Alte Oldenburger Krankenversicherung Tarif Z100/80
Alte Oldenburger Z100/80
Bei dem Alte Oldenburger Z100/80 Tarif handelt es sich um eine Tarifergänzung für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Versicherte, die sich für einen ambulanten Tarif der Alte Oldenburger entschieden haben, sorgen mit dieser Tarifvariante für ihre Zahngesundheit. Der Alte Oldenburger Z100/80 kann zu den Tarifen
- A80/100
- A90/100
- A106
- A112 und
- A118
als unselbständige Ergänzung abgeschlossen werden.
Im Alte Oldenburger Z100/80 übernimmt der Versicherer die Kosten für Zahnbehandlungen zu 100 Prozent. Dazu zählen allgemeine, prophylaktische und konservierende sowie chirurgische Leistungen. Auch die Kosten für Röntgenleistungen und Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut übernimmt die Alte Oldenburger in dieser Tarifoption. Für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen erhalten Versicherte eine Kostenerstattung von 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Vor Behandlung ist ein Kostenplan vorzulegen. Erhält die Alte Oldenburger vor Behandlungsbeginn keinen Kostenplan, verringert sich der Anteil des Versicherers auf 60 Prozent.
Alte Oldenburger Z100/80 – Leistungen und Bedingungen
Die Leistungen im Tarif Alte Oldenburger Z100/80 ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Es gelten für
- Zahnbehandlungen Erstattungen von 100 Prozent des Rechnungsbetrages
- Zahnersatz und Kieferorthopädie 80 Prozent des Rechnungsbetrages (bzw. 60 Prozent sofern kein Kostenplan vorgelegt wird)
In den ersten Jahren gilt eine Zahnstaffel und die Leistungen sind begrenzt. Nach Angaben der Alte Oldenburger erhalten Versicherte im ersten Versicherungsjahr Maximalleistungen in Höhe von 1.000 Euro. In den ersten beiden Kalenderjahren übernimmt die Alte Oldenburger maximal 1.500 Euro, in den ersten drei Jahren maximal 2.000 Euro. Ab dem vierten Jahr haben Versicherte in der Option Alte Oldenburger Z100/80 Anspruch auf die vollen Leistungen. Die Alte Oldenburger übernimmt nur Kosten, die im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Zahnärzte liegen.
Alle Versicherten, die sich für einen ambulanten und einen stationären Krankheitskostentarif bei der Alten Oldenburger entschieden haben, können die Option Alte Oldenburger Z100/80 wählen. Endet die Absicherung in einem der anderen Tarife, gilt auch der Schutz im Z100/80 nicht mehr. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Alter des PKV-Versicherten.
(Stand 12/2016)