Continentale Private Krankenversicherung
- Continentale Tarifwechsel und Wechsel
- Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
- Ärzte und Zahnärzte
- Beamte
- Studierende und Auszubildende
- Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Continentale
- Zusätzliche Leistungen
- Beitragsrückerstattung
- Beitragserhöhung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Continentale
- Vergleich
- Continentale Kontakt
Continentale Tarifwechsel und Wechsel
Die Entscheidung,Tarifwechsel und Wechsel des Versicherungsunternehmens, muss sorgfältig geprüft werden.
In der privaten Krankenversicherung spielen Altersrückstellungen eine große Rolle – und wenn sie durch einen Wechsel des Versicherungsunternehmens verloren gehen, müssen sie neu aufgebaut werden. Denn die Anrechnungen erfolgen nur nach dem Basistarif.
Diese Überlegungen spielen eine große Rolle, wenn zur Continentale hin gewechselt werden soll. Günstige Tarife sprechen für einen Wechsel. Und wenn die bestehende Krankenversicherung noch nicht in einem besonders lange laufenden Tarif besteht, kann über die Zeit gerechnet auch der Wechsel die günstige Alternative sein.
Zum Vergleich: Beim Tarifwechsel wird die Krankenversicherung beim bisherigen Versicherungsunternehmen belassen. Altersrückstellungen bleiben bei der Continentale erhalten, wenn der Vertrag auch bisher schon dort gültig war.
Selbstständige und angestellte Arbeitnehmer
Die Angebote der Continentale Krankenversicherung sind auf 3 unterschiedliche Ausrichtungen eingestellt.
Angestellte und Selbstständige können sich bspw. im Modell Business privat krankenversichern. Zusätzliche Tarifoptionen sowie mindestens die private Pflege-Pflichtversicherung als Teil der Krankenvollversicherung können in diesem und in anderen Tarifen zur Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschlossen werden.
Im Vergleich zeigt sich, welche Tarife die besten Konditionen und Zusatzleistungen abdecken, die in das jeweilige persönliche Lebenskonzept passen.
Leistungen ausgewählter Tarife der Continentale Krankenversicherung
Die Tarife Economy, Business und Comfort
Unter den Tarifen Economy und Business stellt die Continentale für privat Krankenversicherte verschiedene Leistungspakete zusammen, die sich in Beitragshöhe und Leistungsspektrum unterscheiden.
Economy ist der Basistarif mit der grundsätzlichen Absicherung von
- Kosten für allgemein-medizinische Leistungen
- Kosten für ambulante Behandlungen
- Aufwendungen für stationäre Behandlungen, einschließlich Unterbringung und Verpflegung
- Aufwendungen für Medikamente, Hilfsmittel und Verbandmaterialien
- Reha- und Gesundheitsmaßnahmen
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen
- u.a.
Im Einzelnen unterscheidet sich der Leistungsumfang zwischen den verschiedenen Tarifen. Der privat Krankenversicherte wählt weitgehend selbst, welche Bereiche versichert werden sollen und welche nicht. Auch die Ergänzung in Zusatzversicherungen (die als Zusatzleistungen auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind) obliegt dem Versicherten nach eigener Einschätzung.
Die Continentale konzipiert für ihre Tarife in vielen Fällen keine übergreifenden, auf das Versicherungsjahr bezogenen Selbstbehalte. Das hat unmittelbare Auswirkung auf die Beitragsgestaltung. Hier liegen auch Chancen für einen Tarifwechsel. Kontaktieren Sie uns gern. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite.
Ärzte und Zahnärzte
Für Ärzte, Zahnärzte und Angehörige weiterer medizinischer Berufe (je nach Berufsgebiet) bietet die Continentale das Tarifmodell Comfort-Med an.
Neben den grundlegenden Versicherungsbereichen sind die Tarifmodelle im Comfort-Med-Segment flexibel aufgebaut und können während der Versicherungslaufzeit angepasst werden. Welche Leistungen wie verändert werden können, legen im Einzelnen die Vertragsbestimmungen zu den jeweiligen Policen fest.
Im Versicherungsmodell Comfort-Med wird ein Schwerpunkt der Leistungsoptimierung auf Bonusmodelle gelegt, die eine Vergünstigung bestimmter Angebote und Beiträge befördern.
Beamte
Für Beamte stehen bei der Continentale Krankenversicherung Zusatzversicherungen zur Verfügung, die den Bereich der Beihilfe zu medizinischen Kosten ergänzen.
Beamte erhalten anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfen durch den Dienstherren, wenn sie ärztliche Versorgung benötigen. Die Beihilfe liegt jedoch je nach Besoldungsstufe, persönlich-familiärer Situation des Beamten und Dienstzeitalter zwischen 50% und 80% der tatsächlich anfallenden Kosten.
Grundlage für die Angebote an Beamte und Beihilfe-Berechtigte ist der Tarif Comfort-Beihilfe.
Er ergänzt Beihilfe-Kosten um private Versicherungsleistungen.
Zusammengestellt werden die Leistungen nach dem Konzept der ergänzenden und der zusätzlichen Kostenerstattungen.
Ergänzend werden ausgeführt:
- Kostenerstattungen für ambulante und stationäre medizinische Behandlungen
- Zusatzkostenerstattung für Medikamente, Behandlungsmittel, Versorgungsmittel und Heil- und Hilfsmittel
- Reha-Kosten-Erstattung
- Kostenerstattungen für Transporte zum und vom Krankenhaus, je nach gewähltem Tarif
Zusätzliche Versicherungsleistungen bietet die Continentale im Tarif Comfort-Beihilfe bei
- Erweiterung der Basis-Leistungen bei ambulanter Behandlung
- Ein- und Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
- Fach- und Chefarztbehandlung
- Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld
- u.a.
Welche Ergänzungs- und Zusatzleistungen gelten sollen, kann der Beamte selbst festlegen. Im entsprechenden Beihilfe-Tarif werden in der Regel die Restkosten versichert und die zusätzlichen Leistungen, die im Krankheitsfall greifen sollen.
Studierende und Auszubildende
Studierende und Auszubildende können sich im Basistarif privat krankenversichern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Unter anderem spielt die Versicherungs-Situation der Eltern eine Rolle, daneben die Ausbildung und das Einkommen.
Die Continentale ermöglicht im Bereich der Ausbildung besonders Beamten-Anwärtern, bereits im Tarif Comfort-Beihilfe versichert zu werden. Das Leistungsspektrum wird in der Folge je nach Bedürfnissen und nötigen Leistungen angepasst.
Pflichtversicherung von Pflegeleistungen in der privaten Krankenversicherung der Continentale
Wer in einer privaten Krankenversicherung voll versichert ist, muss auch seine Pflegeversicherung privat abschließen. Die Leistungen dieser privaten Pflegepflichtversicherung sind auf gesetzlicher Grundlage der sozialen Pflegeversicherung angepasst.
Die Beiträge zur Pflege-Pflichtversicherung werden gebunden an die Beiträge zur privaten Krankenversicherung kalkuliert. So setzt sich der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat – grundlegend zusammen aus den Beiträgen für die Krankenversicherung und der Pflege-Pflichtversicherung. Dazu kommen je nach Versicherungsbedarf weitere Beiträge. Zum Beispiel dann, wenn neben der Pflege-Pflichtversicherung eine weitere, private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird.
Es ist nicht zwingend nötig, eine Pflegezusatzversicherung beim gleichen Versicherungsunternehmen abzuschließen, bei dem auch die Pflege-Pflichtversicherung bzw. die private Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für die Zusatzversicherungen als Ergänzung bestehender Krankenkassen-Leistungen.
Zusätzliche Leistungen
Als Ergänzung bestehender privater und gesetzlicher Krankenversicherungen können Zusatzversicherungen bei der Continentale abgeschlossen werden. Sie erweitern die zur Verfügung stehenden Leistungen der Krankenversicherung gezielt.
Zusatzversicherungen der Continentale
- Erweiterung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Facharzt- und Chefarztbehandlung
- Krankentransporte
- Leistungserweiterung bei ambulanten Behandlungen
- Freie Arzt- und Spezialistenwahl
- Erweiterung der Kostenübernahme für unterschiedliche Behandlungskonzepte
- Zusatzkostenerstattung bei Medikamenten und Hilfsmitteln
Beitragsrückerstattung
Die Continentale bietet eine Beitragsrückerstattung an. Sie pauschalisiert dabei die Leistungen bis zur maximalen Höhe eines fixen Betrags. Je nach Tarif kann diese maximale Beitragsrückerstattung bereits im ersten Versicherungsjahr erreicht werden.
Die Berechtigung zur Rückerstattung von Beiträgen bezieht sich auf das jeweilige Versicherungsjahr und die darin abgerechneten Leistungen gegenüber der Krankenversicherung. Werden keine oder nur geringe Erstattungsansprüche geltend gemacht, erwirbt sich der privat Krankenversicherte Anrechte auf eine Beitragsrückerstattung. Je nach Tarif werden Vorsorgeuntersuchungen entsprechend berücksichtigt.
Die Grundlage, ab wann sich das Einreichen von Rechnungen lohnt, wird in Zusammenhang mit der vereinbarten Selbstbeteiligung ermittelt. In den Tarifen, die die Continentale unabhängig vom Versicherungsjahr mit einem leistungsbezogenen Selbstbehalt oder gänzlich ohne bereitstellt, gelten jeweils spezifische Bedingungen für die Beitragsrückerstattung. Dazu zählen in der Regel:
- Behandlungskostenfreiheit bis zur Selbstbeteiligungsgrenze
- Teilnahme an oder Verrechnung von Vorsorgeuntersuchungen, in Abhängigkeit vom gewählten Tarif
- Umfang der Leistungsfreiheit
Beitragserhöhung
Private Krankenversicherungsgesellschaften müssen ihre Kosten decken – und das auf Kapitalbasis. Steigende Kosten im Gesundheitswesen schlagen sich vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit dem anhaltenden demografischen Wandel in steigenden Beiträgen nieder.
2016 werden verschiedene Tarife der Continentale angepasst. Faktoren der Anpassung sind dabei jedoch nicht nur die allgemeinen Kosten des Konzerns.
Maßgeblich mitbestimmt werden sie auch von der Zusammensetzung der Gruppe von Versicherten im jeweiligem Tarif und deren tatsächlichem Bedarf in der Vergangenheit.
In diesem Zusammenhang kann für 2016 nur eine differenzierte Entwicklung bei den Tarifen der Continentale beschrieben werden. Während einige Tarife moderat ansteigen, sind bei anderen nach Ankündigungen der Versicherung Beitragssenkungen vorgesehen.
Kündigung der privaten Krankenversicherung bei der Continentale
Zum Ende des Versicherungsjahres kann mit einer Frist von 3 Monaten der Vertrag zur privaten Krankenversicherung bei der Continentale gekündigt werden. Beachtet werden muss, dass Mindestversicherungslaufzeiten vereinbart werden (je nach Tarif, in der Regel 2 Jahre), nach deren Ablauf erstmals eine ordentliche Kündigung möglich ist. Es gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Wichtig: Damit die Kündigung der privaten Krankenvollversicherung gültig wird, muss dem Versicherungsunternehmen eine Anschlussversicherung vorgelegt werden, die keine zeitliche Lücke zwischen dem Zeitpunkt der Kündigung und der Weiterversicherung aufweist. Der Gesetzgeber will so Versicherungslücken verhindern. Liegt die Anschlussversicherung nicht oder noch nicht vor, darf das bisherige Versicherungsunternehmen den bestehenden Vertrag nicht auflösen.
Ausnahme Tariferhöhungen
Unternimmt die Continentale Tariferhöhungen, erhält der Kunde der privaten Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Es beginnt mit Frist von 1 Monat nach Ankündigung der Beitragserhöhung und gilt bis zum Tag des Eintritts der Beitragserhöhung. Aber auch hier gilt: Eine Anschlussversicherung muss vorgelegt werden.
Auch Verträge über Zusatzversicherungen können mit Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahrs gekündigt werden. Jedoch gilt auch hier die Ausnahme der Mindestversicherungslaufzeit. Eine Anschlussversicherung muss bei der Kündigung von Zusatzversicherungen nicht vorgelegt werden, damit das Versicherungsunternehmen sie annehmen darf.
In der Regel beginnt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr und entspricht diesem. In einzelnen Tarifen und Angeboten kann es hier jedoch auch temporär zur Ausnahmen kommen. Das muss bei einer beabsichtigten Kündigung unbedingt beachtet werden, denn der Vertrag verlängert sich bei Überschreiten der Kündigungsfrist um 1 Jahr.
Beim Tarifwechsel gelten keine Kündigungsfristen.
Vergleich
Grundlage für einen Tarifwechsel oder – je nach individueller Situation – ein Wechsel der Krankenversicherungsgesellschaft ist der Vergleich. Er stellt übersichtlich und transparent alle relevanten Tarife und Leistungsmodelle zusammen. Daraus kann eine verlässliche Entscheidung für oder gegen einen Wechsel getroffen werden.
Nicht immer sind jedoch die Faktoren, die für oder gegen einen Wechsel sprechen, leicht verständlich oder offensichtlich.
Auch dann nicht, wenn ein Vergleich bereits scheinbar günstigere Tarife bei Mitbewerbern des bisherigen Versicherungsunternehmens zeigt.
Für Unsicherheit sorgt oft die Frage nach den Altersrückstellungen, die in der privaten Krankenkasse gebildet werden, und die bei einem Wechsel ggf. verfallen. Bei einem Tarifwechsel können sie hingegen beibehalten werden. Vergleichen Sie hier die Tarife Ihrer privaten Krankenversicherung. Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um den Wechsel zur Seite. Erfahren und kompetent.
Versicherungs-Partnerunternehmen der Continentale
- Aachener Bausparkasse
- Europa Versicherungen
- Mannheimer Versicherungen
Im Versicherungverbund stellen die Partnerunternehmen Segmente der Privatkundenversicherungen und Direktversicherungen bereit. Im Bereich der Krankenversicherung ist die Continentale der zentrale Anbieter sowohl von privaten Zusatzversicherungen als auch Krankenvollversicherungen.
Continentale Kontakt
Anschrift:
Continentale Krankenversicherung a.G.
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Tel.: 0231/ 919-0
Fax: 0231/ 919-2913
E-Mail: info@continentale.de