TK Krankentagegeld
Im Falle einer schweren Krankheit oder in Folge eines Unfalls kommt es häufig zu längeren beruflichen Ausfallzeiten. Das wiederum bedeutet Einkommensausfälle – teilweise oder sogar vollständig. Schutz bietet das Krankentagegeld TK. Es richtet sich an gesetzlich Versicherte der Krankenkasse.
Welche Leistungen umfasst Krankentagegeld TK
TK steht für Techniker Krankenkasse. Die TK ist eine gesetzliche Krankenkasse. Bei diesem Anbieter können sich Versicherungsnehmer freiwillig oder pflichtversichern. Gesetzlich pflichtversichert sind in der Regel vor allem sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Gesetzlich Krankenversicherte haben im Krankheitsfall Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Wer sich bei der TK freiwillig gesetzlich versichert, kann ebenfalls Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben. Freiwillig Versicherte können wählen, ob sie Krankengeld in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Das Krankengeld bemisst sich grundsätzlich prozentual am regulären Nettoeinkommen. Dadurch fällt das Krankengeld grundsätzlich geringer aus als das reguläre Einkommen. Das bedeutet im Krankheitsfall einen Einkommensverlust. Um diesen Verlust im Krankheitsfall auszugleichen, bietet die TK ihren Versicherten verschiedene Optionen zum Ausgleich an:
- Krankentagegeld – Die TK bietet selber kein Krankentagegeld an. Sie kooperiert aber mit der ENVIVAS. Versicherte der TK haben Zugang zu einer zusätzlichen privaten Versicherung für Krankentagegeld dieses Anbieters.
- Wahltarife – Diese Option kommt für Selbstständige, Freiberufler sowie Künstler und Publizisten in Betracht. Die TK bietet mehrere unterschiedliche Wahltarife an.
Für wen eignet sich das Krankentagegeld TK?
Alle gesetzlich pflichtversicherten Mitglieder der TK haben Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Das Krankengeld bietet eine Grundabsicherung im Krankheitsfall. Eine private zusätzliche Krankentagegeldversicherung bietet sich zur Ergänzung besonders gut an.
Etwas anders verhält es sich freiwillig gesetzlich versicherten Mitgliedern. Speziell freiwillig versicherte Selbstständige sollten genau überlegen, für welche Form der Einkommensabsicherung sie sich entscheiden. Der reguläre Anspruch auf Krankengeld beginnt nämlich erst am 43. Krankheitstag. Für viele Selbstständige ist das zu spät. Deshalb bietet die TK verschiedene Wahltarife für Selbstständige an. Sie ermöglichen in erster Linie einen früheren Zahlungsbeginn des gesetzlichen Krankengeldes:
- ab dem 15. Krankheitstag für Künstler und Publizisten im Wahltarif „KG Künstler und Publizisten“
- ab dem 22. Tag im Wahltarif „KG 22“
Wie hoch ist das Krankentagegeld TK und was kostet es?
Die Wahltarife „KG Künstler und Publizisten“ und der „KG 22“ erlauben eine Wahl des gezahlten Krankentagegeldes für den Zeitraum bis zum 42. Krankheitstag. Für Selbstständige mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bietet der Wahltarif „KG Plus“ eine Erweiterung des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Krankheitstag.
Sowohl bei der zusätzlichen privaten Krankentagegeldversicherung über den Kooperationspartner als auch bei den Wahltarifen für Krankentagegeld der TK entscheidet die Höhe der zusätzlichen Zahlungen über die Höhe der Beiträge. Je umfangreicher die Zahlungen ausfallen sollen, desto höher fallen auch die Kosten aus.
Für alle Wahltarife gilt, dass die Zahlungen zusammen mit dem Krankengeld nicht über 70 Prozent des regulären Einkommens liegen dürfen.
Berechnen und vergleichen
Für alle Formen der Einkommensabsicherung gilt, dass Versicherungsnehmer ihren individuellen Bedarf genau berechnen sollten. Zusätzlich sollten sie Angebote für Krankentagegeld TK mit anderen Tarifen und Anbietern mit Hilfe eines Vergleichsrechners vergleichen. Gerade freiwillig versicherte Selbstständige sollten die Angebote genau prüfen und mit privaten Versicherungsangeboten vergleichen.