Asstel Krankenversicherung Beitragserhöhung
- Wodurch werden die Beiträge in der Asstel Krankenversicherung beeinflusst?
- Wie ist die Beitragsentwicklung der Asstel Krankenversicherung?
- Welche Tarife sind von der Asstel Krankenversicherung Beitragserhöhung betroffen?
- Was ist bei einem Wechsel bei einer Beitragserhöhung zu beachten?
- Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Wodurch werden die Beiträge in der Asstel Krankenversicherung beeinflusst?
Die Asstel Krankenversicherung ist 1997 als Direktversicherer der Gothaer Versicherungsgruppe gegründet und mittlerweile wieder in die Gothaer Versicherungsgruppe integriert wurden.
Die Tarifwelt ist der Gothaer Versicherung angeglichen. Die Asstel Krankenversicherung unterliegt wie alle privaten Krankenversicherungen unterschiedlichen gesellschaftlichen, medizinischen und finanzmarktechnischen Veränderungen.
Darunter gehören:
- Steigende Forschungs- und Entwicklungskosten im Gesundheitswesen durch zum Beispiel der Entwicklung neuer Arzneimittel
- Ansteigende Behandlungskosten in der stationären Versorgung
- Kostensteigerungen des Zahnersatzes durch neue Materialentwicklungen oder durch steigenden Beschaffungskosten durch Schwankungen am Rohstoffmarkt
- Andauernd niedrige Kapitalerträge aus Festzinsanlagen aufgrund des Zinsniveau nahe bei Null
- Erhöhte Behandlungskosten durch die steigende Lebenserwartung und teilweise Überalterung der Kundenbestände
Die Asstel Krankenversicherung kann Beitragserhöhungen durch ein aktives Management des Kostenniveaus zur Erbringung von Leistungen, variablen Kapitalanlagestrategien und einer stabilen Verwaltungskostenquote sowie stabiler Abschlusskostenquote abfedern. Eine Beitragserhöhung kann Verbesserung der Leistungen beinhalten, wenn die Krankenversicherung für Neukunden konzipiert ist.
Wie ist die Beitragsentwicklung der Asstel Krankenversicherung?
Das Wachstum der Asstel Krankenversicherung begründet sich durch einen Bestandszuwachs in den Zusatzversicherungen und liegt nach eigenen Angaben in 2015 bei ca. 2,5%. Bei Neuversicherten ist ein Beitragsanstieg für 2016 in der Tarifwelt MediVita 250m, MediVita 500, MediClinic ½, MediVita Z 70/Z 90, MediNatura P, TG 6/MTG 6, MediSafe und MediMPlus ausgeschlossen wurden. In anderen Tarifen sind teilweise Anpassungen im kleinen, einstelligen Bereich erfolgt. Sollte das Zinsniveau weiterhin niedrig bleiben und der Beitragszuwachs bei der Asstel Krankenversicherung durch die Zusatzkrankenversicherungen wie bisher sich fortsetzen, ist von einer ähnlichen Entwicklung in der Zukunft auszugehen. Die Tarife für Kinder- und Jugendliche wurden mehrheitlich gesenkt.
Welche Tarife sind von der Asstel Krankenversicherung Beitragserhöhung betroffen?
Die Beitragserhöhungen umfassen alle Tarife für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Beihilfeberechtigte, die neu zur Asstel Krankenversicherung in einen Basis- oder Standardkrankenvollversicherungstarif wechseln wollen. Das begründet sich aus der Anpassung der Höchstbeitragsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den Teilkostenversicherungen ist es zu einigen Beitragserhöhungen gekommen, wobei sich die moderate, einstellige Erhöhung jedoch nicht durch alle Tarife zieht.
Was ist bei einem Wechsel bei einer Beitragserhöhung zu beachten?
Eine Beitragserhöhung berechtigt auf einen Tarifwechsel in einen Tarif mit gleichen Leistungen aber etwa einer höheren Selbstbeteiligung oder anderen Leistungen mit neuer Gesundheitsprüfung. Bei Einschluss einer Selbstbeteiligung, die höher als die bisherige ausfällt, können anfängliche Beitragsvorteile nur solange gelten, bis es einen Leistungsfall gibt.
Auch der Tarifwechsel mit geringerem Leistungsumfang ist meist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sollten die Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Basis- oder Standardtarif der Asstel-Krankenversicherung, sukzessive Gothaer Krankenversicherung, gewechselt werden.
Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Bei Erhöhung besteht das Recht, mit einer Frist von 2 Monaten die Versicherung zu kündigen. Die Kündigung kann auch bis zum Wirksamwerden der Erhöhung ausgesprochen werden. Die Kündigung tritt bei Krankenvollversicherungen jedoch erst in Kraft, wenn von der neuen Krankenversicherung eine Mitgliedsbescheinigung vorgelegt wird.