht eine private Krankenversicherung die Beiträge für einen Versicherungstarif, muss sie den betroffenen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Wohin aber wechseln? Versicherte haben – zumindest theoretisch – verschiedene Möglichkeiten:

  • Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter
  • Tarifwechsel beim aktuellen Anbieter

Während ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage kommt, ist ein Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter zum Teil mit einem Verlust der gebildeten Altersrückstellungen, häufig aber auch mit erneuten Risikozuschlägen verbunden. Die einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit stellt ein Tarifwechsel dar.

Tarifwechsel – Nur wenige Versicherte nutzen ihn

Im Vergleich zu allen anderen Wechseloptionen ist ein Tarifwechsel unkompliziert und einfach möglich. Viele Versicherungen bieten nämlich Tarife mit gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Leistungen an, für die mitunter sehr unterschiedliche Beiträge fällig sind. Das liegt daran, dass die private Krankenversicherung die Beiträge individuell für jeden einzelnen Tarif berechnet. Dabei spielt eine große Rolle, wie sich der Kreis der Versicherten zusammensetzt und welche Kosten und  Einnahmen er verursacht. Sind in einem neuen Tarif eines Anbieters besonders viele junge Versicherungsnehmer versichert, verursachen sie statistisch gesehen nur geringe Kosten und die Beiträge sind niedrig. Von diesem Umstand können Versicherte durch einen Tarifwechsel profitieren.

Beiträge durch Leistungsverzicht weiter senken

Wer seine Beiträge weiter senken möchte, hat die Möglichkeit auf Leistungen zu verzichten. In diesem Fall werden sie nicht berechnet und die Beiträge sinken. Einmal ausgeschlossene Leistungen lassen sich später jedoch nur schwierig wieder in einen Tarif einschließen. Diese Option ist daher mit Vorsicht zu nutzen. Sinnvoller können daher höhere Selbstbehalte sein.