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Krankentagegeld Freiberufler

Krankentagegeld Freiberufler | meine-krankenversicherung.de - OP Ein Unfall, eine riskante Operation oder eine schwere Krankheit sind für Betroffene bereits ein harter Schicksalsschlag. Umso wichtiger ist es daher, dass die Genesung nicht durch finanzielle Sorgen zusätzlich beeinträchtigt wird. Das kann ohne die richtige Absicherung jedoch schnell geschehen. Die Behandlungskosten sind über die Krankenversicherung gedeckt.

Größer ist daher die mögliche finanzielle Belastung durch Arbeitsausfall und den damit verbundenen Einkommensverlust. Das gilt in besonderem Maße für Selbstständige und Freiberufler. Eine notwendige Absicherung stellt daher ein privates Krankentagegeld dar. Damit das Krankentagegeld Freiberufler optimal absichert, muss es individuell an den Versicherungsnehmer angepasst sein.


Warum ist Krankentagegeld für Freiberufler so wichtig?

Freiberufler sind eine bestimmte Gruppe von Selbstständigen. Typische Freiberufler sind zum Beispiel:

  • Ärzte
  • Anwälte
  • Architekten
  • Künstler, Schriftsteller und Publizisten
  • Berater
  • etc.

Als Selbstständige arbeiten sie auf eigene Rechnung. Anders als Angestellte erhalten sie also kein festes Gehalt. Abgesehen von Ärzten und häufig auch Anwälten, arbeiten viele Freiberufler als Einzelunternehmer. Sie haben also auch keine Angestellten. Sie sind also vollständig auf ihre eigene Arbeitskraft angewiesen. Können sie nicht arbeiten, erzielen sie auch kein Einkommen. Damit ein Arbeitsausfall in Folge gesundheitlicher Probleme nicht in den Ruin führt, ist eine Versicherung für Krankentagegeld für Freiberufler unerlässlich. Sie bietet den notwendigen Schutz, indem sie im Krankheitsfall den Einkommensverlust ausgleicht. In welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang außerdem wie der Freiberufler krankenversichert ist: gesetzlich oder privat.


Wie steht es mit der gesetzlichen Absicherung?

Neben dem privaten Krankentagegeld gibt es auch noch das gesetzliche Krankengeld. Darauf haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch, wenn sie der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, kann gesetzliches Krankentagegeld in Anspruch nehmen oder darauf verzichten. Die Entscheidung schlägt sich in der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge nieder und muss beim Abschluss der Versicherung getroffen werden. Gerade unter Freiberuflern gibt es zahlreiche Berufsgruppen, die auch bei Selbstständigkeit sozialversicherungspflichtig und damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse sind. Dazu zählen insbesondere Künstler, Schriftsteller und Publizisten, sowie zahlreiche Berufe mit einer ähnlichen Tätigkeit.

Einen Anspruch auf Krankentagegeld haben Freiberufler bei der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab dem 43. Krankheitstag. Die ersten sechs Wochen einer Krankheit müssen sie anderweitig finanziell überbrücken. Für viele Freiberufler ist das jedoch zu lang. Eine private Krankentagegeldversicherung ist häufig die bessere Entscheidung.


Krankentagegeld für Freiberufler mit privater Krankenversicherung

Krankentagegeld Freiberufler | meine-krankenversicherung.de - Mann erkundigt sich am Telefon Im Gegensatz zu gesetzliche versicherten Freiberuflern haben privatversicherte generell keinen Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld. Sie müssen und sollten sich vollständig privat absichern. Aus diesem Grund enthalten die meisten privaten Krankenversicherungen bereits ein Krankentagegeld für Freiberufler. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ist das Krankentagegeld für Freiberufler nicht in der privaten Krankenversicherung enthalten, müssen sie sich separat absichern. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, dass der Freiberufler auf das Krankentagegeld im Rahmen der Krankenversicherung verzichtet und sich separat absichert.

Entscheidend ist in jedem Fall, dass der Schutz einer Krankentagegeldversicherung für Freiberufler individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt ist.


Auch bei gesetzlichem Krankengeld zusätzlich absichern

Freiberufler mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld sollten sich mit einem privaten Krankentagegeld zusätzlich absichern. Das hat einen einfachen Grund. Das Krankengeld bemisst sich prozentual am regulären Einkommen. Es fällt also grundsätzlich geringer aus als das reguläre Einkommen, sodass sich im Krankheitsfall eine Einkommenslücke ergibt. Diese können gesetzliche krankenversicherte Freiberufler mit einem ergänzenden privaten Krankentagegeld schließen.

Krankentagegeld für Freiberufler anpassen

Gerade Freiberufler müssen das Krankentagegeld individuell an ihre Bedürfnisse anpassen. Das gilt insbesondere für:

  • Die Höhe des Krankentagegeldes
  • Anfangszeitpunkt der Zahlung

Die Höhe des Krankentagegeldes für Freiberufler ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einkünften im Krankheitsfall (etwa durch gesetzliches Krankengeld) und dem regulären Einkommen. Dieser Betrag geteilt durch 30 ergibt die Höhe des maximal benötigten Krankentagegeldes. Viele Versicherungsanbieter beschränken jedoch das Krankentagegeld durch eine Höchstgrenze. Wie hoch diese Grenze ist, hängt nicht zuletzt vom Anbieter und der Berufsgruppe des Versicherungsnehmers ab. Auch für Existenzgründer gelten häufig spezielle Regelungen.

Eine große Hilfe stellen bei der Berechnung des Krankentagegeldes wie auch bei der Suche nach geeigneten Tarifen Onlinerechner dar.