LVM Beitragserhöhung
LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung
Steigende Kosten sorgen in der privaten Krankenversicherung unter Umständen für steigende Beiträge. In den letzten Jahren fiel die LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung moderat aus. Nur einige Tarife des Unternehmens waren von Erhöhungen betroffen.
Für das Neugeschäft nahm die LVM zum 1. Januar 2016 einige Anpassungen vor. In einigen Krankenvoll- und Zusatztarifen gab es Reduzierungen. In Einzelfällen kam es jedoch zu einer LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung und Versicherte mussten mit höheren Kosten rechnen. Von der Anpassung waren vor allem Tarife für Kinder und Jugendliche betroffen.
LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung – mögliche Alternativen
Versicherte, die eine LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung erhalten, sollten das Portfolio des Anbieters prüfen. Durch einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft lassen sich die monatlichen Kosten in der Regel deutlich reduzieren. Dabei müssen Versicherte nicht auf das bisherige Leistungsniveau verzichten. Wenn sie sich für einen gleichwertigen Tarif entscheiden, genießen sie identische Vorzüge. Unter anderem bietet der Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft Vorteile wie
- keine erneute Gesundheitsprüfung bei gleichbleibenden Leistungen
- Anrechnung der Altersrückstellungen
- keine Kündigungsfrist
- keine Wartezeit bis Leistungen erbracht werden.
Bei einer LVM Krankenversicherung Beitragserhöhung haben Versicherte weitere Optionen:
- Erhöhung des Selbstbehalts
- Abwahl von Leistungen
Hier gilt es zu bedenken, dass diese Möglichkeiten zwar zu einer Beitragsreduzierung führen, für den Versicherten jedoch mit einigen Nachteilen verbunden sind. Bei einer Erhöhung der Selbstbeteiligung zahlen sie bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten einen höheren Anteil aus eigener Tasche. Soll der Selbstbehalt später wieder reduziert werden, ist das nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Sind inzwischen Erkrankungen aufgetreten, ist das ein deutlicher Nachteil. Abgewählte Leistungen stehen dauerhaft nicht mehr zur Verfügung. Auch hier gilt: Nur mit einem neuen Gesundheitscheck werden die Leistungen wieder in den Vertrag aufgenommen. Ratsam ist es, genau zu prüfen, welche Leistungen abgewählt werden. Hier sollte es sich immer um Leistungen wie Kostenübernahmen für Sehhilfen oder ähnliches handeln, die recht problemlos selbst übernommen werden können.
Natürlich sorgt auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter für reduzierte Beiträge. Gerade für langjährig Versicherte ist der Anbieterwechsel keine empfehlenswerte Alternative. Unter Umständen werden bei dem Wechsel Altersrückstellungen nicht in voller Höhe angerechnet. Darüber hinaus gilt ab Versicherungsbeginn zunächst eine Wartezeit, bis alle Leistungen voll erbracht werden.
(Stand 10/2016)