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pivate Krankenversicherung für Hausfrauen


Private Krankenversicherung für Hausfrauen: Wie notwendig ist die Absicherung?

pivate Krankenversicherung für Hausfrauen | meine-krankenversicherung.de - Schöne freundliche Hausfrau mit Einkauf auf KüchentischHausfrauen müssen sich unter bestimmten Umständen mehr Gedanken um ihre Absicherung im Krankenheitsfall machen, als andere Berufsgruppen. Sie sind meist zu Hause und verfügen über geringe Zusatzeinkünfte oder gar keine.

Besonderes Augenmerk muss auf die Absicherung gelenkt werden, wenn der Mann arbeitet und das Familieneinkommen so hoch ist, dass der Mann privat krankenversichert ist. Häufig lohnt sich die Absicherung der Hausfrau in der gesetzlichen Kasse dann nicht mehr. Aber Versicherungspflicht besteht natürlich dennoch.


Absicherung in einer gesetzlichen Kasse: Familienversicherung

Der naheliegendste Weg für die angemessene Krankenversicherung für Hausfrauen ist die Mitversicherung beim Ehemann. Ist er gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig in einer gesetzlichen Kasse Mitglied, können Familienmitglieder ohne Einkommen oder mit geringem Einkommen kostenfrei mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass für die mitversicherten Familienmitglieder keine eigene Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kasse oder Berufsgenossenschaft besteht. Bei Hausfrauen, die keinen eigenen Beruf, bspw. in einer Nebentätigkeit ausüben, ist das meist nicht der Fall. Auch eine geringfügige Beschäftigung stellt kein Hindernis für eine Familienversicherung einer Hausfrau dar, solange das Einkommen regelmäßig unterhalb der Bemessungsgrenze für eine eigene Versicherungspflicht liegt.

Absicherung in einer gesetzlichen Kasse: Freiwillige Mitgliedschaft

Liegt keine Möglichkeit zur Absicherung über die Familienversicherung vor (Beamtenstatus des Ehemanns bspw., oder die Hausfrau verdient mehr, als für eine Familienversicherung zulässig), besteht die Möglichkeit, in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwilliges Mitglied zu werden.

Die Beitragsberechnung hängt dann davon ab, wie hoch das eigene Einkommen der Hausfrau ist. Überschreitet das Einkommen den Mindestsatz nur wenig, wird die Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft anhand eines virtuellen Mindesteinkommens berechnet. Häufig wird der Zusatzverdienst dann durch die überhöhten Krankenkassenbeiträge wieder reduziert. Hier sollte das Einkommensverhältnis bewertet werden und ggf. können Umstellungen vorgenommen werden.

Je nach Art der Beschäftigung ist bereits in diesem Fall eine private Krankenversicherung für die Hausfrau und die Familie insgesamt die bessere Lösung. Eine selbstständige Tätigkeit kann grundlegend privat versichert werden. Die Beiträge hängen in diesem Fall von den vereinbarten Leistungen der Krankenversicherung ab und nicht vom Einkommen.

Natürlich ist auch die private Absicherung ein Kostenfaktor und hat Einfluss auf die familiären Einkommensverhältnisse. Das muss im Vorfeld der Absicherung erwogen werden. Beiträge zur privaten Krankenversicherung können in einem bestimmten Volumen steuerlich geltend gemacht werden. Liegt kein Einkommen der Ehefrau vor, muss die Wirkung der Beiträge im gesamten steuerlichen Zusammenhang betrachtet und bewertet werden.


Absicherung in der privaten Krankenversicherung: Zusatztarif, Familientarif und eigenständige Absicherung

Kann sich eine Hausfrau in einer privaten Krankenversicherung absichern, hängt die konkrete Form vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ab. Eigenständige private Krankenversicherungen können abgeschlossen werden, wenn aus anderen Gründen für die Hausfrau keine Versicherungspflicht für die gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Sozialversicherung insgesamt vorliegt.

Sinnvoll ist es zu prüfen, ob ggf. eine Mitversicherung beim Lebens- oder Ehepartner vergünstigt angeboten wird. Je nach Versicherungsunternehmen werden verschiedentlich für nicht oder nur geringfügig tätige Hausfrauen Tarife mit vergünstigten Beiträgen angeboten. Hier ist jedoch die private Krankenversicherung des Lebens- oder Ehepartners entscheidend – und darin der jeweilige Tarif. Ggf. kann ein Tarifwechsel erwogen werden. Dieser Schritt kann wesentliche Einsparungen beim bereits laufenden Tarif als auch bei ggf. möglichen verbesserten Tarifkombinationen bringen – sollte aber nur mit professioneller Beratung vorgenommen werden, um verlässlich und nachhaltig zu wirken.

Die eigenständige Absicherung in der privaten Krankenversicherung sollte eine Hausfrau dann wählen, wenn der Ehemann ebenfalls privat krankenversichert ist und selbst nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder einen solchen Status ohne Beschäftigung trägt. Besonders, wenn der Partner über ein wesentlich höheres Einkommen verfügt, das auf die gesetzlichen Kassenbeiträge angerechnet werden würde, lohnt sich dieser Schritt. Hier muss jedoch geprüft werden, welche Perspektive diese Absicherung tragen soll und wie die Absicherung für die Hausfrau später gestaltet werden soll.

Berufliche Veränderungen

Verschiedentlich ist die Tätigkeit als Hausfrau für viele Frauen nur ein Übergang in der Berufsbiografie, weil Kinder oder Karrieregründe beim Lebenspartner diesen Schritt erfordern. Bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung sollte diese Perspektive eine Rolle spielen, denn die zukünftige Beschäftigung hat in jedem Fall für die Absicherung eine Bedeutung.

Zeigt die Perspektive, dass eine private Krankenversicherung zukünftig eine sehr wahrscheinliche Lösung sein wird, lohnt sich in der Regel der frühe Einstieg, ggf. schon als Hausfrau.

Hausfrauen, die später sehr wahrscheinlich selbstständig tätig sein werden oder in ein Beamtenverhältnis wechseln, sichern mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Anforderungen an die Gesundheitsversorgung über eine private Krankenversicherung ab. Natürlich entscheidet hier der jeweils konkrete Sachzusammenhang, welche Form der Absicherung zu bevorzugen ist und wie genau die Absicherung zukünftig umgesetzt wird. Allerdings kann als „Faustregel“ gelten: Je früher sich auch Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung absichern, desto günstiger sind die Beiträge.

Zeitige Absicherung sichert verbesserte Beiträge

pivate Krankenversicherung für Hausfrauen | meine-krankenversicherung.de - Hausfrau spielt mit ihren Kindern im KinderzimmerWer sich rechtzeitig in der privaten Krankenversicherung anmeldet, für den werden die Beiträge häufig günstiger. Das gilt natürlich auch für Hausfrauen.

Hintergrund ist die Tarifgestaltung in der privaten Krankenversicherung. Die Beiträge werden nicht nur nach den konkreten Aufwendungen für die Heilkosten innerhalb eines Tarifs des Versicherungsunternehmens kalkuliert. Zusätzlich wird ein Risiko prognostiziert, und in diese Prognose hinein zählen z.B. Vorerkrankungen, aber auch statistische Alterserkrankungen.

In der Folge bedeutet das: Je jünger das Lebensalter der versicherten Hausfrau bei Eintritt in die private Krankenversicherung, desto geringer die Beiträge. Denn im Allgemeinen sind die relevanten Vorerkrankungen im jüngeren Altern weniger umfangreich.

Welche Krankheiten und Behandlungsfälle als Vorerkrankung im beitragsrelevanten Kontext verstanden werden, unterscheidet sich zwischen den Versicherungsunternehmen. Vor Abschluss der privaten Krankenversicherung kann sich der Vergleich lohnen, wenn die Voraussetzungen der Absicherung als Hausfrau geprüft werden müssen.

Altersrückstellungen von Beiträgen, die später die Beiträge stabil halten sollen, sind eine weitere Variable bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Innerhalb dieser Versicherungsform werden aus den laufenden Beiträgen durch das Versicherungsunternehmen sogenannte Altersrückstellungen gebildet. Eine Art Plus-Konto, aus dem später überdurchschnittliche Kosten gespeist werden, um die Beiträge nicht mit jedem Behandlungsjahr steigen zu lassen.

Da sich diese Altersrückstellungen aus den Beiträgen speisen, und bis zum Renteneintritt bzw. bis zur Altersgrenze von 55 Jahren in ausreichender Höhe angespart worden sein müssen, sind die Beiträge in fortgeschrittenem Alter entsprechend erhöht. Denn es steht weniger Zeit bis zum Erreichen der Mindestdeckung zur Verfügung.

Kann also rechtzeitig abgesehen werden, dass die Absicherung der Hausfrau auch in der Perspektive über eine private Krankenversicherung erfolgen wird, lohnt sich der frühzeitige Einstieg. Denn Tarifwechsel beim gleichen Versicherungsunternehmen erfordern für gleichbleibende Leistungen keine erneute Gesundheitsprüfung.


Bedeutung des Familieneinkommens

Das Familieneinkommen spielt bei der Bewertung, ob sich eine Hausfrau privat oder gesetzlich krankenversichern sollte, eine zentrale Rolle.

Wenn sich die Tätigkeit als Hausfrau nicht über eine Familienversicherung abdecken lässt, weil bspw. der Ehemann Kunde einer privaten Krankenversicherung ist, können Hausfrauen sich trotzdem gesetzlich krankenversichern. Allerdings wird für die Beitragsberechnung nicht das Mindesteinkommen angesetzt, sondern das Familieneinkommen. Verdient der Ehemann genug, um oberhalb der Beitragsbemessung für die Absicherung von Angestelltenverhältnissen in einer privaten Krankenversicherung bewertet zu werden, lohnt sich in der Regel die Absicherung in der privaten Krankenversicherung auch für die Hausfrau.

Hintergrund ist die Ausgangslage, dass die gesetzliche Kasse die Hälfte des Familieneinkommens zur Berechnung des Beitrags der Ehefrau heranzieht. Sie muss zudem den vollen Anteil der Beiträge leisten, wenn nicht ein Arbeitgeber die entsprechenden Leistungen erbringt. In diesem Zusammenhang wird es finanziell schnell unattraktiv, die gesetzliche Kassenabsicherung aufrecht zu erhalten. Die Pflichtbeiträge würden schnell zu hoch, denn der Lebenspartner muss seine Beiträge ja trotzdem weiter abführen.


Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Hausfrauen

Die private Krankenversicherung legt in jedem Fall anstelle des Einkommens den vereinbarten Leistungsumfang den Tarifen zugrunde. Zusätzlich zählen individuelle biografische Besonderheiten in die Bestimmung des Beitrags hinein und statistische Erwägungen.

Über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bzw. die Wahl verschiedener Zusatz-Optionen kann die Hausfrau zudem zusätzlich Einfluss auf die Höhe der zu erwartenden Beiträge nehmen.

Versichert werden alle relevanten medizinische Leistungen.

Kosten für die ambulante Behandlung:

  • alle Heil- und Behandlungskosten
  • zusätzliche Kosten für alternative Behandlungsmethoden
  • Leistungen von Heilpraktikern
  • ambulante psychotherapeutische Leistungen
  • Medikamente und Behandlungsmaterial
  • Behandlungs- und Vorsorgekosten bei Schwangerschaften
  • Transportkosten
  • u.a.

Das konkrete Behandlungsspektrum entscheidet sich je nach Angebot, Tarif und Versicherungsunternehmen. In der Police werden die einzelnen Leistungen vereinbart. Bei in der PKV üblichen längerfristigen Bindungen empfiehlt sich ggf. eine Absicherung über sogenannte Options-Tarife. Darin wird festgelegt, welche Leistungen später durch andere ersetzt werden können, da sich ggf. Risiken entsprechend verschieben. So kann je nach Lebensabschnitt eine entsprechende Beitragseinsparung erzielt werden, indem nur jeweils aktuelle Risiken abgesichert werden.

Auch die Veränderung von Lebensumständen spielt eine Rolle. Die Geburt von Kindern sollte angemessen berücksichtigt werden, aber auch Veränderungen im persönlichen Bereich. Bei einer Scheidung muss der Versicherungsschutz trotzdem angemessen weiterbestehen.

Kosten für Aufenthalte im Krankenhaus:

  • Kosten für stationäre Behandlungen, Arztleistungen und Behandlungen
  • Unterbringungskosten, häufig mit verbesserten Leistungen wie Doppel- oder Einzelzimmer
  • stationäre Therapiekosten
  • Kosten für stationäre Psychotherapie
  • Kosten für Chefarztbehandlung, Spezialistenbehandlung und Belegarztbehandlung
  • Zusatzaufwendungen bei der Versorgung
  • Verbandmaterial und Medikamente
  • u.a.m.

Auch die Zusammensetzung der Leistungen für stationäre Behandlungen werden im Einzelfall bestimmt und können entsprechend zusammengestellt werden. Wer bestimmte Leistungen nicht benötigt, muss sie nicht zwingend versichern.

Bei längerem stationären Aufenthalt sollte in Betracht gezogen werden, sogenannte Tagegelder zu versichern. Denn die Tätigkeit der Hausfrau muss bei ihrem Ausfall trotzdem aufrecht erhalten werden. Ggf. muss eine Haushaltshilfe einspringen. Kosten dafür können über Tagegelder in der privaten Krankenversicherung gedeckt werden.

Leistungen beim Zahnarzt:

  • zahnmedizinische Behandlungskosten
  • Zahnprophylaxe
  • Material und Medikamente
  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädische Leistungen

Die zahnmedizinische Absicherung trägt eine herausgehobene Bedeutung. Kosten für Zahnbehandlungen, vor allem aber für Zahnersatz sind häufig besonders hoch. Soll eine bestimmte Qualität gewahrt werden, steigt der Absicherungsbedarf zusätzlich mit den Kosten. Eine umfassende Vorsorge in der privaten Krankenversicherung spielt für Hausfrauen , die über keine andere Absicherung verfügen, vor diesem Hintergrund eine wichtige Rolle.

pivate Krankenversicherung für Hausfrauen | meine-krankenversicherung.de - Hausfrau und ihr Mann sitzen am Laptop und informieren sichZu beachten sind verschiedene Modelle der Kostenoptimierung. So sind bei den meisten Versicherungsunternehmen Selbstbeteiligungen vorgesehen, die bei Zahnbehandlungen und bei der Leistung von Zahnersatz fällig werden. Unterschieden wird zusätzlich noch nach anteiliger und pauschaler Kostenübernahme. Hier kann es sein, dass die Krankenversicherung die Kosten mittels einer Deckungssumme begrenzt oder festlegt, bis zu einem bestimmten prozentualen Anteil zu leisten. Auch Mischformen sind denkbar. Und es muss beachtet werden, dass die Leistungen oft noch nicht vollständig im ersten Versicherungsjahr bereit stehen, sondern wachsen.

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