Private Krankenzusatzversicherung
Was leistet eine private Krankenzusatzversicherung?
Die private Krankenzusatzversicherung erweitert gezielt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Warum ist das wichtig?
Die Katalog-Leistungen der gesetzlichen Kassen werden immer mehr zurückgefahren. Gleichzeitig steigen die Kosten für Gesundheitsbehandlungen auf allen Gebieten. Bereits heute müssen Kassenpatienten bspw. zum Zahnersatz teils erhebliche Eigenanteile beisteuern.
Das macht für viele gesetzlich Krankenversicherte eigene Absicherungen nötig.
Die private Krankenzusatzversicherung kann für alle Bereiche der Gesundheitsbehandlung abgeschlossen werden.
Das betrifft hauptsächlich:
- Zusatzleistungen für ambulante Behandlungen
- Erweiterte Kostenübernahme und erweiterte Behandlungsleistungen bei einem stationären Aufenthalt
- Zahnersatzleistungen und ausgeweitete Behandlungs- und Vorsorgekostenübernahme für zahnmedizinische Leistungen
- Tagegelder bei längerfristiger Krankheit oder Aufenthalt im Krankenhaus
Jeder dieser Leistungsbereiche kann in der privaten Krankenzusatzversicherung individuell versichert werden.
Zusatzversicherung ambulanter Behandlungen
Im Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen können wesentliche Mehrleistungen versichert werden.
Dazu zählen:
- Vorsorgeuntersuchungen über die Risikogruppen der GKV hinaus
- Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden
- Alternativmedizin und Heilpraktikerbehandlungen
- Kostenerstattung für Zuzahlungen bei Medikamente und Verbandmaterial
- erweiterte Kostenübernahme für Heil- und Hilfsmittel
- u.a.m.
Aus dem Spektrum dieser Angebote kann in vielfältigen Angeboten individuell gewählt werden und der Versicherungsschutz entsprechend gezielt zusammengestellt.
Zusatzleistungen beim stationären Aufenthalt
Im Rahmen eines stationären Aufenthaltes werden die Regelleistungen der GKV erweitert. Nicht nur die Basisleistungen werden ergänzt, auch der Zugang zu nur privat abgesicherten Behandlungsmethoden kann über die private Krankenzusatzversicherung abgesichert werden. Die jeweilige Kostenübernahme regelt der konkrete Versicherungsvertrag.
Versichert werden regelmäßig:
- verbesserte Leistungen bei der Unterbringung, z.B. Einzelzimmer und Doppelzimmer
- Erstattung der Selbstbeteiligung beim Krankenhausaufenhalt, die die GKV erhebt
- erweitere Kostenübernahme für alternative Behandlungsmethoden und Alternativmedizin
- freie Wahl des Facharztes, Belegarztwahl und Chefarztbehandlung
- freie Wahl des Krankenhauses
- Übernahme von Transportkosten zum und vom Krankenhaus
- Erstattung von Kosten bei ambulanten Operationen, die über die GKV-Anteile hinaus anfallen, wenn die ambulante Behandlung ersatzweise für einen stationären Aufenthalt erfolgt
- Zahlung von Tagegeldern entweder regulär oder ersatzweise, wenn der Kunde keine Leistungen aus der privaten Krankenzusatzversicherung in Anspruch nimmt
- u.a.m.
Auch im Bereich der stationären privaten Krankenzusatzversicherung können die jeweiligen Versicherungskomponenten frei gewählt werden. Versicherungsunternehmen bieten Pakete an, die bestimmte Leistungen bereits umfassen oder ermöglichen es dem Kunden, die Komponenten seiner Absicherung frei zusammenzustellen.
Zahnmedizinische Leistungen
Der Bereich der Zahnmedizin und der Kieferorthopädie profitiert teils sehr umfassend von Ergänzungsleistungen der privaten Krankenzusatzversicherung. Denn hier leisten die gesetzlichen Kasse oft nur pauschale Anteile und einen auf Basisleistungen ausgerichteten Anteil. Die Zuzahlungen durch die Krankenversicherten fallen je nach Behandlungsform und individuellen Wünschen sehr hoch aus.
Die private Krankenzusatzversicherung erstattet je nach Versicherungsform:
- Leistungen in der Vorsorge und Zahnprophylaxe, z.B. medizinische Zahnreinigung
- erweiterte Übernahme für alternative Behandlungsmethoden
- erweiterte Übernahme für Kosten besonderer Ersatzmaterialien
- Kostenübernahme in höherem anteiligen Maßstab für Zahnersatz
- Kosten für Inlays, Onlays und Zahnreparatur
- u.a.
Für wen ist die private Krankenzusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung?
Die private Krankenzusatzversicherung ist für alle Kunden der GKV eine sinnvolle Ergänzung. Gezielt lassen sich Mehrkosten versichern und eine verbesserte Behandlung garantieren. Je nach gewähltem Angebot kann die private Krankenzusatzversicherung die Leistungen der Kasse auf ein privatversichertes Niveau heben.
Viele Wahl-Optionen ermöglichen in der privaten Krankenzusatzversicherung zudem die genaue Anpassung der versicherten Leistungen auf den eigenen Bedarf. So müssen nicht Beiträge für Risiken und Behandlungen gezahlt werden, die sehr wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen werden.
Wie kann die private Krankenzusatzversicherung gekündigt werden?
Die private Krankenzusatzversicherung kann separat von der Vollversicherung in der gesetzlichen Kasse sowohl abgeschlossen als auch gekündigt werden.
Zu beachten ist je nach Versicherer eine Mindestvertragsdauer, innerhalb derer keine ordentliche Kündigung möglich ist. Hier kann jedoch der Kunde auf sein Sonderkündigungsrecht zurückgreifen, wenn das Versicherungsunternehmen innerhalb der Vertragslaufzeit die Beiträge erhöht oder Leistungen kürzt.
Beachten der Kündigungsfrist
Wichtig zu beachten: Die Kündigungsfrist der privaten Krankenzusatzversicherung. Sie beträgt in den meisten Modellen und Optionaltarifen 1 bis 3 Monate und erfolgt in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres hin. Das Versicherungsjahr entspricht entweder dem Kalenderjahr, oder es bezieht sich auf das Datum des Versicherungsbeginns. Beachten Sie hierzu die Regelungen im Versicherungsvertrag.
Fragen zur privaten Krankenzusatzversicherung? Kontaktieren Sie uns gern! Wir stehen Ihnen kompetent und erfahren zur Seite bei der Auswahl der passenden Absicherung.