Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif
Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif
Der Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif zählt zu den Sozialtarifen, die private Krankenvollversicherer gesetzlichen Vorgaben entsprechend in ihrem Angebot haben müssen. Der Standardtarif wurde im Rahmen der Gesundheitsreform für langjährig PKV-Versicherte eingeführt, die sich hohe monatliche Beiträge nicht mehr leisten können. Es ist festgelegt, dass der maximale Beitrag im Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif den GKV-Maximalbeitrag nicht überschreiten darf. Für Eheleute ist die Absicherung besonders attraktiv, denn gemeinsam zahlen Ehegatten maximal 150 Prozent des GKV-Satzes. Versicherte, die sich für den Sozialtarif entscheiden, dürfen diesen nicht mit einer Zusatzversicherung erweitern. Möglich sind lediglich ein zusätzlicher Auslandskrankenschutz sowie eine Krankentagegeldversicherung, weitere zusätzliche Versicherungen sind bei Wahl des Standardtarifs nicht gestattet.
Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen
Im Vergleich zu anderen Tarifen bietet der brancheneinheitliche Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif ein ehe abgespecktes Leistungsniveau, das im Wesentlichen den Leistungen der GKV gleicht. Dennoch profitieren Versicherte in diesem Sozialtarif von freier Arztwahl und werden auf Wunsch auch als Privatpatient behandelt. Hier gilt jedoch eine maximaler Kostenübernahme vom 1,8-fachen der Gebührenordnung für Ärzte und ein 2-facher Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte – insofern ist die Arztauswahl eingeschränkt. Versicherungen sind zum Angebot eines Standardtarifs verpflichtet und bieten dabei folgende Leistungen:
- Übernahme ambulanter Behandlungskosten
- Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz
- Psychotherapie
- allgemeine Krankenhausleistungen bei stationären Aufenthalten
Umfang und Leistungshöhe ergeben sich aus den Bedingungen für den Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif.
Der Standardtarif steht nicht allen Versicherten offen, es sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen: Nur wer bereits vor dem 1.1.2009 in der PKV abgesichert war, kann sich für eine Versicherung im Nürnberger Krankenversicherung Standardtarif entscheiden. Darüber hinaus gelten weitere Bedingungen:
- mindestens zehnjährige Mitgliedschaft in der privaten Krankenvollversicherung
- Mindestalter 65 Jahre
- Mindestalter 55 Jahre, sofern ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nachgewiesen wird
Versicherte, die jünger als 55 Jahre sind, versichern sich im Standardtarif, wenn sie eine Rente oder eine Ruhegehalt beziehen, auch hier müssen die monatlichen Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
(Stand 01/2017)