Krankentagegeld Karenzzeit
Wer durch Krankheit, Unfall oder Krankenhausaufenthalt arbeitsunfähig wird, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind durch Lohnfortzahlung und Krankengeld grundsätzlich abgesichert. Es bleibt jedoch immer eine Lücke zum regulären Einkommen.
Besonders groß sind die Einkommensausfälle bei Selbstständigen, die vollständig von ihrer Arbeitskraft abhängig sind. Können sie nicht arbeiten, erzielen sie kein Einkommen. Gegen Einkommensausfälle im Krankheitsfall schützt eine Versicherung für Krankentagegeld. Insbesondere Selbstständige sollten beim Krankentagegeld Karenzzeit berücksichtigen.
Krankentagegeld Karenzzeit – was ist das?
Wie bei den meisten privaten Versicherungen ist auch eine Krankentagegeldversicherung sehr variabel. Sie kann dadurch individuell an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden. Das gilt zum einen für die Höhe des Krankentagegeldes. Es sollte immer an das Einkommen, mindestens jedoch an die notwendigen, regelmäßigen Ausgaben angepasst sein. Wie die Höhe ist auch der Zahlungsbeginn wählbar. Je nach finanzieller Situation und Bedarf können Versicherungsnehmer wählen, ob sie bereits kurz nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Krankentagegeld erhalten möchten oder erst, wenn die Krankheit länger anhält. Der Zeitraum bis zum ersten Auszahlungstag wird als Karenzzeit bezeichnet
Gesetzliches Krankentagegeld Karenzzeit
Ähnlich wie bei einer privaten Versicherung gibt es auch beim gesetzlichen Krankentagegeld Karenzzeit. Sie ist allerdings nicht variabel und gesetzlich genau geregelt. Zu unterscheiden ist in jedem Fall, ob der Versicherte:
- sozialversicherungspflichtig oder
- freiwillig gesetzliche krankenversichert ist
Pflichtversicherte Arbeitnehmer haben ab dem ersten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Dieser Anspruch ruht jedoch, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber oder andere Leistungen hat. Spätestens ab dem 43. Krankheitstag erhält jeder gesetzliche krankenversicherte Arbeitnehmer das gesetzliche Krankengeld. Eine echte Karenzzeit für das gesetzliche Krankentagegeld gilt in diesem Fall also nicht.
Etwas anders verhält es sich bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Personen. Beim Abschluss ihrer Krankenversicherung müssen sie sich entscheiden, ob sie Krankengeld beanspruchen möchten oder nicht. Der Unterschied wirkt sich auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus. Entscheidet sich ein freiwillig Versicherter für Krankengeld, gilt für das gesetzliche Krankentagegeld eine Karenzzeit von 42 Krankheitstagen. Das bedeutet, er erhält ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Karenzzeit für freiwillig Versicherte auf 42 Tage festgelegt. Diese Dauer lässt sich nicht verändern. Der Versicherte muss also entscheiden, ob er diese Zeit finanziell überbrücken kann. Falls nicht, sollte er sich gegen das gesetzliche Krankengeld und für eine private Krankentagegeldversicherung entscheiden.
Karenzzeit bei privater Krankentagegeldversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bei einer privaten Versicherung für Krankentagegeld die Karenzzeit nämlich wählbar. Versicherungsnehmer können beim Vertragsabschluss wählen, ab welchem Tag sie Krankentagegeld erhalten möchten. Üblich sind Karenzzeiten von:
- 3 Tagen
- 7 Tagen
- 14 Tagen
- 21 Tagen
- 28 Tagen
- 42 Tagen
Welche Karenzzeiten im Einzelfall für das Krankentagegeld möglich sind, hängt vom Versicherungsanbieter und seinen Tarifen ab. So sind bei einigen Anbietern sogar noch längere Karenzzeiten als die genannten Beispiele möglich. Viele Anbieter schränken die Auswahlmöglichkeiten nach Berufsgruppen ein, so dass nicht jeder Versicherungsnehmer jede beliebige Karenzzeit wählen kann.
Für gesetzlich Krankenversicherte, die das gesetzliche Krankengeld aufstocken möchten, gilt bei vielen privaten Versicherungsanbietern eine Karenzzeit von 42 Tagen für das Krankentagegeld.
Beim Abschluss einer Versicherung für Krankengeld Karenzzeit beachten
Mit der Karenzzeit kann der Versicherungsnehmer festlegen, ab dem wievielten Krankheitstag er Krankentagegeld erhalten möchte. Auch wenn es im ersten Moment verlockend klingt, bereits nach den ersten Krankheitstagen Geld von der Versicherung zu erhalten, sollten Versicherungsnehmer die Auswirkungen einer kurzen Karenzzeit berücksichtigen.
Die Länge der Karenzzeit schlägt sich nämlich spürbar auf die Versicherungsbeiträge nieder. Je kürzer die Karenzzeit ist, desto höher sind die Versicherungsbeiträge. Die Unterschiede sind mitunter erheblich. Versicherungsnehmer sollten daher genau abwägen, ab welchem Tag sie wirklich auf Krankentagegeld angewiesen sind und welchen Zeitraum sie aus eigenen Mitteln überbrücken können.
Beiträge berechnen und Tarife vergleichen
Neben der Karenzzeit haben auch noch weitere Faktoren Einfluss auf die Beitragshöhe. Insbesondere die Höhe des Krankentagegeldes. Ebenso wie die Karenzzeit, sollte sie an die individuellen Bedürfnisse angepasst sein. Eine große Hilfe bieten bei der Kalkulation Krankentagegeldrechner. Bei der Suche nach passenden Tarifen ist es sinnvoll, Vergleichsrechner zu nutzen.