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Beitragssatz der PKV


Wie entwickelt sich der Beitragssatz in der privaten Krankenversicherung?

Meine Krankenversicherung - Beitragssatz - freundlicher Ansprechpartner Der Beitragssatz in der privaten Krankenversicherung (PKV) basiert auf verschiedenen Grundlagen. Persönliche Erwägungen und Vertragsbedingungen bilden die eine Seite.

Die andere Seite ist versicherungswirtschaftlicher Natur.

Der Beitragssatz vor persönlichem Hintergrund ist abhängig von:

  • dem vereinbarter Leistungsspektrum für die gesundheitliche Versorgung
  • den Vorerkrankungen und weiteren Erkrankungen im Versicherungsverlauf
  • einer vereinbarten Selbstbeteiligung
  • dem Einstiegsalter in die PKV

Die Vereinbarung individueller Leistungen spielt für die persönliche Absicherung der größte Rolle. Im Vergleich sollte hierauf das größte Augenmerk gelegt werden. Denn nur versicherte Leistungen werden später auch erstattet. Außerhalb von Optionstarifen ist eine Anpassung der Leistungen meist an erneute Gesundheitsprüfungen gebunden.


Beitragssatz in der Anpassungsversicherung

Der Beitragssatz steigt mit den vereinbarten Leistungen und ggf. der Ausweitung dieser Leistungen. Sie können im Rahmen einer Anpassungsversicherung dynamisch gestaltet werden – mit steigenden Beiträgen passen sich im Laufe der Versicherungszeit auch die Leistungen an.

Die Anpassungsversicherung sieht vor, dass zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen eine automatische Anpassung Beitragssatzes vereinbart wird. In diesem Zuge werden in der Regel auch verbesserte Leistungen festgeschrieben, wie steigende Versicherungssummen oder ein erweiterter Leistungskreis. Das macht auf der einen Seite die Kalkulation des Beitragssatzes für den Kunden sicherer, das Versicherungsunternehmen macht seine Krankenversorgung verlässlicher.


Welche Faktoren sollten für einen verlässlichen Beitragssatz geprüft werden?

Leistungsumfang

Der Beitragssatz basiert auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Die private Krankenversicherung stellt Leistungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Behandlungs- und Versorgungskosten für ambulante Behandlungen
  • Kosten für stationären Aufenthalt, einschließlich Unterbringung und Arzthonorare
  • Leistungen für zahnmedizinische Behandlungen
  • Erstattung von Kosten nach Heilbehandlungen, für Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen

Dieser Leistungsumfang wirkt unmittelbar auf den Beitragssatz und sollte vor diesem Hintergrund möglichst genau an die eigenen Anforderungen angepasst werden, damit die Beiträge optimal gestaltet werden können.


Selbstbeteiligung

Zur Steuerung des Beitragssatzes ist in allen Tarifen die Anpassung der Selbstbeteiligung geeignet. Je höher der eigenen Anteil des Kunden an den Gesundheitskosten wird, desto günstiger wird der Beitragssatz kalkuliert.

Dieses Mittel der Anpassung wird häufig gewählt. In welchem Bereich die Anpassungen vorgenommen werden können und ab wann sich die Höhe der Selbstbeteiligung mit einer eventuellen Gegenrechnung von Beitragsrückerstattungen gegenrechnet, hängt stark vom gewählten Tarif und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen ab.


Optionstarife

Meine Krankenversicherung - Beitragssatz - Recherche am Tablet Über Optionstarife kann der Beitragssatz den konkreten Lebensumständen angepasst werden. Nicht alle Versicherungsunternehmen bieten Optionstarife an. Je nach individueller Situation lohnt sich der Vergleich hier besonders.

Optionstarife ermöglichen es Kunden der privaten Krankenversicherung u.a., bereits frühzeitig ein Anrecht auf später zu versichernde Leistungen zu erwerben.

Der Vorteil sind später nicht erneut anfallende Gesundheitsprüfungen für die optierten Leistungen. Gerade, wenn die Absicherung in der PKV bereits im jüngeren Lebensalter erfolgt, lohnt sich die Option. Denn ggf. hinzukommende Vorerkrankungen wirken späte dann nicht mehr auf den Beitragssatz für die optionalen Leistungen, die dann versichert werden, als würde der Abschluss bereits in der Vergangenheit erfolgt sein.

Einzelne Versicherungsunternehmen bieten Optionstarife auch für Versicherte der gesetzlichen Kassen an, wenn sich für diese absehen lässt, dass sie früher oder später eine private Krankenversicherung benötigen werden. Damit kann der Beitragssatz schon mit Wirkung auf die Zukunft reduziert werden.


Beitragssenkung im Alter durch Altersrückstellungen: Langfristigkeit beim Beitragssatz

Zentral für die Zusammensetzung des Beitragssatzes ist der Anteil für Altersrückstellungen. Sie sollen später für Beitragsstabilität sorgen und werden über die regulären Beiträge angespart. Die Einrechnung der Altersrückstellungen macht den Einstieg in die private Krankenversicherung im jüngeren Lebensalter günstiger, da der Zeitraum, über den hinweg die Altersrückstellungen angespart werden, länger ist.

Ab wann werden die Altersrückstellungen in den Beitragssatz eingespeist?

Mit Erreichen des Pensions- oder Rentenalters werden die Altersrückstellungen genutzt, um den Beitragssatz möglichst stabil zu halten. Kosten für Behandlungen, die eigentlich auf die Beiträge umgelegt werden würden, werden dann, vereinfacht gesagt, aus den Altersrückstellungen gespeist. Es zählen hier sowohl die individuell angesparten Altersrückstellungen als auch die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Altersrückstellungen für die Versichertengruppe in einem Tarif. So fallen die angesparten Beträge von anderen, die den Tarif verlassen haben oder gestorben sind, den anderen im Tarif versicherten Kunden zu.


Sinken die Beiträge automatisch im Alter?

Nein. Die Altersrückstellungen dienen der Beitragsstabilisierung. Das heißt aber nicht, dass sie automatisch in das Beitragsvolumen insgesamt integriert werden und dem Kunden über einen reduzierten Beitragssatz wieder zugute kommen. Die Altersrückstellungen dienen vornehmlich der Kostendeckung. Die beeinflussen nicht, ob die Beiträge steigen oder sinken.