Leistungen GKV – Volle Leistungen trotz gesetzlicher Krankenversicherung?
Wie sich die Leistungen der GKV aufstocken lassen
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Wert auf Mehrleistungen legt, liegt mit einer privaten Zusatzversicherung richtig. Auf diese Weise haben GKV-Versicherte die Möglichkeit, ambulante und stationäre Leistungen, sowie weitere medizinische Behandlungen zu verbessern.
Stationäre Zusatzversicherungen
Zu den stationären Zusatzversicherungen zählen
- die Verbesserung der Krankenhausleistungen, hier sichern sich GKV-Versicherte die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und/oder die Behandlung durch den Chefarzt
- die Krankenhaustagegeldversicherung, hier decken GKV-Mitglieder die Kosten ab, die während des Krankenhausaufenthaltes entstehen
Ambulante Zusatzversicherungen
Darüber hinaus haben GKV-Versicherte die Option, ambulante Zusatzversicherungen abzuschließen. Hier stehen die Absicherung von
- Sehhilfen
- Hörgeräten
- Hilfsmitteln
- der gesetzlichen Zuzahlung zu verordneten Medikamenten
zur Wahl. Wie sich die einzelnen Tarife zusammensetzen, hängt vom Angebot der jeweiligen Versicherer ab.
Zahnzusatzversicherungen
Gerade bei Zahnersatz können hohe Kosten auf GKV-Versicherte zukommen. Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung liegt der Anteil zwischen 35 und 50 Prozent. Hier lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung zur Reduzierung des Eigenanteils also besonders.
Dabei haben die Versicherungen verschiedene Modalitäten:
- Erstattung eines bestimmten Prozentsatzes an der Gesamtrechnung, in der Regel beschränkt auf 80 oder 90 Prozent des Rechnungsbetrages
- Erstattung eines bestimmten Prozentsatzes nach Abzug der GKV-Leistung
- Aufstockung des GLV-Anteils um einen vereinbarten Prozentsatz
In den ersten Jahren gelten bei den meisten Anbietern gestaffelte Übernahmebeträge.
Zusatzversicherung für Kuraufenthalte
Optional haben in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Kuraufenthalt abzuschließen. Die GKV übernimmt in der Regel bei einer Kur nicht die kompletten Kosten, so dass die Versicherung für einen weiteren Kostenanteil aufkommt. Häufig gibt es Versicherungen, bei denen ein bestimmtes Kurtagegeld vereinbart werden kann.
Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung
Während PKV-Versicherte in der Regel Kosten für eine Heipraktikerbehandlung erstattet bekommen, müssen GKV-Versicherte dies aus eigener Tasche bezahlen. Bei Abschluss einer Zusatzversicherung übernimmt der Versicherer in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Kosten. Als Grundlage dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder das Hufeland-Verzeichnis. Üblicherweise gibt es einen bestimmten jährlichen Höchstbetrag, bis zu dem die Kosten übernommen werden.