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Beginn der Urlaubszeit: Auslandskrankenversicherung nicht vergessen!

In einigen Bundesländern sind bereits Sommerferien und viele Familien sind in den Urlaub gestartet. Dabei sollten Reisende auch den Gesundheitsschutz im Blick haben, denn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland kann teuer werden. Beim Versicherungsschutz im Ausland gibt es Unterschiede für gesetzlich und privatversicherte Patienten.


Zusätzliche Auslandskrankenversicherung für GKV-Versicherte empfehlenswert

Gesetzlich Versicherte können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte, der European Health Insurance Card EHIC, innerhalb Europas medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Wer in Deutschland Mitglied der GKV ist, erhält die Karte mit dem entsprechenden Logo auf der Rückseite automatisch von seinem Versicherer. Bei Vorlage der Karte im europäischen Ausland besteht Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei können Versicherte die Behandlung zunächst selbst bezahlen und die Rechnungen später bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung vorlegen. Die Kasse übernimmt jedoch nur die Kosten, die bei einer entsprechenden Behandlung innerhalb Deutschlands entstanden wären. Sind die Kosten im Urlaubsland höher, bleibt der Versicherte unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen. Empfehlenswert ist daher der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Die meisten Anbieter haben passgenauen Schutz für Einzelpersonen und Familien im Angebot.


Privatversicherte profitieren von Versicherungsschutz im Ausland

Privatversicherte profitieren mit ihren Tarifen in der Regel von einem weltweiten Versicherungsschutz, so dass der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung nicht erforderlich ist. Ratsam ist es, sich im Vorfeld der Reise bei seinem Anbieter nach den Bedingungen zu erkundigen. Üblicherweise besteht innerhalb Europas ein uneingeschränkter Versicherungsschutz. Das heißt, die private Krankenversicherung erstattet Leistungen unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthalts. Wichtig ist, dass es sich nicht um einen dauerhaften Auslandsaufenthalt handelt, sondern sich um eine Reise oder einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Bei einem Reiseziel außerhalb Europas sollten PKV-Versicherte einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Hier gilt bei den meisten Anbietern die Versicherung für einen Auslandsaufenthalt von bis zu einem Monat. Wer einen längeren Urlaub im außereuropäischen Ausland plant, sollte sicherheitshalber vor Reisebeginn bei seinem Versicherungsunternehmen nachfragen um auf Nummer sicher zu gehen.