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Unfallversicherung Krankentagegeld

Einen Unfall kann jeder erleiden. Besonders oft kommt es in der Freizeit zu Unfällen. Gegen die direkten Folgen bietet eine Unfallversicherung umfassenden Schutz. Häufig ist es möglich in die Unfallversicherung Krankentagegeld einzuschließen. Das kann sinnvoll sein, allerdings nicht immer.


Welche Leistungen umfasst bei einer Unfallversicherung Krankentagegeld?

Unfallversicherung Krankentagegeld | meine-krankenversicherung.de - Mann mit einem gebrochenem Bein und einem Tablet Wer einen Unfall erleidet, fällt für eine bestimmte Zeit beruflich aus. Das bedeutet, er kann nicht arbeiten. Wie lange, hängt von der Schwere des Unfalls ab. Früher oder später kommt es dadurch zu einem Einkommensausfall.

Bei Anspruch auf gesetzliches Krankengeld fällt nur ein Teil des Einkommens ab dem 43. Krankheitstag weg. Bei Personen ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, Selbstständige und Freiberufler zum Beispiel, fällt das Einkommen ab dem ersten Ausfalltag aus.

Ist in die Unfallversicherung Krankentagegeld eingeschlossen, gleicht das Krankentagegeld den Einkommensausfall aus. In welchem Umfang, ist abhängig vom Tarif, bzw. den vertraglichen Vereinbarungen.


Für wen eignet sich bei einer Unfallversicherung Krankentagegeld?

Enthält die Unfallversicherung Krankentagegeld, sichert sie finanzielle Ausfälle in Folge eines Unfalls ab. Krankentagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung eignet sich damit letztlich für alle, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust erleiden. Das trifft im Grunde auf jede berufstätige Person zu, wenn auch je nach Personengruppe in unterschiedlichem Ausmaß und Umfang. Sinnvoll ist ein Krankentagegeld in jedem Fall für:

  • Privat krankenversicherte Selbstständige und Freiberufler
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Personen mit oder ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
  • Privat krankenversicherte Angestellte
  • Gesetzlich krankenversicherte Angestellte

Welche Karenzzeiten gelten, wenn Unfallversicherung Krankentagegeld enthält?

Im Zusammenhang mit einem Krankentagegeld sind sogenannte Karenzzeiten üblich. Darunter versteht man die Zeitspanne zwischen Eintreten der Arbeitsunfähigkeit und dem Auszahlungsbeginn des Krankentagegeldes. Welche Karenzzeit im Einzelfall gilt, hängt ab vom gewählten Versicherungstarif und den vertraglichen Vereinbarungen. Grundsätzlich ist es sinnvoll Karenzzeiten an persönliche Bedürfnisse anzupassen. Gängige Karenzzeiten für Krankentagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung sind:

  • 7,
  • 14,
  • 21,
  • 28,
  • 42,
  • 91 Krankheitstage.

Viele Unfallversicherungen verzichten beim Krankentagegeld jedoch auch auf Karenzzeiten. In diesem Fall erhält der Versicherte bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld.


Welche Höhe hat bei Unfallversicherung Krankentagegeld?

Unfallversicherung Krankentagegeld | meine-krankenversicherung.de - Geldscheine Die Höhe des Krankentagegeldes ist grundsätzlich variabel und sollte daher immer an die persönlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst werden. Die Höhe richtet sich dabei maßgeblich nach der Höhe des regulären Einkommens.

Bei Personen mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld gilt beispielsweise eine Obergrenze: Gesetzliches Krankengeld und Krankentagegeld der Unfallversicherung dürfen zusammen das reguläre Einkommen nicht übersteigen. Bei Selbstständigen bemisst die maximale Höhe in der Regel prozentual am durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Zum Beispiel 80 Prozent des Vorjahreseinkommens.


Was kostet bei Unfallversicherung Krankentagegeld?

Krankentagegeld der Unfallversicherung ist grundsätzlich eine private Versicherungsleistung. Die Höhe der Beiträge bemisst sich daher gemäß dem Leistungsprinzip am Umfang der vereinbarten Leistungen. Je höher die Leistungen im Versicherungsfall sein sollen, desto höher ist in der Regel auch der dafür fällige Beitrag. Grundsätzlich bestimmen daher:

  • Höhe des Krankentagegeldes
  • Anfangszeitpunkt der Tagegeldzahlungen

in erster Linie die Höhe der Versicherungsbeiträge.


Krankentagegeld in Unfallversicherung einschließen oder separat absichern?

Krankentagegeld in die Unfallversicherung einzuschließen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, Krankentagegeld abzusichern. Es gibt zwei weitere Möglichkeiten:

  1. Abschluss einer separaten Krankentagegeldversicherung als privat Zusatzversicherung
  2. In vielen privaten Krankenvollversicherungen ist das Krankentagegeld ein Bestandteil des Versicherungsschutzes

Krankentagegeld separat oder im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung abzuschließen hat gegenüber dem Einschluss in eine Unfallversicherung einen entscheidenden Vorteil: Der Versicherte erhält nicht nur Krankentagegeld infolge eines Unfalls, sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit. Der Schutz ist in diesem Fall also weiter als im Rahmen einer Unfallversicherung. Viele separate Krankentagegeldversicherung leisten ebenfalls unabhängig von Karenzzeiten bei einem Unfall. Das muss aber nicht immer der Fall sein.

Unfallversicherung Krankentagegeld | meine-krankenversicherung.de - Mann recherchiert mit einem Tablet Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer ihre Gesamtversicherungssituation prüfen und sich davon ausgehend für die für sie sinnvollste Absicherung entscheiden.

Besteht zum Beispiel bereits eine Krankentagegeldversicherung, ist der Einschluss in eine Unfallversicherung häufig nicht notwendig. Dadurch senken sich die Kosten für den Versicherungsschutz.


Berechnen und vergleichen

Vor dem Einschluss von Krankentagegeld in die Unfallversicherung sollten Versicherungsnehmer ihren konkreten Bedarf ermitteln. Ist bereits eine Krankentagegeldversicherung vorhanden, kann auf den Einschluss in der Regel verzichtet werden. Soll Krankentagegeld eingeschlossen werden, sollte mithilfe eines Krankentagegeldrechners die Höhe ermittelt werden. Ein Vergleichsrechner hilft dabei, passende Tarife zu finden.