Barmenia Krankenversicherung Beitragsanpassungen
- Wodurch werden Beitragsanpassungen in der Barmenia Krankenversicherung hervorgerufen?
- Wie ist die Beitragsentwicklung der Barmenia Krankenversicherung?
- Welche Tarife sind von der Barmenia Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen?
- Was ist bei einem Wechsel in einen anderen Tarif der Barmenia Krankenversicherung bei einer Beitragsanpassung zu beachten?
- Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Wodurch werden Beitragsanpassungen in der Barmenia Krankenversicherung hervorgerufen?
Die Barmenia Krankenversicherung ist dem niedrigen Zinsniveau wie alle Marktteilnehmer am Kapitalmarkt ausgesetzt. Damit die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben, werden Altersrückstellungen gebildet. Können diese nicht zum vorher kalkulierten Rechnungszins Gewinne erwirtschaften, müssen diese korrigiert werden.
Im letzten Geschäftsbericht unterliegt die Barmenia Krankenversicherung durch die niedrigen Kapitalzinseinnahmen einem sinkenden Rechnungszins. Weitere Beitragssteigerungen wären bei Fortbestehen der aktuellen Situation kaum zu verhindern, so der Vorstand im Geschäftsbericht.
Weiterhin unterliegt die Kostenquotenentwicklung Einflüssen wie:
- Steigende Gesundheitskosten durch neuentwickelte Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Stagnierendes Kundenwachstum
- Höhere Lebenserwartung mit längeren Behandlungszeiträumen und Überalterung von Tarifkollektiven
Ein kostenbewusster Umgang der Versicherten durch die Tarifwahl und der Höhe der Selbstbeteiligung sowie bei Leistungsfreiheit Beitragsrückerstattungen zu erhalten, wirkt auf die abgerechneten Kosten ein.
Wie ist die Beitragsentwicklung der Barmenia Krankenversicherung?
Beitragsanpassungen erfolgten und erfolgen differenziert:
- Ältere Tarife insbesondere der geschlechtsabhängigen Bisextarif-Generation werden angehoben wegen der Rechnungszinssenkung
- Unisextarife (Tarife, die ab 21.12.2012 eingeführt wurden) teilweise niedriger einstelliger prozentualer Anstieg
- Zusatzversicherungen bzw. Ergänzungstarife bleiben relativ stabil oder erhalten vereinzelt eine moderate Anhebung, aber auch Beitragssenkungen
Welche Tarife sind von der Barmenia Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen?
Betroffen von den Beitragsanpassungen sind bei den Beitragserhöhungen
- Basis- und Standardtarif durch Anpassung an die Höchstbeitragsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung
- Vollversicherungen für Angestellte, Selbständige und Freiberufler in den Bestands- und Neutarifen
Die meisten Zusatzversicherungen zur Ergänzung der Gesetzlichen Krankenversicherung sind stabil geblieben, da hier ein höheres Beitragswachstum erzielt wurde. Dies erreichte die Barmenia Krankenversicherung unter anderem, durch Entnahme von Beträgen aus der Beitragsrückerstattung (RfB genannt).
Diese Entnahme wirkte sich in unterschiedlichem Maß aus. Insbesondere für Versicherte ab dem 65.Lebensjahr werden die Beitragsanpassungen stark abgefedert.
Was ist bei einem Wechsel in einen anderen Tarif der Barmenia Krankenversicherung bei einer Beitragsanpassung zu beachten?
Bei einer Beitragsanpassung gibt es folgende Möglichkeiten
- Mit Erhöhung Tarifwechsel nach §204 VVG; wenn die Leistungen im neuen Tarif gleich oder niedriger sind
- Wechsel in einen höherwertigeren Tarif mit Selbstbeteiligung oder aktuellen Tarif (Wechsel von Bisex- in Unisextarif) mit Gesundheitsprüfung
- Anhebung der Selbstbeteiligung
- Bei Vollversicherungen und Überschreitung der Beitragshöchstgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung Wechsel in den Basis- oder Standardtarif (je nach Beginn der bestehenden Versicherung)
- Kündigung der kompletten oder Teilen der Versicherung
Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Mit Zusendung einer Beitragserhöhung kann mit zweimonatiger Frist und spätestens bis zum Eintritt der Beitragsänderung gekündigt werden. Die Kündigung tritt in Kraft, wenn eine Mitgliedsbescheinigung der nachfolgenden Krankenversicherung innerhalb der Frist bis zum Versicherungsbeginn vorgelegt wird. Bei einer Beitragsanpassung mit sinkendem oder gleichbleibendem Beitrag gilt die vertragliche dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.