Gesetzliches Krankentagegeld
Schwere Krankheit, ein Unfall oder eine schwierige Operation stellen für Betroffene eine große Belastung dar. Die private oder gesetzliche Krankenversicherung sorgt dafür, dass sich die Patienten in solchen Situationen keine Gedanken über die Kosten der medizinischen Behandlung machen müssen. Allerdings stellen die Behandlungskosten bei einer langwierigen Genesung nicht die einzige finanzielle Belastung dar.
Können Berufstätige gesundheitsbedingt längere Zeit ihrer Arbeit nicht nachgehen, müssen sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Gesetzliches Krankentagegeld bietet zwar eine Grundabsicherung. Ausreichend ist es jedoch nicht. Hilfe bietet eine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung.
Was ist gesetzliches Krankentagegeld?
Beim gesetzlichen Krankentagegeld oder auch Krankengeld handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Es dient dazu, Einkommensverluste bei Arbeitsunfähigkeit auszugleichen. Das Krankengeld orientiert sich jedoch am regulären Einkommen des Betroffenen. Es beträgt:
- 70 Prozent des regulären Bruttoeinkommens
- Maximal jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens
Zusätzlich müssen Empfänger von gesetzlichem Krankentagegeld noch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abführen. Das Krankengeld fällt daher immer deutlich niedriger aus als das reguläre Arbeitseinkommen. Das gilt in besonderem Maße für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des gesetzlichen Krankentagegeldes nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund kann das Krankengeld maximal 2.603 Euro (Stand 2016) betragen.
Wer hat Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld?
Anspruch auf das gesetzliche Krankentagegeld haben in jedem Fall sozialversicherungspflichtige, gesetzlich krankenversicherte Personen. Das sind also vorrangig abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Sie erhalten im Krankheitsfall:
- Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber (sofern vereinbart)
- Gesetzliches Krankentagegeld – spätestens ab dem 43. Krankheitstag. Ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung auch schon früher.
Neben sozialversicherungspflichtigen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern können auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen wie zum Beispiel Selbstständige Anspruch auf Krankengeld haben. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen müssen beim Abschluss ihrer Krankenversicherung entscheiden, ob sie ab dem 43. Krankheitstag das gesetzliche Krankentagegeld beziehen möchten oder nicht. Die Entscheidung schlägt sich in den Versicherungsbeiträgen nieder.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und auch Selbstständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankentagegeld. Bei einer privaten Krankenversicherung ist ein privates Krankentagegeld daher üblicherweise enthalten. Das muss aber nicht immer so sein.
Gesetzliches Krankentagegeld für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sinnvoll?
Gesetzliches Krankentagegeld kann auch für gesetzlich Krankenversicherte durchaus sinnvoll sein. Ob das immer in jedem Fall so ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Insbesondere freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige müssen die Zeitspanne bis zum 43. Krankheitstag aus eigenen Mitteln überbrücken. Abhängig von den finanziellen Rücklagen und der Höhe der notwendigen regelmäßigen Ausgaben kann dies eine große finanzielle Belastung darstellen. Wer diese Belastung nicht tragen kann oder möchte ist mit einer privaten Krankentagegeldversicherung besser versorgt. Sie kann schon deutlich früher gezahlt werden. Der Zahlungsbeginn wird vertraglich vereinbart.
Wieso ist zusätzliches privates Krankentagegeld notwendig?
Ein privates Krankentagegeld ist für privatversicherte Personen absolut notwendig. Sie haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld. Das gilt in besonderem Maße für privat versicherte Selbstständige.
Gesetzlich Krankenversicherte mit Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld sind zwar finanziell abgesichert. Es kommt in jedem Fall jedoch zu einem Einkommensverlust. Gerade bei hohen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze kann die Differenz erheblich sein. Ein zusätzliches privates Krankentagegeld bietet sich an, um diese Einkommenslücke im Krankheitsfall zu schließen.
Wie hoch sollte privates Krankentagegeld sein?
Die Höhe eines privaten Krankentagegeldes hängt immer davon ab, ob und in welchem Umfang der Versicherungsnehmer Anspruch hat auf:
- Lohnfortzahlung
- Gesetzliches Krankentagegeld
- Anderes Einkommen
Die Höhe der Differenz zum regulären Einkommen sollte durch das private Krankentagegeld ausgeglichen werden. Alternativ kann zum regulären Einkommen auch die Summe der regelmäßigen notwendigen laufenden Kosten zu Berechnung herangezogen werden. Auf diese Weise ergibt sich ein Minimalbetrag, der im Krankheitsfall auf jeden Fall zur Verfügung stehen sollte.
Berechnen und vergleichen
Die Berechnung des notwendigen Krankentagegeldes ist nicht immer ganz einfach. Eine große Hilfe bieten Krankentagegeldrechner. Bei der Suche nach geeigneten Versicherungstarifen stellen Vergleichsrechner ebenfalls eine große Unterstützung dar. Leistungen und die dafür verlangten Beiträge können von Anbieter zu Anbieter mitunter sehr unterschiedlich ausfallen.