Private Krankenversicherung für Angestellte und Selbstständige: central.privat
Der Tarif central.privat der Central Versicherung richtet sich an Angestellte und Selbstständige. Versicherte profitieren von umfangreichen Leistungen sowie von einer variablen Selbstbeteiligung mit einer Erstattung ab der ersten Rechnung.
Wer kann den Tarif central.privat abschließen?
Den Tarif central.privat abschließen können folgende Berufsgruppen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen:
- Selbstständige
- Angestellte mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro pro Jahr
Auch Ehepartner oder die eigenen Kinder können über den Tarif central.privat versichert werden, jedoch bedarf jede Person einen eigenen Tarif. Für Kinder sind die Konditionen beitragsgünstiger und die Selbstbeteiligung wird jeweils um die Hälfte reduziert.
Welche Leistungen können beim Tarif central.privat beansprucht werden?
Mit Abschluss des Tarifs central.privat besteht für den Versicherten ein Anspruch auf eine Vielzahl von privaten Versicherungsleistungen sowohl für ambulante, stationäre als auch zahnmedizinische Behandlungen. Zu den Leistungen des Tarifs central.privat gehören unter anderem:
- die Höchstsatzerstattung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
- die freie Arztwahl
- Erstattungen für Sehhilfen (bis 300 Euro in zwei Kalenderjahren), für Psychotherapie (50 Sitzungen pro Jahr) und für Heilpraktiker (1.500 Euro in zwei Kalenderjahren)
- die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie (mit gestaffelten Leistungsbegrenzungen in den ersten fünf Kalenderjahren)
- ambulante und stationäre Kuren
- der Krankenrücktransport aus dem Ausland
- zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr für spezielle Therapien, zum Beispiel Delfin- oder Reittherapie, infolge von schwerer Erkrankung, Unfall oder Pflegebedürftigkeit
Welche Selbstbeteiligung gibt der Tarif central.privat vor?
Beim Tarif central.privat gibt es unterschiedliche Staffelungen im Hinblick auf die Selbstbeteiligung:
- 10 Prozent Selbstbeteiligung bis höchstens 750 Euro je Kalenderjahr (central.privat1)
- 20 Prozent Selbstbeteiligung bis maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr (central.privat2)
- 30 Prozent Selbstbeteiligung bis maximal 3.000 Euro je Kalenderjahr (central.privat3)
Nach Erreichen des jährlichen Selbstbeteiligungs-Höchstbetrags leistet der Tarif central.privat zu 100 Prozent. Lediglich für die Bereiche Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie gibt es keine Höchstgrenze. Der Versicherte trägt demnach immer seinen Selbstbeteiligungsanteil. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Kindern und Jugendlichen jeweils die Hälfte.
Wie hoch ist der Beitrag für den Tarif central.privat?
Grundsätzlich ist der Tarif central.privat etwas beitragshöher als die Tarif-Alternative bei der Central Versicherung, der Tarif central.privatpro, welcher erst nach Erreichen einer festgelegten Selbstbeteiligungsgrenze leistet. Der Beitrag für den Tarif central.privat ist nicht pauschal festgelegt, sondern wird beeinflusst von folgenden Faktoren:
- dem Alter des Versicherten
- dem Gesundheitszustand (ermittelt anhand der Gesundheitsprüfung)
- dem Beruf (selbständig oder angestellt, besonderes Risiko)
- der gewählten Selbstbeteiligung
- möglichen Zusatzversicherungen (zum Beispiel Krankentagegeld, Auslandsreiseversicherung)
Keinen Einfluss auf den Beitrag für den Tarif central.privat nehmen dagegen das Einkommen sowie das Geschlecht des Antragstellers.