Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung
Steigende Kosten für Gesundheitsleistungen und ein konstant niedriges Zinsniveau tragen dazu bei, dass privat Krankenversicherte auch 2017 wieder von Beitragserhöhungen betroffen sind. Auch bei der Continentale sind zum 01. Januar 2017 einige Tarife teurer geworden.
Welche Tarife sind von der Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung betroffen?
Betroffen von der Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung sind 2017 vor allem die drei Krankenvollversicherungstarife für Angestellte und Selbstständige. Im Durchschnitt liegt die Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung hier bei 10,39 Prozent. Für die einzelnen Tarife bedeutet dies:
- Tarif Economy-U: Beitragserhöhung für Erwachsene zwischen 22 und 25 Prozent
- Tarif Comfort-U: Beitragserhöhung für Erwachsene zwischen 9 bis 14 Prozent
- Tarif Business-U: Beitragserhöhung für Erwachsene bis zu 12 Prozent
Eine Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung erfolgt zudem beim Tarif Comfort-Med für Mediziner und Ärzte. Die Erhöhung beträgt zwischen sieben bis acht Prozent.
Warum findet eine Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung statt?
Die Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung findet nicht ohne Grund statt. Vielmehr gibt es mehrere Faktoren, die dazu beitragen, dass die Versicherten – sowohl Bestands- als auch Neukunden – bei den Versicherungsbeiträgen für ihre private Krankenversicherung tiefer in die Tasche greifen müssen. Zu diesen Gründen gehören:
- die steigenden Gesundheitskosten: Die Kosten für Therapien und Behandlungen werden bedingt durch den medizinischen Fortschritt und hochtechnisierte Verfahren immer höher. Darüber hinaus kommen immer neue, hochpreisige Medikamente auf den Markt. Auch unter den sogenannten Volkskrankheiten, wie Diabetes oder Depressionen, leiden heutzutage zunehmend mehr Menschen und verursachen damit steigende Kosten für die Versicherungen.
- der demografische Wandel: Die Lebenserwartung der Menschen steigt und damit auch der Bedarf an medizinischen Leistungen (vor allem mit zunehmendem Alter).
- die konstant niedrigen Zinsen: Die am Kapitalmarkt angelegten Beiträge und Altersrückstellungen der Versicherten bringen keine ausreichend hohen Zinserträge mehr ein.
Unter welchen Voraussetzungen darf eine Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung erfolgen?
Grundsätzlich kann eine Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung nicht willkürlich und ohne Weiteres stattfinden. Zulässig ist diese nur, wenn nach einem Vergleich die Differenz zwischen tatsächlichen und kalkulierten Ausgaben einen festgelegten Prozentsatz (gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) übersteigt.
Damit die Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung gültig ist, muss zunächst ein unabhängiger Treuhänder die Berechnung prüfen und dieser zustimmen. Darüber hinaus überwacht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Richtigkeit der Kalkulation für die Continentale private Krankenversicherung Beitragserhöhung.