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Arbeit in der Schweiz – Private Krankenversicherung in Deutschland

Im Ausland arbeiten – in Deutschland versichern?


Wer im angrenzenden Ausland arbeitet, aber seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, kann sich auf Wunsch hierzulande weiterhin krankenversichern. Dieses Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn die Versicherungskonditionen im Nachbarland nicht mit den hiesigen Gepflogenheiten mithalten können. Ein Beispiel wäre die Schweiz. Dort schließt die verpflichtende Grundversicherung eine Erstattung aller Zahnbehandlungskosten kategorisch aus.

Wohnort statt Arbeitsort

Seit August 2002 ist für die Krankenversicherung nicht mehr entscheidend, wo der Versicherte arbeitet, sondern wo er wohnt. Die betroffenen Versicherungsnehmer heißen im Fachjargon Grenzgänger. Die Grenzgänger profitieren sowohl als Angestellte als auch als Selbstständige von dieser Regelung. Formal werden sie aber von der Krankenkasse als Selbstständige eingestuft.

Konkreter Aufenthalt wird kaum überprüft

Der Status als Grenzgänger beinhaltet die Auflage, sich einmal in der Woche an seinem gemeldeten Wohnsitz in Deutschland aufzuhalten. Erfahrungsgemäß wird die Einhaltung dieser Auflage jedoch nicht kontrolliert. Wer in Österreich, Frankreich, Italien oder Finnland arbeitet, genießt das Wahlrecht, sich als Deutscher von der Versicherungspflicht befreien zu können. Sofern der Arbeitsplatz in der Schweiz liegt, muss der Versicherungsnehmer ausdrücklich eine Befreiung vom Krankenversicherungszuschuss des Arbeitgebers beantragen.

DKV bietet speziellen Tarif für Schweiz-Pendler

Die DKV hat in Zusammenarbeit mit der Vivao Sympany ein Tarifmodell konzipiert, das deutschen Staatsbürgern mit Arbeitsplatz in der Schweiz die Erstattung durch die deutsche Krankenversicherung erleichtert. Dieses Modell berücksichtigt zum Beispiel auch die Währungsunterschiede in beiden Ländern.

Auch Behandlungen der Alternativmedizin eingeschlossen

Das Leistungsspektrum der Police deckt alle Arztbehandlungen in beiden Ländern ab. Die Abrechnung erfolgt auf privatärztlicher Basis. Der Versicherungsnehmer hat dabei auch Anspruch auf heilpraktische Behandlungen und andere Alternativmedizin. Dazu gehören beispielsweise Alexandertechnik, Shiatsu und Fußreflexzonenmassage. Die Tarife enthalten zudem Beihilfen zu Kontaktlinsen und Brillen bis zu einer Erstattungshöhe von 450 Euro binnen fünf Jahren.

Überdurchschnittliche Leistungen bei Zahnbehandlung

Darüber hinaus genießt der Patient im Krankheitsfall das Anrecht auf Chefarztbehandlung und ein Einbett- oder Zweibettzimmer. Der wichtigste Punkt des Vertrags ist aber sicherlich die Kostenerstattung bei einer Zahnbehandlung. Die DKV übernimmt bis zu 100 % der Behandlungskosten. Der Zuschuss für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen liegt bei 50-75 % der anfallenden Kosten. In der Schweiz müsste er andernfalls eine Zusatzversicherung abschließen. Außerdem bezieht sich der Versicherungsanspruch auch auf Kuren, Schutzimpfungen und einen Kinderbetreuungsdienst.