Victoria Krankenversicherung Standardtarif
Victoria Krankenversicherung Standardtarif
Die Victoria Krankenversicherung wurde im Jahr mit der DKV verschmolzen. Seitdem agieren die Krankenversicherer unter dem Dach der ERGO Versicherungsgruppe unter der Markenbezeichnung DKV. Der Victoria Krankenversicherung Standardtarif wird demnach ebenfalls über den Auftritt der DKV angeboten. Bei dem Standardtarif handelt es sich um einen der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarife den alle Anbieter mit brancheneinheitlichen Leistungen in ihrem Angebot haben müssen. Der Gesetzgeber hat mit dem Standardtarif einen Notlagentarif geschaffen, der langjährig in der PKV versicherte Mitglieder vor einer zu hohen Beitragsbelastung im Alter schützen soll. Es ist vorgesehen, dass der maximale Beitrag zum Victoria Krankenversicherung Standardtarif den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten darf. Besonders attraktiv ist die Wahl des Standardtarifs für Ehegatten, da hier der maximale Höchstbeitrag für beide zusammen auf 150 Prozent des GKV-Höchstsatzes begrenzt ist. Darüber hinaus werden bei einem Wechsel in den Sozialtarif die Altersrückstellungen in voller Höhe angerechnet. Daher ist bei den meisten Versicherten noch einmal von einer deutlichen Beitragsentlastung auszugehen.
Victoria Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen
Da der Gesetzgeber den Victoria Krankenversicherung Standardtarif für Versicherte konzipiert hat, die bereits seit langem Mitglied der PKV sind, steht der Tarif nicht jedem Versicherten offen. Es gelten bestimmte Bedingungen für die Aufnahme in diese Tarifoption:
- zehnjährige Mitgliedschaft in der privaten Krankenvollversicherung
- Mindestalter 65 Jahre
- Mindestalter 55 Jahre sowie Nachweis eines Einkommens unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
- Nachweis eines Rentenbezugs oder eines Ruhegehalts unter der Beitragsbemessungsgrenze bei einem Alter unter 55 Jahren
Darüber hinaus steht der Victoria Krankenversicherung Standardtarif nur Versicherten offen, die bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren.
Der Standardtarif kommt mit einem recht eingeschränkten Leistungsniveau daher, das sich an den gesetzlichen Anbietern orientiert. Im Prinzip haben Versicherte in dem Sozialtarif das Recht auf freie Arztwahl und können auch Privatärzte aufsuchen. Durch die Tatsache, dass die Kostenerstattungen auf das 1,8-fache der Gebührenordnung für Ärzte und das 2-fache der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt sind, wird die freie Arztwahl jedoch unter Umständen eingeschränkt. Wer sich für die Konsultation eines privaten Mediziners entscheidet, sollte vorher klären, in welcher Höhe eine Rechnung gestellt wird. Unter Umständen bleiben Versicherte sonst auf einem Teil der Kosten sitzen.
(Stand 01/2017)