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Landeskrankenhilfe Standardtarif

Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif

Landeskrankenhilfe Standardtarif | meine-krankenversicherung.de - freundlicher Ansprechpartner Die Leistungen des Standardtarif orientieren sich am Leistungsspektrum der gesetzlichen Anbieter. Versicherte dieser Tarifoption haben dennoch die Möglichkeit, einen Fach- oder Privatarzt zu konsultieren. Damit punktet der Standardtarif deutlich gegenüber dem ebenfalls vom Gesetzgeber vorgegebenen Basistarif der ein sehr abgespecktes Leistungsniveau bietet.

Gerade Versicherte, die schon lange in der PKV abgesichert sind, reduzieren ihre Beiträge durch einen Wechsel in den Standardtarif. Wer einen Wechsel innerhalb der Gesellschaft plant, sollte prüfen, ob der Wechsel in den Standardtarif eine Alternative ist. Möglich ist auch der Vergleich mit anderen Tarifvarianten der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung.

Der Beitrag im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif ist begrenzt auf den maximalen Höchstbeitrag zur GKV. Wer sich für den Wechsel in den Standardtarif entscheidet, dem werden die bisherigen Altersrückstellungen in voller Höhe angerechnet. Besonders vorteilhaft ist der Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif für Ehegatten. Sind beide Ehepartner Mitglied der PKV, zahlen sie einen maximalen Beitrag in Höhe von 150 Prozent des maximalen GKV-Höchstbeitrages.


Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif – Leistungen und Bedingungen

Der Gesetzgeber regelt die Aufnahme in den Standardtarif der privaten Krankenversicherungen. Auch der Wechsel oder die Aufnahme in den Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Versicherte müssen entweder

  • mindestens 65 Jahre alt sein oder
  • mindestens 55 Jahre alt sein und ein Einkommen unter der Jahresarbeitentgeltgrenze beziehen
  • bereits vor dem 1.1.2009 Mitglied der PKV gewesen sein
  • seit mindestens 10 Jahren PKV-Mitglied sein

Wer erst nach dem genannten Stichtag Mitglied in der privaten Krankenversicherung geworden ist, kann nicht in den Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif wechseln. Hier besteht die Option, in den Basistarif oder eine andere Tarifoption des Anbieters zu wechseln. Grundsätzlich ist der Tarifwechsel in eine andere Variante des Unternehmens zu empfehlen. Auf diese Weise sichern sich Versicherte weiterhin eine leistungsstarke Absicherung, reduzieren aber ihre Beiträge deutlich. Der Wechsel in den leistungsärmeren Basistarif geht in der Regel mit einigen Nachteilen für den Versicherten einher.

Auch wenn sich die Leistungen im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif an den gesetzlichen Kassenleistungen orientieren, bietet der Tarif in einigen Bereichen ein verbessertes Leistungsniveau. Versicherte im Landeskrankenhilfe Krankenversicherung Standardtarif profitieren unter anderem von einem Leistungsplus bei Krankentagegeld oder Kuren. Die genauen Konditionen entnehmen Versicherte den Bedingungen. Wer Wert auf eine umfassende Absicherung legt, sollte sich jedoch für einen leistungsstärkeren Tarif der Landeskrankenhilfe entscheiden und das Angebot genau prüfen.

(Stand 10/2016)