Ausgezeichnete Tarife Top-Preis-Leistung
Private Krankenversicherung
Tarifvergleich 2024/2025
1 Teilen Sie uns
Ihre Wünsche mit
2 Wir suchen den
passenden Anbieter
3 Sie erhalten kostenfrei
unsere Empfehlung
Für wen ist die Krankenversicherung?
weiter
Geburtsdatum von Ihnen / Ihres Partners / Ihrem Kind
Wie sind Sie derzeit versichert?
Wie ist Ihr derzeitiger Berufsstatus?
Wie möchten Sie im Krankenhaus abgesichert sein?
Ist Ihnen eine Chefarztbehandlung wichtig?
Sind Ihnen Zahnleistungen wichtig?
In welcher Region wohnen Sie?
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld ...

Eine passende private Krankenversicherung wird gesucht.

Jetzt kostenfreies Angebot erhalten - bis zu 65% sparen!

Warum benötigen wir Ihre Kontaktdaten?

Ausgezeichnete Leistungen

  • Alle Anbieter / Tarife im Vergleich
  • Beste Zahnleistungen
  • Bestes Preis-Leistung-Verhältnis
  • 45.000 Kunden vergleichen mit uns
Unser Versprechen gehalten
Wir freuen uns über so viele zufriedene Kunden und tolle Bewertungen
  • Erfahren:
    Über 45.000 Kunden vergleichen regelmäßig mit uns.
  • Persönlich:
    Unsere Experten beraten Sie am Telefon.
Kundenbewertungen
4.4 / 5.0 Werner R.
Sehr gute Möglichkeit, eine passende Krankenvers ...
4.9 / 5.0 Anja Becker
Danke - super Service und das alles kostenlos ...
100%

Jetzt kostenfrei vergleichen

Alte Oldenburger Tarif A 106

Ambulante Leistungen – Tarif A 106

Krankheitskostentarife für die ambulante Heilbehandlung für nicht versicherungspflichtige Angestellte, Arbeiter, Selbstständige und Freiberufler (nicht für Beihilfeberechtigte)

  • Ambulante Behandlungen: Für welche ambulanten ärztlichen Behandlungen werden die Kosten übernommen?

100% des Rechnungsbetrages für ärztliche Leistungen werden übernommen. Als ärztliche Leistungen gelten Beratungen, Hausbesuche, Operationen sowie sonstige Untersuchungen und Behandlungen einschließlich reproduktionsmedizinische Maßnahmen und Psychotherapie. Darüber hinaus werden ebenfalls 100% der Kosten für Röntgendiagnostik, Laboruntersuchung und Strahlentherapie erstattet.

  • Medikamente und Verbandsmaterialien: Werden die Kosten für Medikamente und Verbandsmaterialien erstattet?

Als zu 100% erstattungsfähiges Arzneimittel gilt auch Verbandmaterial. Zu den Arzneimitteln gehören jedoch nicht – auch wenn sie ärztlich verordnet sind – Nähr- und Stärkungsmittel; es sei denn, sie wurden im Rahmen lebenserhaltender Maßnahmen ärztlich verordnet. Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate werden ebenfalls nicht erstattet.

  • Heil- und Hilfsmittel: Für welche Heil- und Hilfsmittel werden die Kosten übernommen?

Alte Oldenburger A 106 - Pärchen rechnet mit einem Taschenrechner 100% der Heil- und Hilfsmittelkosten werden übernommen. Zu den Heilmittel gehören physikalisch-medizinische Heilmaßnahmen durch Angehörige staatlich anerkannter Heilberufe (Inhalationen, Krankengymnastik, Übungsbehandlung, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie).

Unter die Hilfsmittel (außer Brillen und Kontaktlinsen) fallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen.

Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte.

  • Behandlungen beim Heilpraktiker: Sind die Kosten für heilpraktische Behandlungen mit inbegriffen?

Nein.

  • Naturheilverfahren: Werden die Kosten für Naturheilverfahren erstattet?

Nein.

  • Ambulante Psychotherapie: Sind die Kosten für ambulante Psychotherapien mit inbegriffen?

Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen durch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden erbracht, wenn eine fachärztliche Feststellung der Erkrankung erfolgte. Neben ärztlichen Leistungen können dann auch Leistungen von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherer vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn – nach maximal 5 probatorischen Sitzungen – eine schriftliche Zusage erteilt hat.

  • Sehhilfen: Werden die Kosten für Brillen u.ä. übernommen?

Erstattungsfähig sind 100% des Rechnungsbetrages für Brillen oder Kontaktlinsen bis 160,- EUR jährlich, darüber hinaus zu einem Drittel.

  • Ambulante Rehamaßnahmen: Werden die Kosten für ambulante Rehaleistungen erstattet?

Nein.

  • Krankenpflege zu Hause: Welche Leistungen im Bereich häusliche Krankenpflege werden übernommen?

Nein.

  • Transport in die Praxis: Werden bei ambulanten Behandlungen auch Transportkosten erstattet?

Erstattungsfähig sind Transportkosten durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder medizinischen Notfall. Erstattungsfähig sind auch die Kosten eines Hin- und Rücktransports vom und zum Wohnsitz des Versicherten zur Dialysebehandlung, zur Chemo- und zur Strahlentherapie, sofern eine Fahruntauglichkeit ärztlich bescheinigt wird.

  • Vorsorgeuntersuchungen: Für welche Vorsorgeuntersuchungen sind die Kosten mit inbegriffen?

Der Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen wird bei bis zu 160,– EUR je Vorsorgeuntersuchung zu 100% erstattet, darüber hinaus zu einem Drittel. Hierzu zählen sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendigen ambulanten Untersuchungen.

  • Vorsorgeimpfungen: Für welche Schutzimpfungen werden die Kosten erstattet?

Zu 100% erstattet werden Impfungen, die jeweils von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht empfohlen werden, einschließlich der hierfür verwendeten Impfstoffe. Nicht erstattungsfähig sind Impfungen aus Anlass einer Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen.

  • Entziehungskuren: Werden die Kosten für Entziehungskuren erstattet?

Nein.

  • Palliative Behandlungen: Sind die Kosten für nicht-ärztliche ambulante Palliativleistungen mit inbegriffen?

Alte Oldenburger A 106 - Taschenrechner Erstattungsfähig sind die über die Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehenden Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die darauf abzielen, die Betreuung der versicherten Person in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass die versicherte Person unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und bei einer daher zugleich begrenzten Lebenserwartung eine besonders aufwendige Versorgung benötigt. Die Kosten sind in dem Rahmen erstattungsfähig, der für die Versorgung eines Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre bzw. innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt.

  • Rückerstattung von Beiträgen: Werden bei Leistungsfreiheit Beiträge zurückerstattet?

Nein.

  • Gebühren: Ist die Einhaltung der Gebührenordnung Bedingung?

Nein.

  • Besonderes: Gibt es bei diesem Tarif Besonderheiten zu beachten?

Die monatliche Beitragsrate (Beitragsübersichtsblatt) richtet sich nach dem erreichten Alter, maßgeblich ist die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr der versicherten Person. Zusätzlich zur tariflichen monatlichen Beitragsrate ist von den Erwachsenen der gesetzliche Zuschlag gemäß § 12 Abs. 4a VAG zu entrichten. Der Zuschlag beträgt 10% der Bruttoprämie und wird bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person ihr 60. Lebensjahr vollendet, erhoben. Bei einer Änderung der Tarifbeiträge im Rahmen des § 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) ändert sich auch der gesetzliche Zuschlag entsprechend.

Selbstbehaltsbegrenzung:

Es gilt eine Selbstbehaltsbegrenzung von 450,- EUR je versicherte Person pro Kalenderjahr. Der errechnete Erstattungsbetrag (für Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Hebammenhilfe, Brillen und Kontaktlinsen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) wird um den Selbstbehalt pro Person und Kalenderjahr gekürzt.

Zahnärztliche Leistungen – Tarif Alte Oldenburger A 106

  • Behandlungen beim Zahnarzt: Welche Erstattungssätze gelten für zahnärztliche Behandlungen?

Keine.

  • Zahnersatz: Bis zu welche Höhe erfolgt die Erstattung der Kosten für Zahnersatz?

Keine.

  • Kieferorthopädie: Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen erstattet?

Keine.

  • Kosten für Material und Labor: Werden die Kosten für Materialien und Labordienste erstattet?

Nein.

  • Inlays: Sind die Kosten für Inlays (Einlagefüllungen) mit inbegriffen?

Nein.

  • Zahnimplantate: Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für Zahnimplantate erstattet?

Nein.

  • Abstimmung der Behandlung: Besteht der Versicherer vor Beginn der Behandlung auf einem Heil- und Kostenplan?

Nein.

  • Zahnstaffel: Gilt bei diesem Tarif eine Zahnstaffel?

Nein.

  • Verzicht auf die Staffelung bei Unfällen: Wird bei Unfällen auf die eventuell geltende Zahnstaffel verzichtet?

Nein.

  • Gebühren: Ist die Einhaltung der Gebührenordnung Bedingung?

Nein.

  • Rückerstattung von Beiträgen: Werden bei Leistungsfreiheit Beiträge zurückerstattet?

Nein.

  • Besonderes: Gibt es bei diesem Tarif Besonderheiten zu beachten?

Nein.

Stationäre Leistungen – Tarif Alte Oldenburger A 106

  • Kosten für Krankenhausaufenthalte: Welche Kosten werden bei stationären Heilbehandlungen erstattet?

Nein.

  • Transport ins Krankenhaus: Werden bei stationären Behandlungen auch die Transportkosten erstattet?

Nein.

  • Anschlussheilbehandlungen: Sind die Kosten für notwendige Anschlussheilbehandlungen mit inbegriffen?

Nein.

  • Stationäre Psychotherapie: Welche Kosten werden bei einer stationären Psychotherapie erstattet?

Nein.

  • Entziehungskuren: Werden die Kosten für Entziehungskuren erstattet?

Nein.

  • Behandlungen im Hospiz: Ist die stationäre Versorgung in einem Hospiz mit inbegriffen?

Nein.

  • Gebühren: Ist die Einhaltung der Gebührenordnung Bedingung?

Nein.

  • Rückerstattung von Beiträgen: Werden bei Leistungsfreiheit Beiträge zurückerstattet?

Nein.

  • Ausgleich: Erfolgt für die Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen ein Ausgleich?

Nein.

Allgemeine Informationen – Tarif Alte Oldenburger A 106

  • Gültigkeit im Ausland: Wie lange bleibt der Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten außerhalb der EU bestehen?

In der Regel besteht der Versicherungsschutz die ersten 3 Monate bei einem Aufenthalt im Ausland weiter.

  • Termin für die Kündigung: Kann der Vertrag zum 31.12. des laufenden Jahres gekündigt werden?

Ja, sofern die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wird, kann der Vertag zum 31.12. gekündigt werden.

  • Mindestvertragslaufzeit: Wie lange ist der Vertrag mindestens gültig?

Mindestens 2 Jahre.

  • Wartezeiten: Werden Wartezeiten angerechnet oder wird darauf verzichtet?

Wechselt die zu versichernde Person aus einer Krankheitskostenvollversicherung in diesen Tarif, können ihm die Wartezeiten erlassen werden. Außerdem kann auf Wartezeiten verzichtet werden, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. eine ununterbrochenen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse wirkt sich außerdem positiv auf die Wartezeiten aus.

  • Wahltarife: Handelt es sich um einen Tarif mit Wahlmöglichkeiten?

Nein.

  • Selbstbeteiligung: In welchen Bereichen gilt die tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung bezieht sich auf medizinische notwendige ambulante Heilbehandlungen.

  • Selbstbehalt bei Kindern: Gibt es für Kinder und Jugendliche einen reduzierten Selbstbehalt?

Nein.