R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung
R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung
In einigen Tarifen gab es zum 1.12017 eine R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung. Steigende Behandlungskosten sorgen nach Angaben des Unternehmens für höhere Ausgaben. Die starke R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung für 2017 führt die Versicherung darüber hinaus auf sinkende Zinsen und die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zurück. Insgesamt führen verschiedene Gründe zu den Beitragserhöhungen in der privaten Krankenvollversicherung:
- medizinischer und technischer Fortschritt
- erhöhte Inanspruchnahmen der Versicherten
- längerfristige Änderungen des Zinsniveaus
- allgemeine Inflation
Eine Beitragsanpassung darf nur dann erfolgen, wenn die Kosten um mindestens 10 Prozent höher als kalkuliert liegen. Ein unabhängiger Treuhänder kontrolliert die R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung. Die Anpassung muss sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen auf Basis des aktuellen Preisniveaus bereitgestellt werden können. Trotz der notwendigen Anpassungen schneidet die PKV im Vergleich zur GKV noch immer sehr gut ab. Die private Krankenvollversicherung bietet eine lebenslange Leistungsgarantie, das heißt, einmal vertragliche vereinbarte Leistungen sind dauerhaft gesichert.
R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung – mögliche Alternativen
Versicherte, die von einer R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, ihre monatlichen Belastungen zu reduzieren. Im Idealfall entscheiden Versicherte sich für einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft. Dabei profitieren sie üblicherweise von gleichbleibenden Leistungen, reduzieren ihre Beiträge aber deutlich. Gemeinsam mit einem kompetenten Fachmann gelingt der Wechsel bei einer R+V Krankenversicherung Beitragsanpassung ohne Probleme. Grundsätzlich orientieren sich die Beiträge in der PKV
- am Alter
- am Gesundheitszustand
- am Leistungsniveau
Ein Anbieterwechsel ist gerade bei langjährig Versicherten nicht zu empfehlen, da unter Umständen ein Teil der bisher gebildeten Altersrückstellungen verloren gehen kann. Zudem werden bei einem Neuvertrag erneut Wartezeiten fällig, bis Leistungen vollständig erbracht werden. Auch eine Gesundheitsprüfung ist bei der Entscheidung für einen neuen Anbieter erforderlich. Im Vergleich dazu überzeugt der Tarifwechsel innerhalb der R+V, da der Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung auskommt, sofern gleichbleibende Leistungen gewählt werden. Auch Kündigungsfristen oder Wartezeiten sind nicht einzuhalten. Wer keinen Tarif- oder Anbieterwechsel vornehmen möchte, kann durch eine Erhöhung des Selbstbehalts oder den Ausschluss von Leistungen ebenfalls für eine Reduzierung der Beiträge sorgen. Hier sollten Versicherte sich jedoch bewusst sein, dass bei einer späteren Senkung der Eigenbeteiligung oder den Wiedereinschluss von Leistungen eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird. Sollten inzwischen Erkrankungen aufgetreten sein, wirkt sich das eventuell negativ auf die Beitragshöhe aus.
(Stand 01/2017)