Krankentagegeld GKV
Wer der Sozialversicherungspflicht unterliegt, verfügt grundsätzlich über eine umfassende Grundabsicherung gegen viele Lebensrisiken. In vielen Bereichen ist diese gesetzliche Absicherung jedoch noch verbesserungswürdig. Das gilt zum Beispiel für den Krankheitsfall. Wer ernsthaft erkrankt, einen Unfall erleidet, oder sich einer Operation unterziehen muss, ist über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert.
Zumindest gilt das für die direkten medizinischen Behandlungskosten. Wie aber steht es mit dem Arbeitsausfall und dem damit verbundenen Einkommensausfall? Hier bietet die GKV zwar mit dem Krankengeld ebenfalls Schutz – in vielen Fällen reicht der aber nicht. Aus diesem Grund sollten Versicherte mit einem Krankentagegeld GKV Schutz ergänzen.
Krankengeld und Krankentagegeld – worin liegt der Unterschied?
Zwischen Krankengeld und Krankentagegeld gibt es einen klaren Unterschied. Beim Krankengeld handelt es sich um eine gesetzliche Leistung, die gesetzlich krankenversicherte Personen im Krankheitsfall spätestens nach 42 Krankheitstagen erhalten. Die Höhe bemisst sich prozentual am Einkommen des Versicherten, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Beim Krankentagegeld handelt es sich um eine private Versicherung. Anspruch hat jede Person, die einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließt. Höhe und Anfangspunkt der Zahlungen sind vertraglich vereinbart und können relativ frei gewählt werden.
Krankentagegeld und GKV – geht das überhaupt?
Das Krankentagegeld kann als Bestandteil privater Krankenversicherungen oder auch als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Als Zusatzversicherung bietet es auch gesetzlich Krankenversicherten zusätzlichen Schutz.
Dem Abschluss einer Zusatzversicherung für Krankentagegeld steht GKV-Versicherten grundsätzlich nichts entgegen. Private Versicherungsanbieter sind jedoch nicht verpflichtet, jeder Person den gewünschten Versicherungsschutz zu gewähren. Zu Ablehnungen kann es kommen, wenn im Rahmen einer Gesundheitsprüfung gesundheitliche Risiken festgestellt werden. Erachtet die Versicherung die Risiken für zu hoch, kann sie Antragsteller ablehnen.
Warum Krankentagegeld für GKV-Versicherte?
Eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld für GKV-Versicherte ist durchaus sinnvoll und in vielen Fällen zu empfehlen. Das hängt vor allem mit dem gesetzlichen Krankengeld zusammen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, kann wählen, ob er Krankengeld in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Das gesetzliche Krankengeld erhalten GKV-Versicherte spätestens ab dem 43. Krankheitstag. Wenn sie keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, auch früher. Die Höhe des Krankengeldes ergibt sich aus dem bisherigen Gehalt. Es beträgt: 90 Prozent des Bruttogehaltes, maximal jedoch 70 Prozent des Nettogehaltes. Das bedeutet, dass GKV-Versicherte im Krankheitsfall immer einen Einkommensverlust erleiden.
Dieser Einkommensverlust ist bei Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze besonders hoch. Das Krankengeld wird nur für Einkommen bis zu dieser Grenze gewährt. Einkommen darüber wird nicht berücksichtigt. Das bedeutet konkret, dass das gesetzliche Krankengeld maximal 2.603,64 Euro (Stand 2016) betragen kann.
Krankentagegeld GKV – wie hoch sollte es sein?
Die Höhe für das Krankentagegeld können Versicherungsnehmer weitestgehend frei bestimmen. Es gibt jedoch eine klare Höchstgrenze: Zusammen mit einem eventuell gezahlten gesetzlichen Krankengeld darf das Krankentagegeld das reguläre Einkommen nicht übersteigen.
Eine sinnvolle Höhe des Krankentagegeldes für GKV Versicherte ergibt sich aus der Differenz zum regulären Arbeitseinkommen. Dieser Betrag geteilt durch 30 ergibt die Höhe des Krankentagegeldes, das nötig ist, damit es im Krankheitsfall nicht zu Einkommensausfällen kommt. Wer die Versicherungsbeiträge gering halten möchte, kann statt des regulären Einkommens auch die monatlich notwendigen Ausgaben zusammenrechnen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem gesetzlichen Krankengeld geteilt durch 30 ergibt die Höhe des Krankentagegeldes, das notwendig ist, um die absolut notwendigen laufenden Kosten im Krankheitsfall zu decken.
Krankentagegeld GKV – worauf kommt es an?
GKV-Versicherte, die für Krankentagegeld eine Zusatzversicherung abschließen möchten, sollten einige Punkte beachten:
- Die Höhe der Beiträge richtet sich maßgeblich nach der Höhe des Krankentagegeldes und dem Auszahlungsbeginn
- Durch die Gesundheitsprüfung kann es zu Risikozuschlägen oder auch zur Ablehnung durch die Versicherung kommen
- Eine Anpassung bei Einkommensveränderungen sollte möglich sein
Vergleichen, berechnen und beraten lassen
Die optimale Höhe für Krankentagegeld für GKV-Versicherte zu berechnen, ist nicht immer ganz einfach. Hilfe bieten in diesen Fällen Krankentagegeldrechner. Vergleichsrechner für Versicherungstarife bieten Hilfe bei der Suche und der Auswahl von geeigneten Versicherungstarifen. Häufig ist auch eine persönliche Beratung durchaus sinnvoll.