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ARAG Krankenversicherung Beitragserhöhung


Wodurch werden die Beiträge in der ARAG Krankenversicherung beeinflusst?

Die ARAG Krankenversicherung unterliegt verschiedenen gesellschaftlichen, medizinischen und finanzmarktechnischen Veränderungen. Dazu zählen

  • Ansteigende Gesundheitskosten durch die Entwicklung neuer Arzneimittel
  • Steigende stationäre Behandlungskosten
  • Anstieg für Kosten des Zahnersatzes durch neue Materialentwicklungen oder durch Schwankungen an den Rohstoffmärkten und steigenden Beschaffungskosten
  • Niedrige Kapitalerträge aus festverzinslichen Anlagen der ARAG Krankenversicherung durch ein Zinsniveau nahe bei Null
  • Steigende Lebenserwartung und erhöhte Behandlungskosten

ARAG Krankenversicherung Beitragserhöhung - Beratung Die ARAG Krankenversicherung kann Beitragserhöhungen durch ein intensives Management des Kostenniveaus zur Leistungserbringung,  variablen Kapitalanlagestrategien und einer niedrigen Verwaltungskostenquote sowie steigender Abschlusskosten nicht vollständig abfedern.

Eine Beitragserhöhung kann Verbesserung der Leistungen beinhalten, wenn die Krankenversicherung für Neukunden konzipiert ist.


Wie ist die Beitragsentwicklung der ARAG Krankenversicherung?

Das Wachstum der ARAG Krankenversicherung liegt mit nach eigenen Angaben in 2015 bei 4,7% Bestandszuwachs und ist durch steigende Abschlusskosten flankiert. Bei Neuversicherten ist ein Beitragsanstieg für 2016 vorhanden, der sich aus den gesunkenen Einnahmen ergibt. Insbesondere neu zu Versichernde in einigen Teilkostentarifen profitieren, da hier teilweise schon in 2015 Anpassungen erfolgten. Sollte das Zinsniveau weiterhin niedrig bleiben und der Beitragszuwachs bei der ARAG Krankenversicherung durch die Zusatzkrankenversicherungen wie bisher sich fortsetzen, ist von einer ähnlichen Entwicklung in der Zukunft auszugehen.


Welche Tarife sind von der ARAG Krankenversicherung Beitragserhöhung betroffen?

Die Beitragserhöhungen umfassen ziemlich alle Tarife für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Beihilfeberechtigte, die neu zur ARAG Krankenversicherung in einen Krankenvollversicherungstarif wechseln wollen. Bei den Teilkostenversicherungen ist es zu Beitragserhöhungen gekommen, wobei sich die moderate, einstellige Erhöhung jedoch nicht durch alle Tarife zieht. Je nach Schadensentwicklung gibt es auch Beitragsgarantien bis zum Ende des Versicherungsjahres.


Was ist bei einem Wechsel bei einer Beitragserhöhung zu beachten?

Eine Beitragserhöhung beinhaltet das Recht auf einen Tarifwechsel in einen Tarif mit gleichen Leistungen aber etwa einer höheren Selbstbeteiligung. Bei der Auswahl ist zu beachten, dass anfängliche Beitragsvorteile nur solange gelten, bis ein Leistungsfall eintritt. Dann kann durch die eintretende Selbstbeteiligung der Beitragsvorteil je nach Behandlungsdauer schwinden. Auch der Tarifwechsel mit geringerem Leistungsumfang ist meist ohne Gesundheitsprüfung möglich. Auch der Wechsel aus einem Bisex- in einen Unisextarif bietet finanzielle und Leistungsvorteile. Eine Gesundheitsprüfung kann jedoch negative Folgen durch Leistungsausschlüsse haben. Bei einem Wechsel in den Basistarif, die für Verträge mit Beginndatum nach dem 01.01.2009 gelten, gibt es einen Annahmezwang durch die Krankenversicherung. Die Krankenversicherungen dürfen eine Risiko-Gesundheitsprüfung vornehmen, aber keine Zuschläge erheben. Jedoch ist ein Zuschlag zur Beitragsgarantie zulässig. Der Beitrag darf bei diesen Tarifen nicht den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Gleiches gilt für Verträge, die vor dem 01.01.2009 begannen und hierfür ein Wechsel in den Standardtarif zulässig ist.


Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft

ARAG Krankenversicherung Beitragserhöhung - Kündigung wird unterschrieben Tritt bei einer neu abgeschlossenen Krankenversicherung innerhalb kurzer Zeit eine Beitragserhöhung ein, dann kann mit dem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

Ist der Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung geplant, dann gilt ein vierwöchiges Kündigungsrecht zum Stichtag, an dem die Beitragserhöhung eintritt.

Der Wechsel kann nur vollzogen werden, wenn von der neuen Krankenversicherung eine Mitgliedsbescheinigung vorliegt und diese der bisherigen Krankenversicherung bis zum Wechseltermin vorliegt.