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Krankenversicherung im Ehrenamt


Krankenversicherung im Ehrenamt

Meine Krankenversicherung - Ehrenamt Krankenversicherung - Junges Team Die Leistungen für Menschen, die sich selbst in einem Ehrenamt gesellschaftlich und sozial einbringen, werden staatlich gefördert.

Dem Ehrenamt zugehörig ist seine Unentgeltlichkeit oder allenfalls seine geringfügige Entlohnung, meist zum Ausgleich von Aufwendungen. Stellt sich die Frage, wie die Krankenversicherung geregelt wird, wenn durch die Ausübung des Ehrenamts eine Behandlung nötig wird, zum Beispiel nach einem Unfall.

Ferner stellt sich die Frage, ob eine regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit dazu führt, dass der Träger dieser Tätigkeit versicherungspflichtig im Sinne der Versicherungspflicht von Arbeitgebern für Angestellte wird und ob er Beitragsleistungen übernimmt.

Auch die Frage, ob sich eine private Krankenversicherung und ein Ehrenamt gegenseitig „behindern“, weil der Versicherungsschutz ggf. gefährdet ist, stellt sich.


Der gesetzliche Rahmen

Das Gesetz sieht für Arbeit im Ehrenamt vor, dass dem Ausübenden keine Nachteile entstehen dürfen im Vergleich dazu, wenn er es nicht ausüben würde. Diese Negativ-Beschreibung bedeutet in der Praxis: Es können sogar Ausgleichsansprüche entstehen, wenn im Ehrenamt verdienstzugehörige Leistungen geschmälert werden.

Vor bestimmtem Hintergrund können solche geschmälerten Leistungen zum Beispiel entgangene Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung sein. Diese Beiträge können zurückverlangt werden, sie werden in der Regel vom Träger erstattet.

Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auf Leistungsergänzung auch für Kunden der privaten Krankenversicherung. Hier sollte im Vorfeld abgeglichen werden, welche Möglichkeiten der Erstattung es gibt. Meist ist der Nachweis von Einbußen für Selbstständige aufwendiger, als für Arbeitnehmer. Das Krankenversicherungsunternehmen unterstützt bei der Bewertung der Hintergründe.


Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeit

Ein Vergütungsanspruch auf den Ersatz von Nachzahlungen zur Rentenversicherung oder zur privaten Krankenversicherung entsteht dann nicht, wenn das Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeiten erfolgt. Grundsätzlich liegt auch hier das Prinzip des Ausgleichs von Nachteilen zu Grunde. Daraus folgt: Wenn keine Nachteile entstehen, dann kann auch kein Ersatz gefordert werden, der diese Nachteile ausgleichen soll.

Angestellte können hier klar festlegen, wann sie in der Freizeit oder während der Arbeitszeit ihr Ehrenamt ausgeübt haben. Selbstständige müssen ihre Arbeitszeit glaubwürdig belegen.


Ehrenamt durch Freistellung während der Arbeitszeit

Meine Krankenversicherung - Ehrenamt Krankenversicherung - Angestellter Wird das Ehrenamt während der Arbeitszeit ausgeübt, entstehen dem Arbeitnehmer ggf. Nachteile. Zum einen aus einem nicht entgoltenen Arbeitsentgelt, das in der Regel jedoch nicht ersetzt wird, da das Ehrenamt auf einer freiwilligen Basis ausgeübt wird.

In der Folge können sich Einbußen jedoch auf Krankenversicherung und Rentenversicherung ergeben. Der im Ehrenamt Tätige hat hier einen Anspruch auf Entschädigung, den er ggf. beantragen muss.

Wieder ist der Hintergrund für Angestellte klarer gestaltet, denn hier genügt zum Nachweis der Einbußen ein Bescheid vom Arbeitgeber – der auch gleich zeigt, dass durch das Ehrenamt tatsächlich Auswirkungen auf die Arbeitszeit eingetreten sind. Selbstständige müssen ihre Nachteile plausibel nachweisen. Das Versicherungsunternehmen kann bei der Vorbereitung unterstützen, indem es Kosten und Aufwendungen transparent angibt und bestätigt.

Auch zu beachten sind außerdem:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Zahlungen in die Rentenkasse
  • Anwartschaften und Beihilfe-Leistungen für Beamte im Ehrenamt

Besondere Tätigkeiten im Ehrenamt (z.B. Tätigkeit als Richter)

Verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten erstrecken sich ihrer Natur nach über längere, auch unbestimmte Zeiträume. Dazu zählen:

  • Ehrenamt im Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz, wenn ein Ernstfall eintritt
  • Entwicklungshilfe oder Einsätze im Ausland für gemeinnützige Organisationen
  • Tätigkeit als Richter
  • u.a.

Hier gelten teilweise besondere Regelungen, denn nicht jedes Ehrenamt wird gleich bemessen. Wichtig ist die Stelle, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird. Ist sie staatlicher Natur, gelten ggf. abweichende Regelungen.

Bei längerer Verpflichtung im Ehrenamt ist es nötig, die Aufwendungen für die private Krankenversicherung selbst zu erbringen. Das gilt z.B. für ehrenamtliche Richter. Sie erhalten einen Abschlag, der Unkosten abdecken soll, und müssen daraus die Beiträge decken. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Aufwandsentschädigung ausreicht oder nicht. In den Bundesländern können sich die konkreten Regelungen jedoch unterscheiden.

Auch weitere laufende Leistungen müssen hierüber gedeckt werden. Vermögenswirksame Leistungen können jedoch ggf. zusätzlich ergänzt werden.


Unfallversicherung

Meine Krankenversicherung - Ehrenamt Krankenversicherung - Unfall Versicherung Unterlagen Kommt es im Ehrenamt zu einem Unfall und entsteht daraus ggf. ein längerer Arbeitsausfall, so werden spätere Rentenansprüche dem nachgeordnet und die Ausfallzeit kompensiert.

Die Rente wird gezahlt „wie, wenn es den Unfall nicht gegeben hätte“ – also ohne nachteilige Wertung der ausgefallenen Arbeitszeit.


Absicherung im Ehrenamt: Versicherungsstatus während der freiwilligen Einsatzzeit

Die Absicherung im Ehrenamt selbst wird vom Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit gewährleistet oder der Krankenversicherung in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Gruppenversicherung
In der Regel deckt eine Gruppenversicherung Ansprüche aus dem Ehrenamt und Kosten aus der Gesundheits- und Unfallversorgung ab.