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MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif

MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif

Bei dem MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Sozialtarif, der sich im Angebot jeder Versicherung befinden muss. Der Tarif ist für langjährig Versicherte konzipiert, für die eine preisgünstige Absicherung eine wesentliche Rolle spielt. Die Leistungen im MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif entsprechen denen der gesetzlichen Versicherung. Der Anbieter übernimmt Kosten für

  • ambulante ärztliche Leistungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • psychotherapeutische Sitzungen
  • allgemeine Krankenhausleistungen

In welcher Höhe und in welchem Umfang Leistungen erbracht werden, ergibt sich aus den MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif Versicherungsbedingungen.

Der Beitrag im MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif errechnet sich auf Basis des Alters und des Gesundheitszustandes des Versicherten. Auch die Versicherungsdauer in der PKV fließt in die Kalkulation ein – besonders Altersrückstellungen führen bei langjährig Versicherten zu günstigen Beiträgen. Für Ehepartner ist der Wechsel in den Standardtarif besonders vorteilhaft, da sie gemeinsam nicht mehr als 150 Prozent des GKV-Beitrages zahlen dürfen.

MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen

Der MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif steht nicht allen Versicherten offen. Versicherte, die bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV waren müssen bei Aufnahme in den Standardtarif

  • seit mindestens zehn Jahren in der privaten Versicherung Mitglied gewesen sein
  • mindestens 65 Jahre alt sein

Wer mindestens 55 Jahre alt ist, kann den MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif wählen, sofern das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Versicherte, die jünger als 55 Jahre sind, wechseln bei Bezug einer Rente oder einem Ruhegehalt in den Sozialtarif. Auch hier muss das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Die Leistungen im Standardtarif entsprechend weitgehend dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dennoch profitieren Versicherte von freier Arztwahl und haben auch die Möglichkeit, einen Privatarzt zu konsultieren. Grundsätzlich sollten Versicherte bei einem Arztbesuch auf die Absicherung im Sozialtarif hinweisen, unter Umständen müssen sie sonst einen Teil der Kosten allein tragen, wenn der Arzt zu einem höheren Satz abrechnet. Im Standardtarif ist die Kostenübernahme auf den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte beschränkt, für Zahnärzte gilt ein Satz vom 2-fachen der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Eine Krankentagegeldabsicherung ist in den Leistungen des Standardtarifs nicht enthalten. Wer eine entsprechende Vorsorge abschließen möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen. Möglich ist auch die zusätzliche Vereinbarung einer Auslandsreisekrankenversicherung, weitere Zusatzversicherungen können im MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung Standardtarif nicht abgeschlossen werden.

(Stand 01/2017)