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Krankentagegeld Schwangerschaft

Krankentagegeld Schwangerschaft | meine-krankenversicherung.de - Schwangere Frau Eine Schwangerschaft ist ein besonderes Ereignis. Nicht selten geht ein langer Kinderwunsch voran, der nun endlich wahr wird. Bei aller Freude über die bevorstehenden Veränderungen sollte auch und gerade bei einer Schwangerschaft eine optimale Absicherung gewährleistet sein.

Das gilt für gesetzliche versicherte und in besonderem Maße auch für privat versicherte werdende Mütter. In vielen Fällen kann ein privates Krankentagegeld Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Neugeborenen deutlich erleichtern und für die notwendige finanzielle Sicherheit sorgen.


Krankentagegeld Schwangerschaft, Mutterschutz, Lohnfortzahlung – wer bekommt was?

Für Schwangere gelten viele besondere Regelungen. Abhängig von Art der Beschäftigung und Art der Versicherung können sie stark variieren. Ebenso variieren die Möglichkeiten der finanziellen Absicherung und Unterstützung während einer Schwangerschaft.

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen gilt bei einer Schwangerschaft in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Der Mutterschutz verlängert sich bei Mehrlings- und Frühgeburten auf zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diese Zahlung bis zum regulären Gehalt auf.

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige erhalten während des Mutterschutzes ebenfalls Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass sie sich für einen Anspruch auf Krankengeld entschieden haben.

Private Krankenversicherung

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen haben ebenfalls einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Sie ist wie bei gesetzlich Krankenversicherten Angestellten jedoch um 13 Euro reduziert. Allerdings erhalten privat versicherte werdende Mütter kein Mutterschaftsgeld. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt zu stellen. Es beträgt maximal 210 Euro.

Privat versicherte Selbstständige können ebenfalls das einmalige Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen. Darüber hinaus sind sie während der Schwangerschaft auf ihr eigenes Einkommen, das Einkommen des Partners oder auf finanzielle Rücklagen angewiesen. Eine große Hilfestellung kann speziell für privat versicherte Selbstständige eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld während der Schwangerschaft sein.


Wer benötigt Krankentagegeld Schwangerschaft?

Das Krankentagegeld kann in der Schwangerschaft insbesondere für selbstständige privat krankenversicherte Schwangere eine große Hilfe bedeuten. Anders als andere Schwangere hat diese Personengruppe weder Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, da die Betroffenen keinen Arbeitgeber haben, und erhalten auch kein gesetzliches Mutterschaftsgeld. Eine vergleichbare Leistung der privaten Krankenversicherung gibt es auch nicht.

Gesetzlich krankenversicherte Schwangere müssen während des Mutterschutzes keine Einkommensverluste befürchten. Die reduzierte Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und das Mutterschaftsgeld sorgen für ein Einkommen in der gewohnten Höhe. Kommt es im Verlauf der Schwangerschaft zu Arbeitsausfällen, bietet das Krankentagegeld ebenfalls eine sinnvolle finanzielle Unterstützung.


Voraussetzungen für Krankentagegeld Schwangerschaft

Anspruch auf Krankentagegeld haben Schwangere in der Schwangerschaft ebenso wie in jeder anderen Lebenslage. Voraussetzungen sind:

  1. Die Schwangere hat eine private Zusatzversicherung für Krankentagegeld abgeschlossen oder in ihrem privaten Krankenversicherungsschutz eingeschlossen.
  2. Ein Arzt schreibt die Schwangere für arbeitsunfähig.

Grundsätzlich hat eine Schwangere auch im Laufe ihrer Schwangerschaft bei entsprechender Absicherung Anspruch auf Leistungen, wenn sie krank wird, oder es zu Komplikationen während der Schwangerschaft kommt und sie in Folge dessen ihrer Arbeit nicht nachgehen kann.

Selbstständige privatversicherte Schwangere ohne Anspruch auf Mutterschutz können sich in den letzten Wochen ihrer Schwangerschaft von ihrem Arzt Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Mit einer entsprechenden Bescheinigung können Schwangere dann wie gewohnt Anspruch auf Krankentagegeld in der Schwangerschaft geltend machen und auf diese Weise fehlende Leistungen kompensieren.

Voraussetzung ist immer eine optimal angepasste Krankentagegeldversicherung.


Krankentagegeld Schwangerschaft – worauf kommt es an?

Krankentagegeld Schwangerschaft | meine-krankenversicherung.de - freundliche Ansprechpartnerin Frauen mit Kinderwunsch sollten sich rechtzeitig um eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld kümmern. Nur so können sie sicher sein, dass sie während der Schwangerschaft Leistungsansprüche geltend machen können.

Viele Versicherungsanbieter verlangen nämlich eine Wartezeit nach Abschluss eines Versicherungsvertrages. Das bedeutet erst nach Ablauf einer bestimmten Wartezeit hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen.

Die Wartezeit kann mehrere Monate betragen. Der Versicherungsschutz sollte daher rechtzeitig sichergestellt werde. Darüber hinaus sollte auch der Zeitpunkt der Zahlung von Krankentagegeld frühzeitiger als regulär gewählt werden. Das gilt insbesondere für Selbstständige.

Gängige Zahlungsbeginne sind:

  • 4. Tag
  • 8. Tag
  • 15. Tag
  • 22. Tag
  • 29. Tag
  • 43. Tag

Versicherungsschutz vergleichen

Frauen mit Kinderwunsch sollten sich frühzeitig um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Auf diese Weise sind sie während der Schwangerschaft optimal abgesichert. Selbstständige werdende Mütter haben so die Möglichkeit, fehlende finanzielle Unterstützungen auszugleichen. Krankentagegeldrechner und Vergleichsrechner für Versicherungstarife helfen, den geeigneten Versicherungsschutz zu finden. Zusätzlich sollten Versicherungsnehmerinnen immer auch die Vertragsbedingungen genau prüfen. Zahlreiche Anbieter bieten inzwischen auch Tarife an, die Schwangerschaft explizit mit einschließen.