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Krankenzusatzversicherung Kind

Was leistet eine Krankenzusatzversicherung für ein Kind?

Die Krankenzusatzversicherung für ein Kind ergänzt und erweitert die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Erweiterung der Leistungen kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gestaltet werden. Sie umfassen die in der privaten Krankenversicherung verbreitet abgedeckten Leistungsbereiche:

  • Zusatzleistungen für ambulante Behandlungen
  • Ergänzungsleistungen bei einem stationären Aufenthalt
  • Erweiterung der zahnmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten für das Kind

Krankenzusatzversicherung Kind - Ärztin untersucht KleinkindDie Zusatzleistungen umfassen zum einen Leistungen, die das Kind aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern nicht erhält oder für die zum anderen Eigenanteile durch die Eltern gezahlt werden müssen. Je nach Versicherungsunternehmen und konkretem Angebot ergänzt die Krankenzusatzversicherung Leistungen für das Kind oder übernimmt Zahlungen aus dem Eigenanteil der Eltern.

Zusätzlich versichert werden können in der Krankenzusatzversicherung (Kind):

Leistungen vor und im Umfeld der Geburt

  • erweiterte Leistungen im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes: z.B. PEKIP-Kurse oder Geburtsvorbereitungskurse für Männer
  • erweiterte Leistungen unmittelbar nach der Geburt: Sonderuntersuchungen (z.B. U6a), erweiterte Vorsorge (z.B. Hörtest oder Sehtest) und erweiterte Entwicklungstests, z.B. zur Sprachentwicklung,
  • die die GKV nicht grundsätzlich übernimmt

Leistungen bei ambulanter Behandlung beim Kinderarzt

Bis zum festgelegten Lebensalter übernimmt die private Krankenzusatzversicherung Kosten für erweiterte Behandlungen, die dem Kind eine effizientere Genesung ermöglichen oder aus gesundheitlichen Bereichen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht deckt.

Dazu zählen:

  • Übernahme von Kosten beim Heilpraktiker und aus der alternativen Medizin
  • besondere homöopathische Behandlungsmethoden je nach Versicherungsunternehmen
  • Zusatzleistungen bei unterstützenden Hilfs- und Heilmitteln mit erhöhter Kostenübernahme

Besonders der Bereich der Heil- und Hilfsmittel spielt in der Absicherung eine große Rolle. Die Krankenzusatzversicherung übernimmt je nach Angebot erweiterte Anteile für höherwertige Heil- und Hilfsmittel oder der Ersatzzeitraum, nach dessen Ende ein Hilfsmittel ggf. neu angefordert werden kann, ist wesentlich verkürzt. Z.B. betrifft das Inhalatoren oder andere Atemwegs-Unterstützung.

Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes

Im schlimmsten Fall muss eine gesundheitliche Einschränkung beim Kind im Krankenhaus behandelt werden. Je nach Angebot sind in der Krankenzusatzversicherung für das Kind Leistungen im Krankenhaus mit eingeschlossen oder können einzeln in Form eines Paket-Angebots versichert werden.

U.a. gehören zur Absicherung von Leistungen im Krankenhaus:

  • Kosten für Unterbringung der Eltern im Behandlungszimmer (Rooming-in), je nach Versicherungsunternehmen beschränkt auf ein maximales Alter
  • Erweiterung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen von Krankenhaustagegeld

Alle Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung für ein Kind werden in Ergänzung oder Erweiterung der Basisabsicherung durch die GKV erbracht. Damit muss nicht abgewogen werden, welche Form der Zusatzversicherung abgeschlossen werden muss noch ist die Wahrscheinlichkeit ein ineffizienten Überversicherung dadurch sehr gering.

Zahnmedizinische Leistungen für das Kind durch die Krankenzusatzversicherung

Zahnmedizinische Behandlungen werden von der GKV nur begrenzt übernommen. Besonders der Bereich der Kieferorthopädie spielt eine wichtige Rolle – und verursacht schnell hohe Kosten, wenn verbesserte Behandlungsformen selbst bezahlt werden sollen oder wichtige Zusatzleistungen nicht in der gesetzlichen Absicherung eingeschlossen sind.
Die private Krankenzusatzversicherung leistet für das Kind:

  • kieferorthopädische Behandlungen mit erhöhter Kostenübernahme oder gedeckelten Pauschalbeträgen je nach Versicherungsunternehmen
  • zahnärztliche Ergänzungsleistungen, die Fissuren-Fixierung oder Kunststoff-Füllungen

Zusätzliche Leistungen

Welche Leistungen insgesamt in die Krankenzusatzversicherung für das Kind mit aufgenommen werden können, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen teils erheblich.

Oft wird zusätzlich die Versicherung von Hilfsmitteln angeboten (z.B. Sehhilfen). Und je nach späteren Möglichkeiten auch Optionstarife, die eine spätere vergünstigte Umstellung der Krankenzusatzversicherung für das Kind auf den dann volljährigen Erwachsenen ermöglichen.

Für wen ist die Krankenzusatzversicherung Kind eine sinnvolle Ergänzung?

Krankenzusatzversicherung Kind - Junge beim ArztDie Krankenzusatzversicherung greift ab dem 1. Kind. Je nach Versicherungsunternehmen sind alle weiteren Kinder im Versicherungsschutz mit eingeschlossen oder müssen ggf. extra versichert werden.

In der Regel greift das Angebote für alle Kinder in Vormundschaft oder Pflege, sodass auch Stiefeltern und Pflegeeltern den Abschluss nach eigenen Vorstellungen realisieren können.

Ergänzung der Kassenleistungen

Wie oben erwähnt, ist die Krankenzusatzversicherung für Kinder eine bewusst als Ergänzung zur GKV konzipierte Absicherungsform. Sie zahlt auf der einen Seite einen Ausgleich, wenn für die Kassenleistung ein Eigenanteil anfällt. Auf der anderen Seite erweitert sie den bestehenden Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen um individuell bestimmbare Leistungen.

Die Krankenzusatzversicherung für das Kind lohnt sich also für alle gesetzlich Pflicht- oder freiwillig Versicherten, die ihre Kinder angemessen absichern wollen.

Wie kann die Krankenzusatzversicherung für das Kind gekündigt werden?

Die Krankenzusatzversicherung kann als Ergänzungsversicherung jederzeit unabhängig von der weiter bestehenden Krankenvollversicherung gekündigt werden.

Der formale Ablauf dieser Kündigung unterscheidet sich zwischen den Versicherungsunternehmen.

Kündigung im laufenden Versicherungsjahr

Einige Versicherungsunternehmen ermöglichen die Kündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Versicherungsjahr. Es greift dann die festgelegte Kündigungsfrist (in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten) ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Sie wird dann zum Ende dieser Frist gültig, der Versicherungsschutz erlischt.

Im Gegensatz zur Krankenvollversicherung muss keine alternative Versicherung abgeschlossen werden. Die Krankenzusatzversicherung kann für das Kind ersatzlos gekündigt werden.

Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres

Je nach Vertrag ist auch eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres hin möglich. In diesem Fällen kann nur einmal im Jahr unter Einhaltung der gegebenen Frist gekündigt werden.

Mindestversicherungslaufzeit

Verschiedene Versicherungsunternehmen schließen die Krankenzusatzversicherung für ein Kind mit einer Mindestversicherungslaufzeit ab. Das bedeutet: Direkt nach Abschluss gilt der Vertrag nicht ordentlich kündbar für die festgelegte Zeit. In der Regel zwischen 1 und 3 Jahren.

Das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhungen auf gesetzlicher Grundlage bleibt hiervor unberührt.

Können die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung für ein Kind von der Steuer abgesetzt werden?

Die Aufwendungen für die Krankenzusatzversicherung kann steuerlich erfasst werden, wenn der maximal absetzbare Betrag für Gesundheitsleistungen noch nicht erschöpft ist. Die meisten privaten Krankenzusatzversicherungen versichern einen üblichen medizinischen Bereich möglicher und angezeigter Behandlungen und gelten daher als ordentliche Absicherung.

Jedoch ist beim durchschnittlich Versicherten der absetzbare Pauschalbetrag oft schon mit den grundständigen Beiträgen zur Krankenversicherung erschöpft, sodass Zusatzversicherungen häufig nicht mit erfasst werden.

Was nützt ein Vergleich der Krankenzusatzversicherung?

Der Vergleich der Krankenzusatzversicherung für das Kind stellt sicher, dass das optimale Leistungsspektrum zu einem annehmbaren Versicherungsbeitrag gefunden werden kann. Eine Vielzahl von Versicherungsunternehmen bieten private Krankenzusatzversicherungen an. Der Kunde muss entscheiden, welche am besten zu seinen Anforderungen passt.

Der Vergleich liefert ein angemessenes Mittel, diese Anforderungen übersichtlich und transparent den Angeboten der Versicherungsunternehmen gegenüber stellen zu können.

Im Vergleich sehen Sie:

  • das Leistungsspektrum der angebotenen Versicherungslösungen
  • den konkreten Umfang der Leistungen und den Umfang der Leistungspakete
  • Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen
  • Hinweise zu Beitragserhöhungen in der Vergangenheit
  • Übersichten über Leistungsergänzungen
  • Kosten, Beiträge und die mögliche Höhe von Selbstbeteiligungen

Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne bei weiterführenden Fragen oder beim Abschluss direkt hier im Vergleichsportal. Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen erfahren und kompetent zur Seite.