Alte Oldenburger Krankenversicherung Beitragsanpassung
- Wodurch werden Beitragsanpassungen in der Alte Oldenburger Krankenversicherung hervorgerufen?
- Wie ist die Beitragsentwicklung der Alte Oldenburger Krankenversicherung?
- Welche Tarife sind von der Alte Oldenburger Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen?
- Was ist bei einem Wechsel in einen anderen Tarif der Alte Oldenburger Krankenversicherung bei einer Beitragsanpassung zu beachten?
- Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Wodurch werden Beitragsanpassungen in der Alte Oldenburger Krankenversicherung hervorgerufen?
Beitragsanpassungen werden häufig mit Beitragserhöhungen in einem Atemzug genannt. Unter Beitragsanpassungen versteht man gewöhnlich jedoch die Erhöhung oder Senkung des Beitrags bei bestehenden Tarifen, ohne dass sich eine Leistungsveränderung ergibt.
Die Krankenversicherungen unterliegen verschiedenen gesellschaftlichen, medizinischen und finanzmarktechnischen Bedingungen, die Kostenerhöhungen verursachen. Dazu zählen
- Ansteigende Gesundheitskosten durch Forschung und Entwicklung neuer Medikamente und damit erhöhten Ausgaben
- Durch das anhaltend niedrige Zinsniveau des Kapitalmarktes sinkende oder stagnierende Zinseinnahmen der Alte Oldenburger Krankenversicherung
- Höhere Lebenserwartung und längere Behandlungszeiten mit steigendem Lebensalter
Einfluss nimmt jedoch auch der kostenbewusste Umgang der Versicherten, da sie im Unterschied zu gesetzlich Krankenversicherten zum einen die kompletten Kosten durch Begleichung der Rechnung stets vor Augen haben und durch tarifbedingte Vereinbarungen einen Teil der Rechnungen selbst tragen müssen. Das kann zu sinkenden Kostenaufwendungen führen.
Wie ist die Beitragsentwicklung der Alte Oldenburger Krankenversicherung?
Beitragsanpassungen erfolgen durch stagnierende Neukundenzuwächse und den sinkenden Zinseinnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Kosten. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung hat durch Entnahme eines Einmalbeitrages aus den Rückstellungen für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen das Niveau der meisten Unisex-Tarife für Bestandskunden stabil gehalten beziehungsweise nur minimale Anpassungen vorgenommen. Nach der aktuellen Einschätzung des Vorstandes ist mit einer gleichbleibenden Entwicklung in 2016 zu rechnen. Die Alte Oldenburger Krankenversicherung ist eine der wenigen ausgezeichneten Versicherungen verschiedener Reports, die mit Bestnoten für Kosten- und Beitragsentwicklung versehen wurde.
Welche Tarife sind von der Alte Oldenburger Krankenversicherung Beitragsanpassung betroffen?
Bestehende Bisex-Tarife wurden fast durchgehend moderat im einstelligen Prozentbereich angepasst. Die Anpassung fiel bei den Männertarifen stärker aus. Bei den Beihilfetarifen gab es keine Steigerungen, sondern teilweise Senkungen des Beitrags. Bisex-Tarife mit jüngerer Altersstruktur und bei Frauen wurden teilweise auch gesenkt. Viele Zusatzversicherungen wurden nach den Erhöhungen aus 2015 wieder abgesenkt.
Was ist bei einem Wechsel in einen anderen Tarif der Alte Oldenburger Krankenversicherung bei einer Beitragsanpassung zu beachten?
Eine Beitragsanpassung mit höherem Beitrag berechtigt grundsätzlich zur Kündigung oder zum Tarifwechsel, wenn die Leistungen gleich oder niedriger sind. In 2016 trat ein neues Gesetz mit Tarifwechselrecht in Kraft, womit sich die privaten wie auch die Alte Oldenburger Krankenversicherung verpflichten, einen Tarifwechsel nicht zu verwehren, wenn keine gesundheitsbedingten schweren Tatsachen dagegen sprechen. In einigen Fällen ist aber mit einem Beitrag zu rechnen, der nicht dem ursprünglichen Eintrittsalter mit zwischenzeitlichen Anpassungen sondern dem zum Zeitpunkt des Tarifwechsels zugrunde liegt. Dies kann zukünftig durch Zugehörigkeit zu einer anderen Altersstruktur negative Folgen haben.
Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft
Eine Beitragsanpassung führt wie eine Beitragserhöhung zu einem Kündigungsrecht. Mit einer Frist von 4 Wochen bis spätestens zum Beginn des neuen Beitrages kann eine Kündigung ausgesprochen und mit Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherung gewechselt werden.
Eine Beitragsanpassung mit sinkendem Beitrag bedingt kein Sonderkündigungsrecht. Hier gilt grundsätzlich die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.