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Hallesche Krankenversicherung Tarif URZ

Hallesche Krankenversicherung Tarif URZ

Der Hallesche Krankenversicherung Tarif URZ bietet Krankenversicherungsschutz auf Auslandsreisen. PKV-Versicherte, die sich für die Primo-Variante der Hallesche Krankenversicherung entschieden haben, ergänzen ihre Versicherungsleistungen mit dem Hallesche Krankenversicherung URZ. Die Zusatzversicherung der Hallesche Krankenversicherung steht auch GKV-Versicherten offen, die eine optimale Absicherung für Auslandsaufenthalte treffen wollen. Die Tarifoption sorgt bei Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu acht Wochen für Gesundheitsschutz bei GKV-Versicherten. Für längerfristige Auslandsaufenthalte stehen andere Angebote der Hallesche Krankenversicherung zur Auswahl. Bei Versicherten, die einen Krankenvollversicherungsschutz bei der Halleschen abgeschlossen haben, gilt die Begrenzung auf eine Dauer von acht Wochen nicht. Hier besteht grundsätzlich Schutz für ambulante und stationäre Leistungen sowie Behandlungen im Rahmen der Zahngesundheit. Kommt es im Ausland zu einer Erkrankung, werden diese Leistungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Hallesche Krankenversicherung Tarif URZ – Leistungen und Bedingungen

Der Versicherungsschutz im Hallesche Krankenversicherung Tarif URZ beinhaltet nicht nur den Gesundheitsschutz im Ausland für maximal acht Wochen, sondern sichert zudem Kostenübernahmen bei

  • Rücktransport
  • Überführungskosten im Todesfall sowie
  • Bestattungskosten im Ausland

ab.

Bei Auslandsreisen übernimmt die Hallesche Kosten für

  • ambulante Heilbehandlungen in Höhe von 100 Prozent
  • Heilmittel in Höhe von 100 Prozent
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen in Höhe von 100 Prozent
  • Reparatur von Zahnersatz in Höhe von 100 Prozent

Kommt es während des Auslandsaufenthalts zu einem Krankenhausaufenthalt übernimmt der Anbieter

  • 100 Prozent der Kosten für die Unterkunft
  • 100 Prozent der Kosten für die ärztliche Behandlung
  • 100 Prozent der Kosten für einen Krankentransport
  • Kosten für einen medizinisch notwendigen Transport nach Hause

In den Versicherungsleistungen sind Kostenübernahmen für Zahnersatz, Psychotherapie, Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Hilfsmittel nicht enthalten.

Wichtig ist, dass die Versicherung vor Beginn einer Reise abgeschlossen wird. Nur auf diese Weise erhält der Versicherte den entsprechenden Gesundheitsschutz für seinen Auslandsaufenthalt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages liegt bei zwei Jahren. Kündigt der Versicherte nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit, verlängert sich der Versicherungsvertrag um ein weiteres Jahr. Bei regelmössigen Auslandsaufenthalten sollten Reisende nicht auf einen ausreichenden Versicherungsschutz verzichten!

(Stand 11/2016)