Krankentagegeld Steuererklärung
Im Laufe eines Lebens kann es jedem passieren, dass er einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet, oder sich einer Operation unterziehen muss. Die Behandlungskosten sind in diesen Fällen durch die Krankenversicherung abgesichert. Die muss seit einigen Jahren jede Person in Deutschland abschließen. Bei Berufstätigen gibt es aber noch einen weiteren wichtigen Aspekt. Kann ein Berufstätiger krankheitsbedingt seiner Arbeit nicht nachgehen, kommt es früher oder später zu Einkommenseinbußen. Im Falle einer Selbstständigkeit kann es sogar zu einem vollständigen Einkommensverlust kommen. Gegen finanzielle Einbußen im Krankheitsfall schützt eine Krankentagegeldversicherung. Spätestens wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, stellt sich eine weitere Frage. Wie ist Krankentagegeld in der Steuerklärung zu berücksichtigen?
Krankengeld oder Krankentagegeld?
Eine große Rolle bei der Berücksichtigung von Krankentagegeld in der Steuererklärung spielt der Unterschied zwischen „Krankengeld“ und „Krankentagegeld“. Die beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt und nicht exakt unterschieden. Dabei gibt es Unterschiede – nicht zuletzt auch bei der Steuererklärung.
Beim Krankengeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, die gesetzlich krankenversicherte Personen erhalten. Das Krankengeld bemisst sich prozentual am regulären Gehalt.
Es wird spätestens ab dem 43. Krankheitstag gezahlt.
Krankentagegeld ist eine rein private Versicherungsleistung. Eine Zahlung erfolgt nur, wenn ein entsprechender Versicherungsvertrag geschlossen wurde. Bei privat krankenversicherten Personen ist das Krankentagegeld häufig (aber nicht immer!) Bestandteil der Krankenversicherung. Höhe und Anfangszeitpunkt der Zahlungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
Krankentagegeld Steuererklärung – was gilt?
Versicherungsnehmer, die im Krankheitsfall ein privates Krankentagegeld erhalten haben, müssen diese Zahlungen nicht in der Steuererklärung angeben. Das Krankentagegeld unterliegt weder der Steuer, unterliegt keiner Abgabenpflicht und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es kommt in voller Höhe ohne jegliche Abzüge beim Versicherungsnehmer an. Das erleichtert nicht zuletzt die Kalkulation der Höhe des Krankentagegeldes.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Krankentagegeld in der Steuererklärung zu berücksichtigen ist. Es muss vom Versicherungsnehmer nach dem tatsächlichen Bezug in der Steuererklärung angegeben werden, wenn nicht der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Krankentagegeldversicherung abschließt und auch die Beiträge für den Versicherten Arbeitnehmer zahlt.
Krankengeld in Steuererklärung
Im Gegensatz zum privaten Krankentagegeld muss das gesetzliche Krankengeld in der Steuererklärung als Lohnersatzleistung angegeben werden. Der Versicherte muss anders als beim Krankentagegeld Sozialversicherungsabgaben auf das Krankengeld zahlen. Obwohl das Krankengeld in der Steuererklärung anzugeben ist, unterliegt es selber nicht der Besteuerung. Sehr wohl aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das erhaltene Krankengeld zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird. Auf diese Weise kann das Krankengeld dazu beitragen, dass der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen steigt.
Bezug von Krankengeld und Krankentagegeld – was muss in Steuererklärung angegeben werden?
Das gesetzliche Krankengeld ersetzt das reguläre Einkommen im Krankheitsfall niemals in vollem Umfang. Es kommt zwangsläufig zu Einkommenseinbußen. Je höher das Einkommen, desto höher sind auch die Einbußen. Aus diesem Grund ergänzen viele gesetzliche krankenversicherte Personen das Krankengeld mit einem privaten Krankentagegeld. Das ist durchaus sinnvoll. Für die Steuererklärung gilt in diesem Fall, dass nur das erhaltene gesetzliche Krankengeld anzugeben ist. Das Krankentagegeld muss auch bei gleichzeitigem Bezug von Krankengeld nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Für wen ist Krankentagegeld sinnvoll?
Eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung bietet sich im Grunde für jede berufstätige Person an. Mit steigendem Einkommen, insbesondere oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigen die Einkommenslücken im Krankheitsfall immer stärker an.
Gerade viele Selbstständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld können im Krankheitsfall gar kein Einkommen erzielen und müssen den vollständigen Ausfall absichern.
Oft schon ab dem ersten Krankheitstag. Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein Krankentagegeld üblicherweise im Krankenversicherungsschutz enthalten. Es sollte auf jeden Fall exakt an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst sein.
Krankentagegeld Steuererklärung – beraten lassen!
Die Berechnung des benötigten Krankentagegeldes ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine große Hilfe bieten in diesem Fall Krankentagegeldrechner sowie Vergleichsrechner für Versicherungsangebote. Müssen größere Einkommen abgesichert werden, bietet sich außerdem immer auch eine individuelle Beratung an.