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uniVersa Krankenversicherung Standardtarif

uniVersa Krankenversicherung Standardtarif

Mit dem uniVersa Krankenversicherung Standardtarif bietet das Unternehmen einen brancheneinheitlichen Sozialtarif, der sich gesetzlichen Vorschriften nach im Portfolio von Krankenvollversicherern befinden muss. Der Gesetzgeber hat den Notlagentarif geschaffen, um langjährig Privatversicherte im Alter vor einer zu hohen Beitragsbelastung zu schützen. Damit ähnelt der uniVersa Krankenversicherung Standardtarif dem ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif, überzeugt aber in der Regel durch ein günstigeres Beitragsniveau. Die maximale Beitragshöhe beim Standardtarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Besonders lohnt sich der uniVersa Krankenversicherung Standardtarif bei Ehegatten, hier ist der maximale Beitrag auf 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages begrenzt. Der Gesetzgeber sieht zudem eine Selbstbeteiligung von höchstens 306 Euro vor. Wer sich für einen Wechsel in den Standardtarif entscheidet, profitiert von einer vollständigen Anrechnung der Altersrückstellungen. Dadurch ergibt sich in den meisten Fällen noch einmal eine deutliche geringere Beitragsbelastung.

uniVersa Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen

Die Leistungen bei einer Absicherung im Standardtarif ähneln dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Da der Gesetzgeber den Standard vorgibt, sind die Leistungen in dem Sozialtarif bei allen Anbietern gleich. In einigen Bereichen ist das Leistungsspektrum im uniVersa Krankenversicherung Standardtarif recht abgespeckt. Dennoch dürfen Versicherte den Gesundheitsschutz nicht durch private Zusatzversicherungen ergänzen. Lediglich eine Auslandskrankenversicherung und eine Krankentagegeldversicherung dürfen Versicherte zusätzlich abschließen. Im Standardtarif haben Versicherte freie Arztwahl. Die Kostenerstattungen sind jedoch auf das 1,8-fache der Gebührenordnung für Ärzte und das 2-fache der Gebührenordnung für Zahnärzte beschränkt, daraus folgt unter Umständen, dass nur bestimmte Mediziner für eine Behandlung in Frage kommen. Der uniVersa Krankenversicherung Standardtarif bietet unter anderem

  • Kostenerstattung für ambulante ärztliche Leistungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Psychotherapie
  • allgemeine Krankenhausleistungen

Der uniVersa Krankenversicherung Standardtarif steht nicht allen Versicherten offen, ein Wechsel ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet:

  • mindestens zehnjährige Mitgliedschaft in der PKV
  • Mindestalter 65 Jahre oder
  • Mindestalter 55 Jahre mit einem nachweislichen Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze oder
  • unter 55 Jahre mit nachweislichem Bezug einer Rente oder eines Ruhegehaltes unter der Beitragsbemessungsgrenze

Entscheidend ist, dass Versicherte, die sich für einen Wechsel in den brancheneinheitlichen Notlagentarif entscheiden bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied einer privaten Krankenvollversicherung waren.

(Stand 01/2017)