Union Krankenversicherung Standardtarif
Union Krankenversicherung Standardtarif
Der Union Krankenversicherung Standardtarif zählt zu den im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten Sozialtarifen. Mit dem Standardtarif sollte für langjährig Versicherte eine bezahlbare Alternative geschaffen werden. Der Gesetzgeber beschränkt den maximalen Höchstbeitrag im Union Krankenversicherung Standardtarif auf den GKV-Höchstbeitrag. Zusatzversicherungen sind bei Wahl des Notlagentarifs nicht erlaubt, der Gesetzgeber gestattet in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und einem Krankentagegeldtarif. Ehegatten profitieren besonders von einer Absicherung im Union Krankenversicherung Standardtarif da der Höchstbeitrag für beide gemeinsam auf maximal 150 Prozent des GKV-Höchstsatzes begrenzt ist.
Union Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen
Die Leistungen im Union Krankenversicherung Standardtarif orientieren sich am gesetzlichen Niveau. Grundsätzlich haben Versicherte freie Arztwahl und auch die Möglichkeit einen Privatarzt aufzusuchen. Allerdings sind die Kostenerstattungen im Standardtarif auf den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte und den 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte begrenzt. Wer sich als Versicherter im Union Krankenversicherung Standardtarif von einem privaten Mediziner behandeln lässt, sollte daher vor Behandlungsbeginn auf die Absicherung im Sozialtarif hinweisen, um nicht einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Der Union Krankenversicherung Standardtarif steht Versicherten, die erst in die private Krankenvollversicherung eintreten nicht offen. Der Notlagentarif wurde für langjährig PKV-Versicherte konzipiert, die
- seit mindestens zehn Jahren PKV-versichert sind
- mindestens 65 Jahre alt sind
Ein Wechsel in den Union Krankenversicherung Standardtarif ist zudem möglich wenn der Versicherte
- das 55. Lebensjahr vollendet hat
- mit seinem Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt
- seit zehn Jahren PKV-Mitglied ist
Wer mit einer Rente oder einem Ruhegehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann auch mit einem Alter unter 55 Jahren in den Standardtarif wechseln, sofern eine mindestens zehnjährige PKV-Mitgliedschaft nachgewiesen wird.
Ob sich die Entscheidung für den Union Krankenversicherung Standardtarif lohnt, ist im Einzelfall genau zu prüfen. Im Vergleich zum Basistarif ist der Standardtarif sicher die bessere Wahl. Vor einem Wechsel sollten Versicherte das gesamt Angebot der Union Krankenversicherung prüfen. Eventuell steht eine leistungsstärkere Option zu moderaten Konditionen zur Wahl. Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Fachmann ist bei einem PKV-Wechsel sehr zu empfehlen.
(Stand 01/2017)