Barmer Krankentagegeld
Die BARMER ist eine sogenannte Ersatzkasse und gehört damit zu den gesetzlichen Krankenkassen. Sie steht allen gesetzlich krankenversicherungspflichtige Personen offen. Nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Personen steht sie als freiwillig gesetzliche Krankenversicherung offen. Aus diesem Grund gibt es kein privates Krankentagegeld der BARMER.
Welche Leistungen umfasst das Krankentagegeld BARMER?
Wer gesetzlich pflichtversichert ist, hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag. Wer sich hingegen freiwillig gesetzlich versichert, kann wählen, ob er Krankengeld beziehen möchte oder nicht. Das schlägt sich nicht zuletzt im Beitragssatz nieder.
Je nach individueller Situation kann es sinnvoll sein, Krankengeldbezug zu vereinbaren oder auch darauf zu verzichten und sich stattdessen privat abzusichern.
Als gesetzliche Krankenkasse kann die BARMER kein Krankentagegeld anbieten.
Stattdessen bietet sie ihren Versicherten:
- Zugang zur Krankentagegeldversicherung der HUK zu besonderen Konditionen für BARMER-Versicherte
- Verschiedene Wahlleistungen im Zusammenhang mit Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte – insbesondere für Selbstständige und Freiberufler sowie Künstler, Publizisten und Schriftsteller
Im Rahmen der Wahlleistungen bietet die Barmer einen vorzeitigen oder auch späteren Bezug von Krankengeld. Je nach Wahltarif:
- Vom 22. bis 42. Krankheitstag
- Ab dem 92. Krankheitstag
Für wen eignet sich das Krankentagegeld der BARMER?
Das Krankentagegeld der BARMER im Rahmen der Kooperation mit der HUK eignet sich für jeden Versicherten der BARMER. Insbesondere bei Versicherten mit hohem Einkommen ergeben sich zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen, wenn sie gesetzliches Krankengeld beziehen. Das liegt daran, dass sich das Krankengeld immer prozentual am regulären Einkommen bemisst.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen sich beim Abschluss ihrer Krankenversicherung für oder gegen den Bezug von Krankengeld entscheiden. An diese Entscheidung sind sie drei Jahre lang gebunden.
Ob gesetzliches Krankengeld für freiwillig Versicherte sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt sehr stark von der individuellen Situation jedes Versicherungsnehmers ab. Gerade Selbstständige sind oft auf einen frühen Ausgleich von Einkommensverlusten angewiesen. Eine Wartezeit von sechs Wochen können sie häufig finanziell nicht verkraften. Allerdings kann das gesetzliche Krankengeld in Kombination mit den Wahltarifen der BARMER eine echte Alternative zu privatem Krankentagegeld sein.
Mit welchen Karenzzeiten zahlt BARMER Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld der BARMER in Kooperation mit der HUK können Versicherte mit einer Karenzzeit von 42 Krankheitstagen beziehen. Es ergänzt dann ab dem 43. Krankheitstag das gesetzliche Krankengeld und gleicht die Einkommensverluste aus.
Die Wahltarife der BARMER richten sich vorrangig an freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler. Sie können je nach Wahltarif bereits ab dem 22. bis zum 42. Krankheitstag zusätzliches Krankentagegeld beziehen. Danach greift das reguläre Krankengeld. Alternativ können sie sich auch für einen Wahltarif entscheiden, der ab einem späteren Zeitpunkt greift, nämlich ab dem 92. Krankheitstag.
Künstler, Schriftsteller und Publizisten und viele Selbstständige, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben und über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse sind, können einen weiteren Wahltarif wählen. Dieser Wahltarif ermöglicht ihnen ein Krankentagegeld bereits ab dem 15. bis zum 42. Krankheitstag.
Welche Höhe hat das Krankentagegeld BARMER und was kostet es?
Alle Angebote für Krankentagegeld der BARMER richten sich an Personen mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Die Höhe des zusätzlichen Krankentagegeldes, bzw. des vorzeitigen Krankengeldes richtet sich daher immer nach der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld das reguläre Einkommen nicht übersteigen.
Wie die Beitragssätze zur Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge zu den Wahltarifen ebenfalls am Einkommen des Versicherten. Die Beiträge zum Krankentagegeld der BARMER in Kooperation mit der HUK richten sich nach der Höhe des Krankentagegeldes.
Berechnen und vergleichen
Für gesetzliche Krankenversicherte mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld stellt ein zusätzliches Krankentagegeld immer eine sinnvolle Ergänzung dar. Insbesondere Selbstständige, die sich freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, müssen genau rechnen. Sie müssen prüfen, ob für sie das gesetzliche Krankengeld gegebenenfalls in Kombination mit einem Wahltarif vorteilhafter ist oder eine private Krankentagegeldversicherung. Krankentagegeld– und Tarif-Vergleichsrechner bieten hier eine äußerst nützliche Hilfe.