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R+V Krankenversicherung Standardtarif

R+V Krankenversicherung Standardtarif

Der R+V Krankenversicherung Standardtarif ist ein Sozialtarif den alle Versicherungen in ihrem Angebot haben müssen. Diese Option hat der Gesetzgeber für langjährig Versicherte konzipiert, denen es um eine Beitragsreduzierung geht. Das Leistungsniveau im R+V Krankenversicherung Standardtarif ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Standardtarif besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Die Kostenübernahmen sind begrenzt auf das 1,8-fach der Gebührenordnung für Ärzte, so dass in der Regel Behandlungen durch einen Kassenarzt in Frage kommen, da Privatärzte zu höheren Sätzen abrechnen. Versicherte sollten bei Wahl eines privaten Mediziners prüfen, zu welchen Modalitäten abgerechnet wird, da sie sonst unter Umständen einen Teil der Kosten aus eigener Tasche entrichten müssen. Im R+V Krankenversicherung Standardtarif sind folgende Leistungen enthalten:

  • Kostenübernahme für ambulante Leistungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Dentalleistungen
  • psychotherapeutische Sitzungen
  • allgemeine Krankenhausleistungen

Der genaue Leistungsumfang ist von den Bedingungen des Anbieters abhängig. Es gelten bestimmte Höchstgrenzen bei den Kostenübernahmen, die sich am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.

R+V Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen

Der Standardtarif steht nicht allen Versicherten offen, unter Umständen müssen PKV-Versicherte als Notlagentarife auf den Basistarif ausweichen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen für die Absicherung im Standardtarif nicht erfüllen. Wer sich im R+V Krankenversicherung Standardtarif absichern möchte muss

  • seit mindestens zehn Jahren in der PKV versichert gewesen sein
  • mindestens 65 Jahre alt sein
  • mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze nachweisen
  • bei einem Alter unter 55 Jahren ist der Bezug einer Rente oder eines Ruhegehalts unter der Beitragsbemessungsgrenze nachzuweisen

Der Beitrag zum R+V Krankenversicherung Standardtarif darf den Maximalbeitrag zur GKV nicht überschreiten. Besonders für Ehepaare ergeben sich bei einer Absicherung in dem Sozialtarif Vorteile, den gemeinsam zahlen sie nicht mehr als 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages.

Grundsätzlich ist es ausgeschlossen, die Leistungen des Standardtarifs mit Zusatzversicherungen zu erweitern. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zum R+V Krankenversicherung Standardtarif abzuschließen. Hier kommt es auf die individuellen Ansprüche des Versicherten an.

(Stand 01/2017)