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R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung

R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung

Verschiedene Gründe führten zum Anfang des Jahres 2017 zu einer R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung. Die Versicherungen sind verpflichtet, vertraglich vereinbarte Leistungen zu garantieren. Kommt es innerhalb einer Tarifgruppe zu höheren Ausgaben, kann eine R+V Beitragserhöhung notwendig werden. Gesetzlichen Vorgaben nach passen private Krankenvollversicherer die Beiträge an, wenn die Kosten die ursprüngliche Kalkulation um mindestens 10 Prozent übersteigen. Die Beitragserhöhungen werden durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Unter anderem sorgen

  • erhöhte Inanspruchnahmen der Versichertengemeinschaft
  • medizinischer und technischer Fortschritt
  • längerfristige Änderungen des Zinsniveaus sowie
  • die allgemeine Inflation

zu Beitragserhöhungen in der privaten Krankenvollversicherung.

Alternativen bei einer R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung

Mit Tarifen aus der AGIL-Reihe bietet die R+V verschiedene Versicherungsoptionen für unterschiedliche Ansprüche. Dabei reichen die Varianten von einer preisattraktiven Absicherung um AGIL classic pro Tarif mit soliden Leistungen bis zum AGIL premium Tarif mit einem umfassenden Leistungsniveau, der auch Erstattungen über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte bietet. Wer von einer R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung betroffen ist, hat die Möglichkeit, durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft die monatlichen Beiträge zu reduzieren. Damit gehen verschiedene Vorteile wie

  • gleichbleibende oder verbesserte Leistungen
  • keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichem Leistungsniveau
  • keine Kündigungsfristen
  • keine Wartezeiten
  • Anrechnung der Altersrückstellungen

einher.

Neben der Option, bei einer R+V Krankenversicherung Beitragserhöhung auf einen Tarifwechsel zu setzen haben Versicherte zur Beitragsreduzierung weitere Möglichkeiten wie

  • eine Erhöhung des Selbstbehalts
  • den Ausschluss von Leistungen
  • einen Anbieterwechsel

Insbesondere für langjährig Versicherte ist ein Anbieterwechsel nicht zu empfehlen. Unter Umständen verlieren sie bei dem Wechsel einen Teil der Altersrückstellungen. Zudem ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, was bei Versicherten mit Vorerkrankungen problematisch sein kann. Wer sich für einen neuen Versicherer entscheidet, muss zudem eine bestimmte Wartezeit einkalkulieren, bis Leistungen erbracht werden. Die Erhöhung der Selbstbeteiligung reduziert die monatlichen Kosten, der Versicherte muss aber bei Leistungsinanspruchnahme tiefer in die Tasche greifen. Bei einem Leistungsausschluss sollten PKV-Versicherte nur auf Leistungen verzichten, die sie bei Bedarf ebenfalls aus Eigenmitteln finanzieren können. Hier bietet sich beispielsweise der Ausschluss von Kostenübernahmen für Brillen oder Kontaktlinsen an.

(Stand 01/2017)