Krankenzusatzversicherung Brille
Was leistet eine Krankenzusatzversicherung für Brillen?
Die Krankenzusatzversicherung für Brillenträger stellt eine eigene Kostenpauschale für den regelmäßigen Ersatz von Brillen und Sehhilfen bereit.
Gerade Brillenträger haben neben der Absicherung ihrer Brille gegen Beschädigungen in der Regel keinen Anspruch auf wesentliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ausnahmen bilden die Kompensation extremer Sehschwäche ab 30% Sehschärfe – aber auch da nur für die Gläser. Lediglich Kinder sind versichert, aber auch das nur im Rahmen von Festpreisen.
Für viele Brillenträger muss die Brille jedoch regelmäßig angepasst werden. Außerdem soll hin und wieder aus modischen Aspekten auch ein neues Gestell mit zu den neuen Gläsern angeschafft werden.
Die Krankenzusatzversicherung für Brillen trägt genau diese Kosten.
Sie sichert ein regelmäßiges Budget für die Erstattung von Kosten zu. Darin je nach Angebot eingeschlossen:
- augenärztliche Untersuchungen und Sehstärkeprüfung beim Augenoptiker
- Kostenersatz bei Neuerwerb einer Brille, Gläser und Gestell (je nach Angebot innerhalb eines bestimmten Zeitraums bis zu einer festen Höhe oder anteilig)
- Kostenersatz bei starker Veränderung der Sehschärfe
- Ersatzgestell oder Brillenersatz je nach Angebot auch vorzeitig
- regelmäßige Check-ups
- Brillenservice
- Erstattung von Kosten für Kontaktlinsen
- u.a.
Im erweiterten Rahmen leistet die Krankenzusatzversicherung nicht nur für eine Brille. Behandlungen rund um die Augen sind je nach Angebot mit abgedeckt:
- Kostenübernahme oder Bezuschussung von Laseroperationen zur Wiederherstellung der Sehkraft
- Kostenübernahme nach Unfällen, wenn das Augenlicht ganz oder teilweise verloren gegangen ist zur Kompensation plötzlicher Aufwendungen
- Unterstützung alternativer Behandlungsmethoden von Augenkrankheiten über die Kassenleistungen hinaus.
Für wen ist die Krankenzusatzversicherung für eine Brille eine sinnvolle Ergänzung?
Die Krankenzusatzversicherung ist für Brillenträger empfehlenswert. Darüber hinaus jedoch auch für alle, die in einer Form hinsichtlich ihrer Sehstärke oder ihrer Sehfähigkeiten beeinträchtigt sind. Da das Angebot zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen sehr variiert, lassen sich in der Krankenzusatzversicherung für Brillen und Augen viele individuelle Anforderungen passend abdecken, ohne, dass eine Deckungslücke oder eine Überversicherung damit einhergehen. Nur genutzte Leistungen werden, je nach Anbieter, in den Versicherungsumfang eingeschlossen.
Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenzusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen stellt für gesetzlich Krankenversicherte eine sinnvolle und effektive Erweiterung ihrer Krankenversicherung dar. Besonders die gesetzlichen Kassen leisten nur im Ausnahmefall, und auch dann nicht umfangreich.
Kunden der GKV können in der Krankenzusatzversicherung ihre Brille nachhaltig absichern bzw. sicherstellen, dass ihnen eine regelmäßige Anpassung nicht zu teuer wird. Sie ist ein wirkungsvolles Mittel zur Kostenkontrolle.
Kunden der privaten Krankenversicherung
Für Kunden einer privaten Krankenversicherung sind Leistungen zu Sehhilfen oft in den Basisleistungen eingeschlossen. Hier kann gezielt geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Krankenzusatzversicherung gezielt für die Absicherung einer Brille zusätzlich abgeschlossen werden kann und muss.
Wie kann die Krankenzusatzversicherung (Brille) gekündigt werden?
Als eigenständige Zusatzkostenversicherung kann die Krankenzusatzversicherung für eine Brille unabhängig von der Krankenvollversicherung (gesetzlich und privat) gekündigt werden. Zu beachten ist in einigen Fällen eine vereinbarte Mindestvertragsdauer. Während dieser Laufzeit ist eine Kündigung nur dann möglich, wenn das Versicherungsunternehmen die Beiträge erhöht oder Leistungen einkürzt.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen variieren je nach Vertrag und Versicherungsunternehmen. Sie liegen in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten und gelten zum Ende des Versicherungsjahres hin. Einige Angebote ermöglichen eine Kündigung jederzeit und enden nach Bekanntgabe der Kündigung dann nach Ablauf der Kündigungsfrist direkt. Einzelheiten dazu regeln der jeweilige Versicherungsvertrag und die genauen Bedingungen der Police.
Wir ein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Versicherungsjahr.
Die Festlegung des Versicherungsjahres ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. In vielen Fällen entspricht es dem Kalenderjahr. In einigen Fällen beginnt es jedoch auch mit dem 1. Geltungstag der Krankenzusatzversicherung und endet im Jahr darauf nach Ablauf des kalendarischen Vortages. Diese Festlegung ist insbesondere bei der Kündigung von Bedeutung, da sich dann die Kündigungsfrist an diesen Daten orientiert.